3.b) Einzureichende Unterlagen
Folgende Unterlagen fügen Sie bitte Ihrem formlosen Antrag bei:
- Betriebsspiegel (Zum Download, jeweils A + B)
B) Spezifischer Teil
1.) Fleisch
2.) Fisch
3.) Kutter
4.) Milch
5.) Ei
6.) Kühlhaus
7.) Gelatine und Kollagen
- Aktueller Handelsregisterauszug der Betreiberfirma oder/und Bestätigung der Gewerbeanmeldung
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis des Lebensmittelunternehmers) zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 150 Abs. 5 GewO
- Auszug aus dem Liegenschaftsregister für das Gelände Ihrer Betriebsstätte (Katasterplan für das Gelände bzw. Flurstück)
- Aktueller Grundrissplan Ihrer Betriebstätte unter Berücksichtigung sämtlicher Räumlichkeiten. Dabei eine eindeutige Kennzeichnung aller Räumlichkeiten auf dem Plan und deren Nutzung (durch Zahlen oder Stichworte) z.B. mittels Legende sowie der Einzeichnung der jeweiligen Türen bzw. Tore.
- Maschinenaufstellungsplan sowie Wegeführung des Personals und Beschreibung des Produktionsflusses (Integration in den Grundrissplan ist hier möglich).
- Stichwortartige Beschreibung der Produktionsabläufe unter Berücksichtigung der Produktionskategorien und nummerierten Räumlichkeiten
Nach dem Einreichen der Unterlagen und der entsprechenden Sichtung, bekommen Sie eine Eingangsbestätigung. Wenn dann die Unterlagen vollständig vorgelegt wurden, erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter.
Der Grundriss der Betriebsstätte ist den Antragsunterlagen beizufügen.