Pflanzenschutzmittelrückstände in Grünkohl (PDF, nicht barrierefrei)
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Deftiger Klassiker – LAVES untersucht Grünkohl
Im LAVES wird Grünkohl regelmäßig auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht
Insgesamt 18 Proben frischer Grünkohl wurden im Herbst 2024 untersucht. In fünf Proben waren keine Rückstände nachweisbar. In zwei Proben wurde je eine Höchstgehaltsüberschreitung festgestellt. In einem Fall davon handelte es sich gleichzeitig auch um eine unzulässige Anwendung.
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Grünkohl - deftiger Klassiker!
Der Grünkohl bildet keinen Kopf, wie viele andere Kohlsorten, sondern eine Blattrosette mit sortenabhängig stark oder weniger stark gekrausten Blättern. Diese Blätter werden vor der Zubereitung vom holzigen Stiel befreit und können dann gekocht, oder, um den hohen Vitamin C Gehalt zu erhalten, geschmort oder gedünstet werden. Neben Vitamin C enthält dieser Kohl eine beachtliche Menge an wertvollem Eiweiß, an Mineralstoffen wie Kalium, Calcium, Magnesium, Natrium und Eisen. Auch Beta-Carotin enthält Grünkohl in vergleichsweise hoher Menge. Die Erntezeit des Grünkohls fängt bereits im September an. Da dem Kohl frostige Temperaturen nichts ausmachen, wird er den ganzen Winter über geerntet. Dass mit der Ernte bis nach dem ersten Frost gewartet werden soll, weil sich Stärke durch den Frost in Zucker umwandelt, ist so nicht ganz richtig. Im reifen Zustand enthält der Kohl nicht mehr viel Stärke, die in Zucker umgewandelt werden könnte. Der steigende Zuckergehalt entsteht durch gehemmte Stoffwechselvorgänge in der Pflanze. Bei kälteren Temperaturen – Frost ist nicht unbedingt erforderlich – wird das Enzym Phosphofructokinase gehemmt. Dieses Enzym ist im Zuckerabbauprozess maßgeblich beteiligt. Die Photosynthese, bei der Zucker entsteht, läuft auch bei kalten Temperaturen normal ab. Dadurch entsteht Zucker, der aber nicht, wie bei wärmerer Umgebung, abgebaut wird. Somit wird auch die Schockfrostung zur künstlichen Erhöhung des Zuckergehaltes hinfällig, da bei geernteten Blättern keine Photosynthese mehr stattfindet. |
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Herbst 2024 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES insgesamt 18 Proben frischer Grünkohl auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Alle Proben stammten aus niedersächsischer Erzeugung.
Abbildung eins zeigt die Zusammenfassung der Ergebnisse.
Von den 18 Proben Grünkohl waren nach dem Ergebnis der hier durchgeführten Untersuchungen fünf Proben (= 28 Prozent) rückstandsfrei. In zwei Proben (= 11 Prozent) lagen die nachgewiesen Gehalte von zwei Wirkstoffen gesichert über dem jeweils zulässigen Höchstgehalt. Die Anwendung eines Wirkstoffes war in Niedersachsen nicht zugelassen und das zuständige Pflanzenschutzamt prüft, ob es sich hier um eine unzulässige Anwendung handelt.
In Abbildung zwei ist die Anzahl der Rückstände in den Proben dargestellt.
Es wurden in den Proben zwischen ein und fünf Wirkstoffe nachgewiesen. Acht Proben (= 44 Prozent) wiesen Mehrfachrückstände, das heißt mehr als zwei Wirkstoffe pro Probe auf. Die Anzahl von drei Wirkstoffen wurde dabei am häufigsten festgestellt (in fünf Proben = 27 Prozent).
In Abbildung drei ist die Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe dargestellt. Insgesamt sechs verschiedene Rückstände wurden bestimmt. Das Insektizid Spirotetramat (elfmal) und das Fungizid Difenoconazol gegen Pilzbefall (fünfmal) wurden am häufigsten nachgewiesen. Da alle Proben aus Niedersachsen stammten, gelten für alle Erzeuger die gleichen Zulassungs- und Anwendungsbedingungen, weshalb die Anzahl verschiedener Wirkstoffe vergleichsweise gering ist.
Bei zwei Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen festgestellt. Die zulässigen Höchstgehalte in Höhe von 0,01 mg/kg der Wirkstoffe Prosulfocarb und Acetamiprid waren überschritten. Die Anwendung von Prosulfocarb bei der Erzeugung von Grünkohl ist darüber hinaus in Deutschland nicht zugelassen. Das zuständige Pflanzenschutzamt prüft, ob es sich hier um eine unzulässige Anwendung handelt.
Da Grünkohl eine große Blattoberfläche hat, ist bekannt, dass es bei diesem Erzeugnis immer wieder zu sogenannter Abdrift kommt. Abdrift heißt, dass Wirkstoffe aus Anwendungen auf Nachbarkulturen durch Wind auf angrenzende Kulturen (mit zum Beispiel Grünkohlanbau) weitergetragen werden können, in denen diese Wirkstoffe nicht zugelassen sind.
Fazit
Die Ergebnisse aus dem Jahr 2024 bestätigen die Befunde aus den Vorjahren. Bei Grünkohl kommt es in geringem Umfang immer wieder zur Feststellung von Höchstgehaltsüberschreitungen und unzulässigen Anwendungen. Die Anzahl der unzulässigen Anwendungen ist rückläufig.