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Untersuchung tierischer Lebensmittel auf Dioxine und PCB

HRGC/HRMS-Messplatz zur Bestimmung von Dioxinen und PCB.  
Messplatz zur Bestimmung von Dioxinen und PCB.

Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch und Eier leisten einen großen Beitrag zur täglichen Ernährung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher. Über den Verzehr tierischer Lebensmittel werden allerdings auch unerwünschte Stoffe aufgenommen, darunter Polychlorierte Dibenzodioxine und Polychlorierte Dibenzofurane (kurz Dioxine) sowie Polychlorierte Biphenyle (PCB). Trotz verschiedener Maßnahmen zur Beschränkung der Emissionen finden sich Dioxine und PCB aufgrund ihrer Langlebigkeit in der Umwelt. Die Stoffe kommen in der Luft, in Böden sowie Gewässersedimenten vor und reichern sich aufgrund ihrer Fettlöslichkeit in der Nahrungskette an.

Daher werden Kontaminanten wie Dioxine und PCB seit 2023 unter anderem nach den Vorgaben des Kontrollplans für Kontaminanten (KOPKONT) in Fleisch, Milch, Eiern, Honig und Fisch untersucht. KOPKONT löst die im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) bis Ende 2022 vorgenommenen Untersuchungen von tierischen Primärerzeugnissen in diesem Bereich ab.

Anfang 2023 wurde die Kontrolle der Kontaminanten aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) herausgelöst und in einen eigenen Kontrollplan für Kontaminanten in Lebensmitteln (KOPKONT) überführt. Unter „Kontaminanten“ fallen in diesem Rahmen halogenierte persistente organische Schadstoffe, Metalle, Mykotoxine und andere Kontaminanten. Basis für die Anzahl untersuchter Proben tierischen Ursprungs sind jeweils die Produktionszahlen des Vorjahres im Erzeuger- und Schlachtbereich (wie vorher beim NRKP). Im Rahmen dieser Marktkontrolle wird zwischen Proben tierischen und nicht-tierischen Ursprungs unterschieden. Nicht-tierische Lebensmittel werden auf die genannten Kontaminanten bereits umfänglich untersucht, beispielsweise im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans.

Warum werden Lebensmittel tierischer Herkunft auf Dioxine und PCB untersucht?

Dioxine und PCB sind fettlöslich. Deswegen können sie sich im Fettgewebe und in fetthaltigen Organen von Nutztieren anreichern. Lebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Eier, Milch und Fisch können höhere Gehalte an Dioxinen und PCB aufweisen. Damit stellen sie in der Regel die Hauptaufnahmewege der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ernährung dar.

Was steckt hinter dem Begriff „Kontaminant“?

Als Kontaminant gilt gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 „jeder Stoff, der dem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt wird, jedoch als Rückstand der Gewinnung […], Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung des betreffenden Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden ist“. Neben Dioxinen und PCB werden unter anderem Schwermetalle, Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe und Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) zu den Kontaminanten gezählt.

Von der Begrifflichkeit ausgeschlossen sind Verunreinigungen durch Teile von Insekten, Tierhaare oder sonstiger Fremdbesatz. Weiterhin sind Kontaminanten von Stoffen, die einem Lebensmittel absichtlich während der Produktion, Behandlung, Verarbeitung, Verpackung oder Lagerung hinzugefügt und daher als „Rückstand“ im Lebensmittel verbleiben können, zu unterscheiden. Hierzu zählen beispielsweise Tierarzneimittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie Pflanzenschutzmittel.

Wie wird die Aufnahme von Dioxinen und PCB über die Nahrung begrenzt?

Zur Beschränkung der Exposition der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Nahrung gelten gemäß Verordnung (EG) Nr. 2023/915 für diverse Lebensmittel Höchstgehalte für Dioxine und PCB. Weiterhin sind auf nationaler Ebene durch die Verordnung zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung – KmV) Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche PCB festgelegt worden.

Darüber hinaus sind in der Empfehlung 2013/711/EU für bestimmte Lebensmittel sogenannte Auslösewerte definiert worden, bei deren Überschreiten die Kontaminationsquelle durch zuständige Behörden sowie betroffene Betriebe zu ermitteln ist. Dies bietet eine Grundlage zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen mit dem Ziel, eine weitere Exposition der Verbraucherinnen und Verbrauchern mit Dioxinen und PCB zu verhindern.

Was gilt für die Untersuchung von Dioxinen und PCB in Lebensmitteln tierischer Herkunft?

Eine Kontrolle der Gehalte an Dioxinen und PCB in Lebensmitteln tierischer Herkunft erfolgt nach Vorgaben der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 2022/931 sowie Nr. 2022/932. Demnach sind die nachfolgend aufgelisteten Produktgruppen auf halogenierte persistente organische Schadstoffe, zu denen Dioxine und PCB zählen, zu kontrollieren:

I. unverarbeitetes Fleisch einschließlich genießbarer Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen sowie Geflügel;

II. frische Hühnereier und andere Eier;

III. Rohmilch von Rindern, Schafen und Ziegen;

IV. verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs;

V. unverarbeitete Fischereierzeugnisse;

VI. Krebstiere und Muscheln;

VII. Fette und Öle tierischen und marinen Ursprungs.

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2022/932 definiert darüber hinaus eine Mindestkontrollhäufigkeit einzelner Produktgruppen. Hierbei ist beispielsweise in der Produktgruppe „unverarbeitetes Rindfleisch“ mindestens 0,02 Prozent der Gesamtzahl geschlachteter Tiere auf Kontaminanten zu kontrollieren.

Weiterhin sollen bei der Festlegung der jährlichen Probenzahlen folgende Aspekte Berücksichtigung finden:

· Häufigkeiten festgestellter Verstöße eines Betriebes inklusive Schnellwarnmeldungen;

· betriebliche Anteile an der Gesamtproduktion einer Produktgruppe;

· Expositionsrisiken für Verbraucher oder bestimmte Bevölkerungsgruppen sowie

· nationale Verzehrsdaten zu einzelnen Produktgruppen (Expositionsrisiko).

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Festlegung der jährlichen Probenzahlen im KOPKONT für Niedersachsen.

Welche Produktgruppen sind 2023 im Rahmen von KOPKONT auf Dioxine und PCBs untersucht worden?

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersuchte 2023 im Rahmen des KOPKONT verschiedene Produktgruppen auf Dioxine und PCB (siehe Abbildung 1).

Mit rund 77 Prozent stellte die Produktgruppe I „unverarbeitetes Fleisch einschließlich genießbarer Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schafen, Ziegen, Schweinen sowie Geflügel“ den größten Anteil an der Gesamtprobenzahl dar. Hierbei lag der Schwerpunkt der Untersuchungen im Rotfleischbereich, der sich anteilig auf rund 25 Prozent Schweinefleisch, 12 Prozent Rindfleisch und 0,3 Prozent Lammfleisch aufteilte. Die Produktkategorien Weißfleisch (Huhn, Pute, Ente) und Leber als genießbares Schlachtnebenerzeugnis lagen anteilig bei rund 20 Prozent der untersuchten Proben.

Die Produktgruppe II „frische Hühnereier und andere Eier“ mit rund 15 Prozent und die Produktgruppe III „Rohmilch von Rindern, Schafen und Ziegen“ mit rund 5 Prozent der Gesamtprobenzahl waren ebenfalls Gegenstand der Untersuchungen.

Weiterhin sind zu Anteilen von unter 1,5 Prozent an der Gesamtprobenzahl die Produktgruppen IV „verarbeitete Erzeugnisse tierischen Ursprungs“ sowie die Produktgruppe V „unverarbeitete Fischereierzeugnisse“ auf Dioxine und PCB untersucht worden.

Die im Rahmen von KOPKONT durchgeführten Untersuchungen auf Dioxine und PCB waren erfreulich: Bei allen Proben blieben die Gehalte an Dioxinen und PCB unterhalb geltender Auslöse- und Höchstwerte.

Bildrechte: © LAVES
Abbildung 1: Prozentuale Verteilung der im Jahr 2023 im Rahmen von KOPKONT auf Dioxine und PCB untersuchten Proben, aufgeschlüsselt nach Produktgruppe, Produkt und Tierart.

Rechtliche Grundlage

  • VERORDNUNG (EU) Nr. 2023/915 der Kommission vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006.
  • VERORDNUNG (EWG) Nr. 315/93 DES RATES vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln.
  • VERORDNUNG zur Begrenzung von Kontaminanten in Lebensmitteln (Kontaminanten-Verordnung – KmV) vom 19. März 2010 (BGBl. I S. 286, 287), zuletzt geändert am 1. Juli 2020 (BGBl. I S. 1540).
  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2022/931 DER KOMMISSION vom 23. März 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung von Bestimmungen über die Durchführung amtlicher Kontrollen in Bezug auf Kontaminanten in Lebensmitteln.
  • DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 2022/932 DER KOMMISSION vom 9. Juni 2022 über einheitliche praktische Modalitäten für die Durchführung der amtlichen Kontrollen hinsichtlich Kontaminanten in Lebensmitteln, zu zusätzlichen besonderen Inhalten mehrjähriger nationaler Kontrollpläne und zusätzlichen besonderen Modalitäten für ihre Aufstellung.
  • Empfehlung 2013/711/EU der Kommission vom 03.12.2013 zur Reduzierung des Anteils von Dioxinen, Furanen und PCB in Futtermitteln und Lebensmitteln, zuletzt geändert durch Empfehlung der Kommission 2014/663/EU vom 11.09.2014.

Nahrungsmittel tierischen Ursprungs (Fleisch, Fisch, Eier und Milch) auf weißem Hintergrund Bildrechte: © volff - stock.adobe.com

Fragen und Antworten zu Dioxinen und Polychlorierten Biphenylen (PCB)

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