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Trichothecene in Lebensmitteln

Trichothecene gehören zu der Stoffgruppe der Fusarium-Toxine. Zu dieser Gruppe zählen eine Vielzahl an chemisch ähnlichen Verbindungen, die bei überhöhter Aufnahme durch kontaminierte Lebensmittel Beschwerden wie Erbrechen, Durchfall und Hautreaktionen hervorrufen können.


Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht regelmäßig u.a. Getreide und Getreideprodukte auf den Gehalt an Trichothecenen.

Vorkommen

Trichothecene gehören zusammen mit den Fumonisinen und Zearalenon zu den von Fusarienpilzen gebildeten Toxinen. Fusarien zählen weltweit zu den wichtigsten Schadpilzen in Getreide und Mais.

Trichothecene sind chemisch gesehen cyclische Sesquiterpene mit einem Epoxydring. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Strukturen und ihrer Giftigkeit werden sie in vier Untergruppen (Typ A bis D) eingeteilt.

Die am häufigsten vorkommenden Mykotoxine aus der Gruppe der Trichothecene sind T-2- und HT-2-Toxin (Typ A) und Deoxynivalenol (DON) und Nivalenol (Typ B). Viele Fusarienarten können verschiedene Toxine bilden, so dass in betroffenen Pflanzen neben Trichothecenen oft auch z.B. Zearalenon nachgewiesen werden kann.

Die Häufigkeit der Trichothecenbefunde ist standort- und klimabedingt von Jahr zu Jahr sehr unterschiedlich. In warmen, trockenen Jahren sind die Gehalte meist niedriger als in feuchten und kalten Sommern. Neben den gängigen Getreidearten wie Weizen und Gerste können auch Tapioka, Ackerbohnen, Getreidestroh und Heu stark belastet sein.


Verbraucherrisiko

Die toxikologische Wirkung der verschiedenen Trichothecene ist vergleichbar. Alle Vertreter der Gruppe sind starke Hemmstoffe der Proteinsynthese und wirken daher zellschädigend, sind aber nicht erbgutschädigend. Sie zählen zu den Kontaktgiften und finden Anwendung als biologische Kampfmittel. Die häufigsten Beschwerden bei der Trichothecenaufnahme durch Lebensmittel sind Erbrechen (speziell bei Deoxynivalenol auch Vomitoxin genannt), Durchfall und Hautreaktionen.

In einer Risikobewertung des wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss der Europäischen Union (SCF) wurden für die Trichothecene T-2 Toxin, HT-2 Toxin, Deoxynivalenol und Nivalenol verschiedene Studien ausgewertet. Diese ergaben für das bisher am besten untersuchte Deoxynivalenol eine tolerierbare tägliche Aufnahme (TDI) von 1 µg/kg Körpergewicht (TDI-Wert), einschließlich dessen acetylierter Derivate. Für Nivalenol wurden 0,7 µg/kg Körpergewicht und für die Summe von T-2 und HT-2 Toxin wurden 0,06 µg/kg Körpergewicht als vorläufige Werte für die tolerierbare tägliche Aufnahme (temporary tolerable daily intake, (t)TDI) festgelegt.


Rechtliche Regelungen

Die Höchstgehalte von Deoxynivalenol sind in der Verordnung (EG) 1881/2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln europaweit geregelt. Hier zu finden sind u.a. Höchstwerte für unverarbeitetes und verarbeitetes Getreide, Brot, Backwaren und Frühstückscerealien. Für die Summe der T-2- und HT-2-Toxine regelt zurzeit noch die Empfehlung (EU) 2013/165 über das Vorhandensein der Toxine T-2 und HT-2 in Getreide und Getreideerzeugnissen die festgelegten Richtwerte, bei deren Überschreitung Untersuchungen durchgeführt werden sollten. Für den Gehalt an Nivalenol existieren derzeit keine rechtlichen Vorgaben.


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Am Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover Standort Braunschweig werden im Fachbereich für Analytik organischer Stoffe und Kontaminanten Lebensmittel auf Trichothecene untersucht. Die Analytik erfolgt mittels Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) in Kombination mit der Massenspektrometrie (HPLC/MS und HPLC/MS-MS).

In den Jahren 2013 und 2014 wurden im Rahmen von 33 Projekten über 560 Proben u.a. auf den Gehalt an Deoxynivalenol, Nivalenol und T-2- und HT-2-Toxine untersucht. Im Vorder­grund standen dabei Getreide, Getreide­produkte und Brote mit 411 analysierten Proben.

In 106 Proben (26 %) konnten Gehalte an den untersuchten Trichothecenen bestimmt werden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die bestimmten Gehalte:


Waren-gruppe

Proben-anzahl

unter Nachweis- / Bestimmungs-grenze

Parameter

Mini­mum

Maxi­mum

Mittel­wert

Median

(µg/kg)

Getreide

45

42

Deoxynivalenol

129,3

338,1

225,4

208,8

Nivalenol

85,5

85,5



Σ T2 und HT2

18,7

170,7

113,8

152,0

Getreide-produkte

193

142

Deoxynivalenol

50,6

904,5

205,5

111,8

Nivalenol

55,0

120,0

78,4

60,2

Σ T2 und HT2

10,2

55,9

21,0

20,4

Brote und Klein-gebäcke

173

121

Deoxynivalenol

54,8

740,6

229,6

199,7

Nivalenol





Σ T2 und HT2





Bei den positiv auf Trichothecene analysierten Proben überschritten 5 Proben (1,2%) die gesetzlich festgelegte Höchstmenge für Deoxynivalenol.

In weiteren Projekten wurden 59 Produkte aus den Kategorien Feine Backwaren und Teigwaren untersucht. Hier konnten in 25 Proben Gehalte an Trichothecenen bestimmt werden (42 %), jedoch waren alle Werte weit unter den festgelegten Höchstmengen.

Bei den untersuchten Proben aus den Bereichen Hülsenfrüchte, Kartoffelprodukte und Biere (97 Proben) konnten keine Trichothecene nachgewiesen werden.


Literatur und weiterführende Informationen:


Getreide Bildrechte: © Bits and Splits - stock.adobe.com
Weiterführende Informationen des LAVES:

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