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Rückstände

Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten heute, dass Pestizide und Arzneimittel möglichst nicht oder im geringstmöglichen Umfang eingesetzt werden. Grenzwerte für Pestizide sind in der Rückstandshöchstmengenverordnung festgelegt. Diese Grenzwerte sind EU-weit harmonisiert.

Zur Überwachung der Einhaltung der Höchstmengen müssen die Mitgliedstaaten 'Nationale Kontrollprogramme' auflegen. Dabei sollen die Mitgliedstaaten schrittweise auf ein System hinarbeiten, mit dem sich ermitteln lässt, welche Mengen an Schädlingsbekämpfungsmitteln tatsächlich mit der Nahrung aufgenommen werden. Darüber hinaus schlägt die Kommission für jedes Jahr ein 'koordiniertes Kontrollprogramm' vor, dass vorgibt, welche Lebensmittel auf welche Rückstände zu untersuchen sind. Im Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz ist außerdem das Lebensmittel-Monitoring verankert. Im Lebensmittel-Monitoring verabreden die Bundesländer, welche Lebensmittel auf welche 'unerwünschten Stoffe' zu untersuchen sind.

Durch besondere Qualitätssicherungsmaßnahmen und Mindestprobenzahlen wird eine angemessene statistische Relevanz erreicht. Der Nationale Rückstandskontrollplan beinhaltet die Untersuchung von Lebensmitteln tierischer Herkunft auf Rückstände von Arzneimitteln und Kontaminanten. Ansprechpartner für die landesweite Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplans ist der Niedersächsische Rückstandskontrolldienst.

Massenspektrometrie, ein wertvolles Hilfsmittel der Rückstandsanalytik

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