Pflanzenschutzmittelrückstände in Tomaten
In den Jahren 2017 und 2018 wurden insgesamt 129 Tomatenproben, darunter 25 Proben aus Bioanbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände und teilweise auch auf Chlorat und Perchlorat untersucht. In 95 Proben wurden Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Höchstgehaltsüberschreitungen wurden bei elf Proben festgestellt, dies betrifft den Nachweis von Chlorat. Von niedersächsischen Erzeugern stammten neun Proben, darunter zwei Proben aus biologischem Anbau. In acht Tomatenproben aus Niedersachsen wurden keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln festgestellt. |
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES wurden 2017 und 2018 insgesamt 129 Tomatenproben, darunter 25 Proben aus Bioanbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.
Angegebene Anbauländer der Tomaten waren Spanien (47 Mal), die Niederlande (37 Mal), Deutschland (20 Mal), Marokko (zehn Mal), Italien (vier Mal), Belgien (drei Mal), Polen und Frankreich (je zwei Mal) und die Türkei (ein Mal). Bei drei Proben war die Herkunft nicht bekannt. Von den 25 Bioproben stammten 20 aus Spanien, vier aus Deutschland und eine Probe aus den Niederlanden.
In 95 Proben (74 Prozent) waren Pflanzenschutzmittelrückstände unterhalb der rechtlich festgelegten Höchstgehalte nachweisbar.
In 16 Proben aus Spanien, zwölf aus Deutschland, je zwei aus den Niederlanden und Frankreich sowie in je einer Probe aus Belgien und Marokko wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. Unter diese insgesamt 34 Proben fallen auch die 25 Proben aus ökologischem Anbau.
In acht Proben von niedersächsischen Erzeugern wurden keine Pestizidrückstände nachgewiesen.
In Abbildung 1 ist die Rückstandsverteilung auf die Herkunftsländer zusammengefasst:
Deutsche Proben enthielten maximal zwei Wirkstoffe.
Mehr als vier Wirkstoffe wurden in 22 Proben (17 Prozent) aus dem Ausland festgestellt.
Bei der Untersuchung der Tomatenproben wurden insgesamt 54 verschiedene Pestizidrückstände nachgewiesen, am häufigsten das Fungizid Fluopyram (26 Mal) (siehe Abbildung 3). Das Insektizid Chlorantraniliprol wurde 19 Mal bestimmt.
Häufig wurden auch Perchlorat (17 Mal) und Chlorat (11 Mal) nachgewiesen. Bei elf Proben lagen die nachgewiesenen Gehalte an Chlorat über dem zulässigen Höchstgehalt von 0,01 mg/kg.
Rechtlich als nicht mehr zulässiges Pflanzenschutzmittel definiert, gilt für Chlorat ein EU-weiter Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nach VO (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 (1) b). Danach wären Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen mit einem Verkehrsverbot nach LFGB § 9 (1) 3. zu beurteilen.
Seitdem die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) am 24. Juni 2015 eine neue Risikobewertung zu Chlorat in Lebensmitteln veröffentlicht hat, ist unter Berücksichtigung der Akuten Referenzdosis (ARfD) mittels Berechnung nach EFSA-PRIMo im Einzelfall zu prüfen, ob nach VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 14 ein nicht sicheres Lebensmittel vorliegt.
Die höchste Chloratkonzentration (0,507 mg/kg) wurde in einer konventionell erzeugten Probe aus den Niederlanden gemessen. Die Berechnung nach EFSA-PRIMo ergab eine Ausschöpfung von 81,9 Prozent. Bei einer Ausschöpfung von über 100 Prozent liegt ein nicht sicheres Lebensmittel vor.
Perchlorat ist ein natürlicher Bestandteil von Chilesalpeter. Wird Chilesalpeter für die Herstellung von Düngemitteln verwendet, kann dies zur Kontamination der Böden und Kultursubstrate mit Perchlorat führen. Das wasserlösliche Salz kann dann von den Pflanzen aufgenommen werden und in die Lebensmittelkette gelangen. Wie Chlorat, ist auch Perchlorat aus toxikologischen Gründen in Lebensmitteln unerwünscht.
Fazit:
Deutsche Tomaten sind im Vergleich zu ausländischen Tomaten deutlich geringer belastet. Insbesondere die neun untersuchten Proben von niedersächsischen Erzeugern waren bis auf eine Probe alle ohne nachweisbare Rückstände von Pflanzenschutzmitteln.
Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie in folgendem Artikel: