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Pflanzenschutzmittelrückstände in Tiefkühlerbsen
Im Jahr 2018 wurden insgesamt 39 Proben Tiefkühlerbsen, darunter 4 Proben aus ökologischer Produktion, auf Pflanzenschutzmittelrückstände inklusive Chlorat und Perchlorat untersucht. Nur 3 Proben enthielten keine Rückstände. |
In 2018 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES insgesamt 39 Proben Tiefkühlerbsen, darunter 4 Proben aus ökologischer Produktion, auf Pflanzenschutzmittelrückstände inklusive Chlorat und Perchlorat untersucht. Nach Herstellerangaben auf den Verpackungen stammten die Erbsen aus Belgien (7-mal), Frankreich (7-mal), Deutschland (5-mal, davon 3-mal Bio), Türkei (1-mal) und aus der EU (1-mal Bio). Bei 18 Proben blieb der Ursprung der Erbsen unbekannt. Abbildung 1 fasst die Rückstandsverteilung auf die angegebenen Ursprungsländer der Proben zusammen: In jeweils einer Probe konventionell produzierter Tiefkühlerbsen aus Belgien, Frankreich und Deutschland wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. Rückstände konnten hingegen in 32 Proben aus konventioneller Produktion sowie in den 4 Proben aus ökologischer Erzeugung nachgewiesen werden.
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Tiefkühlerbsen-Proben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand.
In Abbildung 2 wird die Anzahl der Rückstände pro Probe dargestellt: 23 Proben enthielten Mehrfachrückstände, d. h. zwei oder mehr Wirkstoffe oder deren Metabolite. Das Maximum bildete eine Probe aus Frankreich mit sechs verschiedenen Rückständen.
Abbildung 2: Mehrfachrückstände in den Tiefkühlerbsen-Proben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand.
Wie Abbildung 3 zeigt, wurden 14 verschiedene Pestizidrückstände in den Tiefkühlerbsen bestimmt. Weitaus am häufigsten wurde Chlorat (31-mal) in den Proben nachgewiesen. Hierbei ist besonders auffällig, dass in 30 Proben der Gehalt an Chlorat oberhalb des zulässigen Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg liegt, darunter in 3 Bioproben. Weiterhin war das Fungizid Pyrimethanil (13-mal) relativ häufig in den Proben enthalten.
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in den Tiefkühlerbsen-Proben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Rückstand.
Rechtlich als nicht mehr zulässiges Pflanzenschutzmittel definiert, gilt für Chlorat ein EU-weiter Höchstgehalt von 0,01 mg/kg nach VO (EG) Nr. 396/2005 Art. 18 (1) b). Danach wären Proben mit Höchstgehaltsüberschreitungen mit einem Verkehrsverbot nach LFGB § 9 (1) 3. zu beurteilen. Seitdem EFSA am 24. Juni 2015 eine neue Risikobewertung zu Chlorat in Lebensmitteln veröffentlicht hat, ist unter Berücksichtigung der Akuten Referenzdosis (ARfD) mittels Berechnung nach EFSA-PRIMo im Einzelfall zu prüfen, ob nach VO (EG) Nr. 178/2002 Art. 14 ein nicht sicheres Lebensmittel vorliegt. Die höchste Chloratkonzentration (0,595 mg/kg) wurde in einer konventionell erzeugten Probe ohne Angabe des Anbaulandes gemessen. Die Berechnung ergab, dass die ARfD für Säuglinge und Kleinkinder mit 13,5 % Ausschöpfung nicht überschritten wird. Das häufige Vorkommen von Chlorat in den beprobten Tiefkühlerbsen könnte auf die Verwendung gechlorten Wassers zum Waschen, Blanchieren und Glacieren der Erbsen und/oder auf den Einsatz chlorhaltiger Reinigungs- und Desinfektionsmittel deuten. Fazit: In insgesamt 31 Proben Tiefkühlerbsen (= 79 %) war Chlorat quantifizierbar; davon in 30 Proben oberhalb des gesetzlich festgelegten Höchstgehaltes von 0,01 mg/kg. Die Akute Referenzdosis für Säuglinge und Kleinkinder wurde jedoch in keiner Probe überschritten.