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Pflanzenschutzmittelrückstände in Rosenkohl

15 Rosenkohlproben wurden im 1. Quartal 2011 auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In zehn Proben wurden keine Rückstände nachgewiesen. Überschreitungen der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte konnten nicht festgestellt werden.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg wurden von Februar bis März 2010 insgesamt 13 Proben Rosenkohl aus konventionellem Anbau und 2 Proben aus ökologischem Landbau auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Zehn Proben stammten aus Deutschland, davon sechs aus Niedersachsen. Die übrigen Proben Kohl kamen aus den Niederlanden.

In Abbildung 1 sind die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen dargestellt:

Abbildung 1  
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Rosenkohlproben, berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Zehn Rosenkohlproben, darunter die zwei Bioproben, wiesen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Rückstände oberhalb der rechtlich festgesetzten Höchstgehalte wurden in keiner Probe festgestellt.

Abbildung 2  
Abbildung 2: Anzahl der Rückstände in den Rosenkohlproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Wie in Abbildung 2 dargestellt, enthielt nur eine Rosenkohlprobe zwei verschiedene Rückstände, ansonsten wurde lediglich ein Rückstand pro Probe nachgewiesen.

Abbildung 3  
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Rosenkohl; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Abbildung 3 zeigt das Wirkstoffspektrum der in den Proben festgestellten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Insgesamt wurden lediglich drei verschiedene Wirkstoffe in den Proben nachgewiesen. Der am häufigsten analysierte Wirkstoff ist das Fungizid Boscalid (vier Mal).

Fazit:

67 Prozent der Rosenkohlproben enthielten keine nachweisbaren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Lediglich eine Probe wies zwei verschiedene Wirkstoffe auf. Höchstgehaltsüberschreitungen wurden nicht festgestellt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass Rosenkohl nicht oder nur leicht mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln behaftet ist.

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