Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln
Im Jahr 2017 wurden insgesamt 106 Kartoffelproben, hauptsächlich von niedersächsischen Erzeugern (69x), auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Zehn Proben kamen aus ökologischem Landbau. In 51 Kartoffelproben (= 48 %) waren keine Pestizidrückstände nachweisbar. Höchstgehaltsüberschreitungen wurden nicht festgestellt. |
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES wurden im Jahr 2017 insgesamt 106 Kartoffelproben, darunter zehn Proben (9x Deutschland, 1x Ägypten) aus ökologischem Landbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht.
Aus deutschem Anbau kamen 78 Proben, davon 69 Kartoffelproben von niedersächsischen Erzeugern. Die übrigen Herkünfte betrafen Ägypten (7x), Zypern (7x), Frankreich (5x), Spanien (5x), Marokko (1x) und Belgien (1x). Bei zwei Proben war der Ursprung der Kartoffeln nicht angegeben.
Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen, bezogen auf die Herkunftsangaben, sind in Abbildung 1 dargestellt.
In 51 Kartoffelproben (= 48 %), darunter neun Proben aus ökologischem Landbau, wurden keine Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. In einer Bioprobe aus Deutschland wurden Spuren der als Fungizide eingesetzten Dithiocarbamate gemessen.
Mehrfachrückstände, d.h. zwei oder mehr Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte wurden in 27 Kartoffelproben (= 25,5 %) bestimmt. Mit jeweils vier Rückständen stellten zwei Proben (1x Deutschland, 1x Ägypten) hierbei das Maximum dar (siehe Abbildung 2).
Die Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe ist in Abbildung 3 dargestellt. In 55 Proben (= 52 %) wurden insgesamt 23 verschiedene Rückstände nachgewiesen, am häufigsten das Fungizid Propamocarb (26x). Das wachstumregulierende Herbizid Chlorpropham, war in 16 Proben bestimmbar und ist als keimhemmendes Mittel bei Kartoffeln bis zu einem Gehalt von 10 mg/kg zugelassen. Seine Anwendung zum Zwecke der Haltbarmachung muss jedoch bei der Abgabe an den Verbraucher kenntlich gemacht werden. Bei einer Probe Kartoffeln aus Zypern mit positivem Chlorprophambefund fehlte die in der Rückstands-Höchstmengenverordnung vorgeschriebene Kenntlichmachung „nach der Ernte behandelt". Dieser Sachverhalt wurde gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011 als „irreführend für den Verbraucher“ beurteilt.
Fazit:
Das Ergebnis aus 2017 ähnelt der Untersuchung aus 2016, wonach es sich bei Kartoffeln um ein Erzeugnis handelt, das relativ geringe Pflanzenschutzmittelrückstände enthält.
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