Pflanzenschutzmittelrückstände in Rosenkohl?
Ergebnisse des Jahres 2019
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 63 Proben Rosenkohl auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Lediglich zwei Proben wiesen keine Pestizidrückstände auf. Weiterhin waren eine Höchstgehaltsüberschreitung und 4 Proben mit unzulässigen Wirkstoffen feststellbar.
Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES wurden im Jahr 2019 insgesamt 63 Proben Rosenkohl auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Alle Proben kamen aus konventionellem Anbau. Als Herkunft waren 35-mal Deutschland, 22-mal die Niederlande und 5-mal Belgien angegeben. Bei einer Probe war der Ursprung des Rosenkohls nicht angegeben.
Nur zwei Rosenkohlproben aus den Niederlanden wiesen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. Hingegen waren Pestizide in allen Proben aus Deutschland und Belgien sowie in der Probe ohne Ursprungsangabe nachweisbar. Insgesamt enthielten 61 (= 97 %) der 63 Proben Pestizidrückstände.
In einer Probe deutschen Ursprungs wurde das für Rosenkohl unzulässige Keimhemmungsmittel Chlorpropham oberhalb des Höchstgehalts, jedoch innerhalb der analytischen Messunsicherheit bestimmt.
Eine Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse ist in Abbildung 1 dargestellt.
Abbildung 2 zeigt die Anzahl der nachgewiesenen Rückstände in den Rosenkohlproben.
In 55 Proben (= 87 %) der 63 Rosenkohlproben lagen die Wirkstoffe oder deren Metabolite als Mehrfachrückstände vor. Als Maximum wurden in einer niederländischen Rosenkohlprobe sieben unterschiedliche Rückstände bestimmt.
Abbildung 3 zeigt die in den Proben nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe.
Insgesamt waren 18 verschiedene Pestizidrückstände in den Proben enthalten. Am häufigsten (je 33-mal) wurden die Fungizide Azoxystrobin und Difenoconazol nachgewiesen. In zwei Proben mit Ursprungsangabe Deutschland wurde das für Rosenkohl unzulässige Fungizid Chlorthalonil, in einer Probe das für hiesigen Rosenkohl unzulässige Chlorpropham sowie in einer weiteren deutschen Rosenkohlprobe das ebenfalls unzulässige Fungizid Prothioconazol-desthio bestimmt. Zwei auffällig hohe Gehalte wurden dem Pflanzenschutzamt zur Überprüfung mitgeteilt.
Fazit:
Nur zwei Rosenkohlproben wiesen keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln auf. 97 % der Proben enthielten Rückstände und in 87 % der Proben lagen diese als Mehrfachrückstände vor. Maximal wurden sieben verschiedene Rückstände in einer Probe bestimmt. Gegenüber der letzten größeren Untersuchung ( 2017) hat sich die Rückstandssituation bei Rosenkohl kaum verändert.