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Pflanzenschutzmittelrückstände in Johannisbeernektar?

Glas Johannisbeersaft isoliert auf weißem Hintergrund Bildrechte: © Björn Wylezich - stock.adobe.com
Johannisbeersaft
Insgesamt wurden 18 Proben schwarzer Johannisbeernektar aus konventioneller Produktion auf Pflanzenschutzmittelrückstände im Jahr 2022 untersucht. In 12 Proben waren Rückstände nachweisbar, jedoch lagen die gemessenen Gehalte unterhalb der rechtlich zugelassenen Höchstgehalte für Johannisbeeren als Ausgangsprodukt.

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Nektar – verdünnter Fruchtsaft

Fruchtnektar wird meist aus aus Fruchtsaftkonzentraten hergestellt, seltener aus Direktsaft oder Fruchtmark. Zusätzlich dürfen Fruchtnektar auch Wasser und Zucker zugesetzt werden, im Grunde sind es mit Wasser verdünnte Fruchtsäfte.

Fruchtnektar gibt es im Handel vor allem aus Fruchtarten, die von Natur aus viel Säure oder Fruchtfleisch enthalten wie zum Beispiel Johannisbeeren, Rhabarber oder Sauerkirschen. Als purer Saft schmecken manche Früchte nicht. Einem Fruchtnektar darf zur Süßung bis zu 20 Prozent Zucker (oder auch Honig) zugesetzt werden. Der Mindestfruchtanteil liegt, je nach Fruchtart, bei 25 bis 50 Prozent. Fruchtsaft hingegen hat immer einen Fruchtgehalt von 100 Prozent.

Nie direkt mit dem Mund aus der Flasche oder dem Tetrapak trinken (so verdirbt der Fruchtnektar schneller) und einen geöffneten Nektar stets kühl und möglichst dunkel lagern und inner­halb weniger Tage verbrauchen. So bleiben auch die Vitamine und Aromen bestmöglich erhalten.

Im Jahr 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES insgesamt 18 Proben schwarzer Johannisbeernektar aus konventioneller Produktion auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht.

Bei zehn Proben handelte sich um Hersteller aus Deutschland und bei drei Proben um Hersteller aus Österreich. Von den übrigen fünf Proben blieben die Produzenten unbekannt, da die Proben lediglich mit „Hergestellt für…“, gefolgt vom Namen eines Handelsunternehmens, gekennzeichnet waren.

Im Gegensatz zu Fruchtsaft bestehen Fruchtnektare nur teilweise aus Fruchtsaft. Der Mindestfruchtsaftanteil wird durch die Fruchtsaftverordnung geregelt und muss bei Johannisbeernektar mindestens 25 Prozent betragen. Drei Nektarproben enthielten gemäß Kennzeichnung mindestens 30 Prozent Johannisbeerfruchtsaft; die übrigen Proben mindestens 25 Prozent Saft. Nach Angaben auf den Verpackungen waren zwei Proben mit Johannisbeersaftkonzentrat und acht Proben mit Direktsaft hergestellt worden. In den Zutatenlisten der übrigen acht Proben wurde auf schwarzen Johannisbeersaft als wertgebenden Bestandteil verwiesen.

Gemäß Kennzeichnung waren neben Wasser als Hauptzutat viele Nektarproben mit weiteren Zutaten, wie Zucker, Glukose-Fruktose-Sirup, Zitronensäure und Ascorbinsäure (Vitamin C) versetzt worden.

Auf den Verpackungen war nicht angegeben, wo der Anbau der zu Saft oder Konzentrat verarbeiteten Johannisbeeren erfolgte. Eine solche Angabe ist gesetzlich auch nicht vorgeschrieben. Da der Ursprung der Johannisbeeren unbekannt ist, basiert die vorliegende Auswertung auf der Herkunft der Nektarproben gemäß der auf den Etiketten gekennzeichneten Hersteller.

In sechs Johannisbeernektarproben deutscher Hersteller wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. In allen übrigen Proben war jeweils ein Wirkstoff nachweisbar.

Für Fruchtsaftnektare gibt es keine spezifischen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Die festgestellten Rückstandsgehalte wurden deshalb auf die Höchstgehalte von Johannisbeeren unter Berücksichtigung der Verdünnung des Fruchtsaftes im Nektar bezogen.

In keiner Nektarprobe überschritten die Rückstände den jeweiligen gesetzlichen Pestizidhöchstgehalt für Johannisbeeren als rechtlich geregeltes Ausgangsprodukt.

Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Abbildung eins zusammengefasst.

Abbildung 1: Bei zehn Proben handelte sich um Hersteller aus Deutschland und bei drei Proben um Hersteller aus Österreich. Von den übrigen fünf Proben blieben die Produzenten unbekannt. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Johannisbeernektarproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Wie Abbildung zwei verdeutlicht, wurden in den Johannisbeernektarproben keine Mehrfachrückstände nachgewiesen, das heißt keine Probe enthielt mehr als einen Wirkstoff.

Abbildung 2: In sechs Johannisbeernektarproben deutscher Hersteller wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. In allen übrigen Proben war jeweils ein Wirkstoff nachweisbar. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 2: Anzahl der Wirkstoffe in den Johannisbeernektarproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

In Abbildung drei sind die nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstande dargestellt.

In drei Proben von Herstellern aus Österreich war jeweils das Fungizid Carbendazim knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg nachweisbar.

In je vier Nektarproben wurden Carbendazim und Cyprodinil in Spuren festgestellt und eine weitere Probe enthielt Boscalid in Spuren. Bei Boscalid und Cyprodinil handelt es sich ebenfalls um fungizide Wirkstoffe.

Abbildung 3: In den Johannisbeernektarproben keine Mehrfachrückstände nachgewiesen, das heißt keine Probe enthielt mehr als einen Wirkstoff. Bildrechte: © LAVES
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in den Johannisbeernektarproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Fazit:

Die Untersuchung hat nur geringe Pestizidrückstände in den Johannisbeernektarproben ergeben. Durch den niedrigen Fruchtsaftanteil in den Nektarproben könnte hier außerdem ein Verdünnungseffekt vorliegen.

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