Pflanzenschutzmittelrückstände in Honig?
Ergebnisse des Jahres 2019
Im Jahr 2019 wurden insgesamt 40 Proben Honig, darunter sieben Proben aus Bioanbau, auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln vom Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES untersucht. In 28 Proben waren Rückstände nachweisbar, am häufigsten das Neonicotinoid Thiacloprid, aber kein Glyphosat. Die zulässigen Höchstgehalte wurden nicht überschritten.
Geprüft wurden 12-mal Sommerblütenhonig/Sommertrachthonig, 11-mal Blütenhonig, 5-mal Rapshonig, 3-mal Wildblütenhonig, je 2-mal Frühlingsblütenhonig, Gebirgsblütenhonig und Waldblütenhonig und je 1-mal Heideblütenhonig, Obstblütenhonig und Vielblütenhonig.
Unter den in Deutschland produzierten 23 Proben waren 22 Imkerhonige, davon neunzehn aus Niedersachsen, zwei aus Brandenburg und einer aus Mecklenburg-Vorpommern.
Die Herkunftsbezeichnungen der sonstigen Honige lauteten EU/Nicht-EU (7-mal), Nicht-EU (7-mal), Deutschland/Dänemark (1-mal), Deutschland/Ausland (1-mal) und Portugal (1-mal).
Von sieben Proben aus biologischer Bewirtschaftung kamen vier Proben aus Deutschland. Zwei Proben waren als Mischungen von Honigen aus Nicht-EU-Ländern und eine Probe als Mischung von Honigen aus EU- und Nicht-EU-Ländern gekennzeichnet.
Insgesamt 28 Honigproben (= 70 %) enthielten Rückstände, darunter 21 Proben deutscher Honige (=91 %) und 7 Proben sonstiger Herkünfte (= 41 %). Die zulässigen Höchstgehalte wurden jedoch nicht überschritten.
In zwei Proben Honig aus Deutschland und in zehn Honigproben sonstiger Herkünfte wurden keine Pestizide festgestellt.
In Abbildung 1 ist die Rückstandsverteilung auf die Herkunftsländer zusammengefasst.
In Abbildung 2 ist die Anzahl der Pestizide in den Honigproben je Herkunft dargestellt.
In 20 Proben wurde jeweils nur ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff festgestellt; in fünf Proben waren zwei Rückstände und in drei Proben drei Rückstände nachweisbar. Somit wiesen 8 Proben (= 20 %) Mehrfachrückstände auf. Die maximal drei Rückstände wurden in jeweils zwei Proben deutschem Honig und einer Probe sonstiger Herkunft bestimmt.
Insgesamt wurden neun verschiedene Pestizidrückstände in den Proben nachgewiesen. Weitaus am häufigsten war das insektizide Neonicotinoid Thiacloprid (17-mal) in den Proben enthalten. Auffällig ist hierbei, dass Thiacloprid in 15 Honigen deutscher Herkunft feststellbar war; darunter fielen auch drei Biohonige. In allen 40 Honigproben wurde kein Glyphosat nachgewiesen.
Bezogen auf die Honigsorten war Thiacloprid in sechs Proben Sommerblütenhonig/Sommertrachthonig, vier Proben Rapshonig, vier Proben Blütenhonig, zwei Proben Frühlingsblütenhonig und einer Probe Waldblütenhonig nachweisbar.
In allen vier Biohonigen aus Deutschland und in einem Biohonig sonstiger Herkunft wurden Pestizide bestimmt, die für ökologische Produkte unzulässig sind. Bei den nachgewiesenen Rückständen handelte es sich um 3-mal Thiacloprid, je 2-mal Acetamiprid und Azoxystrobin sowie einmal Carbendazim.
Die quantifizierten Gehalte an dem Insektizid Thiacloprid und an dem Fungizid Carbendazim lagen in einem deutschen Bio-Frühlingsblütenhonig einer niedersächsischen Imkerei so deutlich über der Bestimmungsgrenze (0,01 mg/kg), dass das LAVES die zuständige Ökokontrollstelle über den Befund informierte.
Die Ökokontrollstelle kam nach Prüfung der betrieblichen Unterlagen der Imkerei zu dem Schluss, dass die Rückstände offensichtlich unbeabsichtigt über den Nektar in den Honig gelangten, und die beiden Pestizide nicht vom Imker selbst eingesetzt worden waren. Auch konnte der Imker darlegen, dass er seiner Sorgfaltspflicht ausreichend nachgekommen war, da er darauf geachtet hatte, dass im Umkreis seiner Bienenstöcke keine blühenden Rapsfelder vorhanden waren, über die Pestizideinträge hätten stattfinden können.
Der Imkerei wurde daher gestattet, diesen Honig weiterhin als „Bio“ zu vermarkten.
Sowohl die Durchführungsverordnung für Öko-Erzeugnisse - VO (EG) Nr. 889/2008 - als auch der Bioverband, unter dessen Siegel der Honig vermarktet wurde, nennen Kriterien für den Standort von Bienenstöcken. Danach dürfen in einem Radius von 3 km um die Bienenstöcke keine Eintragspfade vorhanden sein, die zur Beeinträchtigung der biologisch produzierten Bienenprodukte durch Schadstoffe führen können.
Möglicherweise hatten in dem geschilderten Sachverhalt die Bienen jedoch weiter entfernte oder dem Imker unbekannte Nektarquellen besucht, die mit konventionellen Pflanzenschutzmitteln behandelt worden waren.
Die Gehalte in den übrigen rückstandshaltigen Biohonigen betrugen Spuren oder lagen knapp über der Bestimmungsgrenze.
In einem Bio-Vielblütenhonig (EU/Nicht-EU) und einem Bio-Blütenhonig (Nicht-EU) wurden hingegen keine Pestizidrückstände festgestellt.
Fazit:
In insgesamt 70 % der untersuchten Honigproben waren bis zu maximal drei Pflanzenschutzmittelrückstände bestimmbar. Die aus europa- oder weltweiten Herkünften gemischten Honige enthalten weniger Rückstände als die einheimischen Honige. Für diesen Unterschied ist vor allem Thiacloprid verantwortlich. Dass das Insektizid in fast allen deutschen Imkereihonigen festgestellt wurde, sogar in drei Biohonigen, könnte auf seinen verbreiteten Einsatz im Rapsanbau zurückzuführen sein.
Deutscher Akazienhonig stammt von der Robinie.
Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie in folgendem Artikel: