Pestizidrückstände in getrockneten Bohnen
Bringen Farbe auf den Teller: Hülsenfrüche wie Mungobohnen oder rote Bohnen sind ein wichtiger Bestandteil für eine ausgewogene Ernährung. Neben einer guten Portion Eiweiß liefern sie wichtige Ballaststoffe. Auch als Fleischersatz sind sie vielseitig einsetzbar. Doch egal wie sie zubereitet werden: Zunächst immer einweichen, damit dem unbeschwerten Genuss nichts im Wege steht.
Mungobohnen oder auch Mungbohnen sind relativ kleine Vertreter der Hülsenfrüchte. Anhand ihrer grünen Farbe und länglichen Form sind sie gut zu erkennen. Sie werden gerne verwendet um Sprossen herzustellen. In geschälter und getrockneter Form gibt es sie als Mung Dal. Hier ist die grüne Farbe der Schale verschwunden, die kleinen Bohnenhälften sind gelb.
Wachtelbohnen oder auch Pintobohnen sind hell und tragen braun-rote Sprenkel auf der Schale. Sie sehen damit Wachteleiern etwas ähnlich, denen sie ihren Namen verdanken. Geschmacklich erinnern sie an weiße Bohnen.
Weiße Bohnen sind geschmacklich weniger intensiv als manche ihrer Verwandten. Sie werden beim Kochen schnell weich und eignen sich daher am besten für Eintöpfe oder Cremesuppen.
Schwarze Bohnen haben – wie ihr Name verrät – eine schwarze Schale, im Inneren sind sie jedoch hell wie die meisten Bohnen. Beim Kochen fallen sie nicht so leicht auseinander und eignen sich daher auch für Bohnensalate oder die klassische schwarze Bohnensauce.
Rote Bohnen oder auch Kidneybohnen haben eine rot-braune Färbung und tragen ihren Namen, da sie in ihrer Form der Niere (englisch kidney) ähnlich sehen. Gekocht behalten sie ihre Form, sind aber dennoch leicht zu verarbeiten. Besonders für Gerichte wie Kidneybohnen-Pattys eignen sie sich gut, da ihre Konsistenz gemeinsam mit einer guten Würzung eine schmackhafte Alternative zu Fleisch bietet.
Untersuchung in LAVES
Im Rahmen des bundesweiten Monitorings 2023 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES insgesamt 20 Proben getrocknete Bohnen in Fertigpackungen auf Pestizidrückstände geprüft, darunter vier Bioproben.
Untersucht wurden zweimal Wachtel-/Pintobohnen, einmal Mungobohnen sowie vierzehnmal weiße, zweimal schwarze und einmal rote Bohnen. Als Herkunft der Proben waren je zweimal China und Tschechien sowie jeweils einmal Argentinien, Litauen, Österreich, Peru, Polen, Thailand und Venezuela angegeben. Neun Proben trugen keine Herkunftsangabe.
In sieben Proben war kein, in 13 Proben mindestens ein Pestizid nachweisbar. Mehr als ein Wirkstoff und damit Mehrfachrückstände wurden in sechs Proben festgestellt. Als Maximum waren vier Rückstände in einer Probe aus Argentinien enthalten (siehe Abbildung eins).
Insgesamt wurden acht verschiedene Pestizide in den 13 Proben festgestellt (siehe Abbildung zwei). Am häufigsten (zehnmal) war Phosphonsäure bestimmbar. Als mögliches Abbauprodukt von Fosetyl-Al unterliegt sie gemeinsam mit Fosetyl dem Summenhöchstgehalt von Fosetyl-Al.
Drei gesicherte Höchstgehaltsüberschreitungen betrafen Dithiocarbamatfungizide in chinesischen schwarzen Bohnen, Fosetyl-Al (Summe) in peruanischen weißen Bohnen sowie Clomazon in chinesischen Bio-Pintobohnen. Da der Einsatz des Herbizids Clomazon im Ökoanbau unzulässig ist, wurde die zuständige Ökokontrollstelle zur Überprüfung eingeschaltet.
Weitere Untersuchungsergebnisse und Informationen zu Pflanzenschutzmitteln finden Sie in folgendem Artikel:
Pflanzenschutzmittel
Pflanzenschutzmittel werden als Schutz vor Pilzen, Insekten, Milben, Unkräutern, Schnecken, Wildfraß etc verwendet. In Deutschland sind rund 250 Wirkstoffe in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln registriert, die wiederum in etwa 1050 verschiedenen Handelsprodukten enthalten sind. mehrFosetyl/Phosphonsäure
Einträge der fungizid wirkenden Phosphonsäure können auf die früher erlaubte Anwendung von phosphonathaltigen Pflanzenstärkungsmitteln und Blattdüngern zurückgehen, da manche Pflanzen Phosphonsäure speichern können. Auch das im Ökolandbau nicht zugelassene Fungizid Fosetyl-Al kann neben Fosetyl- ebenfalls zu Phosphonsäure-Rückständen führen. Wird in Proben kein Fosetyl nachgewiesen, besteht gemäß Expertenmeinung jedoch kein hinreichender Verdacht, dass der Phosphonsäure-Nachweis auf einen illegalen Einsatz von Fosetyl-Al zurückzuführen ist. Zur Ursachenermittlung von Rückständen wird deshalb eine Überprüfung der Betriebsmittel gefordert.