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Aktuelle Belastungssituation von Mais und Maisprodukten mit Fumonisinen

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht routinemäßig Mais und Maisprodukte auf ihren Gehalt an Fumonisinen.

Problematik

Fumonisine sind weltweit verbreitete, wasserlösliche Mykotoxine (Pilzgifte), die zu den Fusarientoxinen zählen. Sie werden von Schimmelpilzen der Gattung Fusarium moniliforme, Fusarium proliferatum und Fusarium anthophilum insbesondere auf Mais gebildet. Seit ihrer Entdeckung im Jahre 1988 werden sie wegen ihres weltweiten Vorkommen und ihrer Giftigkeit intensiv untersucht. Bisherige Studien als auch eigene Untersuchungen zeigen, dass neben dem wichtigsten Vertreter Fumonisin B1 (FB1), vor allem FB2 und FB3 vorkommen, letzteres jedoch nur in niedrigen Konzentrationsbereichen.


Verbraucherrisiko

Fumonisine wirken in erster Linie auf Leber und Niere. 1993 wurde FB1 durch die IARC (International Agency of Research on Cancer) als möglicherweise karzinogen für Menschen eingestuft (Karzinogene der Gruppe 2B). In Tierversuchen können Fumonisine Leberkrebs auslösen. In einigen Regionen der Welt werden hohe Fumonisinkonzentrationen als Ursache für Speiseröhrenkrebs diskutiert.

Aufgrund der guten Wasserlöslichkeit kann der Gehalt durch entsprechende Prozesse minimiert werden. Verarbeitung (Erhitzen, Kochen) und Lagerung kontaminierter Lebensmittel führen hingegen zu keiner Konzentrationsabnahme.


Rechtliche Regelungen

Um den Verbraucher vor einer unannehmbaren Belastung zu schützen, sind in der Verordnung (EG) 1881/2006 (Verordnung zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln) auf EU-Ebene Höchstgehalte für Fumonisine (Summe aus Fumonisin B1 und Fumonisin B2) geregelt.

Im Rahmen dieser Verordnung beträgt u.a. der zulässige Höchstgehalt für Fumonisine in Lebensmitteln auf Maisbasis 1000 µg/kg. Produkte für Säuglinge und Kleinkinder auf Maisbasis sind mit einem Höchstgehalt von 200 μg/kg reglementiert.

Des Weiteren müssen Probenahmeverfahren und Analysemethoden bei der offiziellen Kontrolle auf Fumonisine den in der Verordnung (EG) 401/2006 (Verordnung zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysenmethoden für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts von Lebensmitteln) festgelegten Bestimmungen genügen. So wird sichergestellt, dass in der gesamten EU von den zuständigen Behörden einheitliche Probenahmekriterien auf Erzeugnisse angewendet werden und dass bestimmte Leistungskriterien, z. B. in Bezug auf Wiederfindungsrate und Präzision, eingehalten werden.


Analytik

Fumonisine werden mit einem geeigneten Lösungsmittel aus dem zu untersuchenden Lebensmittel extrahiert. Eine anschließende Aufreinigung über eine Festphase führt zu sauberen und aufkonzentrierten Extrakten, die dann der Messung mittels HPLC-FLD (Nachsäulenderivatisierung) unterzogen werden.


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Am Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES wurden 2015 im Fachbereich für Analytik organischer Stoffe und Kontaminanten bisher 94 Proben auf Fumonisine untersucht (Stand August 2015). Die folgende Tabelle gibt einen Überblick zu den Matrixgruppen und deren Gehalt in µg/kg.

Matrix

Anzahl

Proben < BG

Proben > BG

Max

Min

Mittelwert

HG (Proben >HG)

Cornflakes

20

1

19

477

0

96

800 (0)

Erdnussflips

29

9

20

309

0

56

800 (0)

Tacco Shells

14

0

14

625

0

100

800 (0)

Maismehl

17

1

16

1711

0

614

1000 (3)

Maisgrieß

14

1

13

488

0

202

1000 (0)

BG: Bestimmungsgrenze 20 µg/kg (jeweils FB1 und FB2)
HG: Höchstgehalt gemäß VO(EG)1881/2006 Anhang Abschnitt 2 Punkt 2.6

Wie aus der Tabelle hervorgeht, wird der gesetzlich festgelegte Höchstgehalt in Frühstückscerealien und Snacks auf Maisbasis nicht überschritten. Auffällig ist dennoch, dass jede Probe Tacco Shells mit Fumonisinen belastet ist (> BG). 95 % der Cornflakes und 69 % der Flips enthalten ebenfalls Fumonisine über der BG.

Die Untersuchungen der Maisgrießproben haben gezeigt, dass in 93 % der Proben Fumonisine bestimmbar waren. Auch wenn die Gehalte unter dem gesetzlich festgelegten Höchstgehalt liegen, muss mit höher belasteten Proben gerechnet werden. Höchstgehaltsüberschreitungen an Fumonisinen konnten nur in Maismehlen nachgewiesen werden. So wurden 2015 unter Berücksichtigung der Messunsicherheit und Wiederfindung 3 von 17 Maismehlen (18 %) im Sinne von Art.1 VO(EG)1881/2006 beurteilt („…dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden…“).

Vergleicht man die aktuellen Daten mit denen des LAVES aus dem Jahre 2011, so ist ersichtlich, dass es vereinzelt zu Höchstgehaltsüberschreitungen vorrangig in Maismehlen kommen kann. Als Ursache wird der feuchte Sommer und recht milde Winter 2014/ 2015 gesehen. Aus diesem Grunde wird die Fumonisinuntersuchung auch weiterhin Bestandteil der routinemäßigen Kontrolle sein.

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