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Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln

Ergebnisse des Jahres 2009


Zusammenfassung

Im Jahr 2009 wurden insgesamt 68 Kartoffelproben, hauptsächlich von niedersächsischen Erzeugern, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 79% der Kartoffeln konnten keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. Eine Probe wurde aufgrund einer unzulässigen Anwendung beanstandet. In einer weiteren Kartoffelprobe wurde ein Rückstand oberhalb des festgesetzten Höchstgehaltes festgestellt, der Gehalt lag noch im Streubereich des zulässigen Höchstgehalts und wurde daher nicht beanstandet.

Im Jahr 2009 wurden im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES 68 Proben Kartoffeln, davon 2 aus ökologischem Landbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 66 Proben stammten aus Deutschland, davon 88% von niedersächsischen Erzeugern. Eine weitere Probe kam aus Frankreich. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Abbildung 1 zusammengefasst.

Abbildung 1
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

54 (79%) untersuchte Kartoffelproben, darunter die 2 Proben aus ökologischem Landbau, enthielten keine nachweisbaren Pflanzenschutzmittelrückstände.

Ein Rückstand oberhalb des gesetzlich festgelegten Höchstgehalts wurde in einer Kartoffelprobe nachgewiesen, der Gehalt lag noch im Streubereich des zulässigen Höchstgehalts und wurde daher nicht beanstandet. Eine Probe Kartoffeln musste aufgrund einer unzulässigen Anwendung des Herbizids Haloxyfop beanstandet werden. Das zuständige Pflanzenschutzamt wurde gebeten diesen Sachverhalt zu überprüfen. Bei einer weiteren Kartoffelprobe mit dem Verdacht einer unzulässigen Anwendung wurde wegen des geringen Wirkstoffgehalts darauf verzichtet.

Zur Ermittlung einer möglichen akuten gesundheitlichen Gefährdung wurde die Höchstgehaltsüberschreitung einer Risikobewertung unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass die so genannte Akute Referenzdosis (ARfD) als Maß für die akute Toxizität unter 20% lag. ARfD-Ausschöpfungsgrade von unter 100% stellen nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr des entsprechenden Lebensmittels auch dann kein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher dar, wenn die nachgewiesenen Pflanzenschutzmittel die gesetzlichen Höchstgehalte im Einzelfall überschreiten.

Abbildung 2
Abbildung 2: Mehrfachrückstände; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

2 Kartoffelproben enthielten jeweils 2 Rückstände je Probe, ansonsten wurde lediglich ein Rückstand pro Probe nachgewiesen (Abbildung 2). Erfreulicherweise liegt somit die Anzahl der Proben mit Mehrfachrückständen bei nur 3%.

Abbildung 3
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände; berücksichtigt sind Proben mit Gehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Die Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe ist in Abbildung 3 aufgeführt. In 66 Proben wurden insgesamt nur 8 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. In 5 Proben wurde das Fungizid Propamocarb festgestellt. Bei den 3 Chlorpropham-Befunden handelt es sich nur um sehr geringe Gehalte. Chlorpropham soll die Auskeimung der eingelagerten Kartoffeln verhindern. Es darf nur gewerbsmäßig, wie z. B. in Betrieben mit Lagerhaltung, verwendet werden. Die gewerbliche Anwendung von Chlorpropham muss mit der Angabe "nach der Ernte behandelt" kenntlich gemacht werden.

Fazit:

Mit 79% rückstandsfreien Proben und maximal 2 nachgewiesenen Wirkstoffen je Probe, zählen die untersuchten Kartoffeln zu den nicht oder nur gering mit Pflanzenschutzmittelrückständen belasteten Knollengemüse.

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