Pflanzenschutzmittelrückstände in Limetten
Ergebnisse des Jahres 2008
Zusammenfassung 98 Proben Limetten wurden im Jahr 2008 auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 90% der Proben wurden Rückstände nachgewiesen; eine Probe wurde aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung beanstandet. Von einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher ist dennoch nicht auszugehen. |
Im Jahr 2008 wurden im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES 98 Limettenproben - davon 3 Proben aus ökologischem Anbau - auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 85 (87%) Limettenproben stammten aus Brasilien. Weitere Proben kamen aus Mexiko, der Dominikanischen Republik, Kolumbien und Spanien. Einen Überblick über die Rückstandssituation gibt Abbildung 1.
In 7 von 98 Limettenproben, darunter 3 Bioproben aus Mexiko, wurden keine Pflanzenschutzmittelrückstände nachgewiesen. 3 Proben (2x Mexiko, 1x Brasilien) wiesen Spuren von Wirkstoffen (Gehalte unter 0,01 mg/kg) auf. 79 Proben enthielten nachweisbare Rückstände. Eine Limettenprobe brasilianischer Herkunft wurde aufgrund einer Höchstgehaltsüberschreitung von Triazophos beanstandet. Bei 8 weiteren Proben lagen die überhöhten Gehalte noch im Streubereich der Messunsicherheit und wurden daher nicht beanstandet.
Die 9 Höchstgehaltsüberschreitungen wurden einer genaueren toxikologischen Betrachtung unterzogen. Die akute Referenzdosis (ARfD) als Maß für die akute Toxizität lag in allen Fällen weit unter 100%, sodass von einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucher nicht auszugehen ist.
In 72% der Proben wurden Mehrfachrückstände bestimmt (Abbildung 2), d.h. mehr als ein Rückstand pro Probe. In einer brasilianischen Limettenprobe wurden 6 verschiedene Wirkstoffe gefunden.
In den Proben wurden insgesamt 24 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen (Abbildung 3). Die in Spuren analysierten Gehalte wurden hierbei nicht berücksichtigt. In 71 von 98 untersuchten Proben (72%) wurde das Fungizid Imazalil bestimmt. Das als Zusatzstoff zugelassene Schalenbehandlungsmittel Orthophenylphenol wurde in 11 Proben gefunden. Orthophenylphenol darf nur nach der Ernte auf der Oberfläche aufgebracht werden, während Imazalil und Thiabendazol, die ebenfalls als Schalenbehandlungsmittel verwendet werden, auch im Anbau ausgebracht werden können. Analytisch kann nicht nachgewiesen werden, ob die Früchte vor oder nach der Ernte behandelt wurden.
Fazit:
Von 98 Proben wiesen nur 7 keine nachweisbaren Rückstände auf, darunter 3 Bioproben. Allerdings muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden, dass nach den rechtlichen Vorschriften die Zitrusfrüchte mit Schale untersucht werden und deshalb die Rückstandsgehalte im essbaren Anteil geringer sein können. Mehr Informationen hierzu unter: LAVES Niedersachsen - Pflanzenschutzmittelrückstände in Clementinen und BVL Lebensmittel-Monitoring – Lebensmittel-Monitoring Bericht 2002. Bei der Verwendung mit Schale sollte möglichst auf unbehandelte Limetten zurückgegriffen werden.
Limetten