Pflanzenschutzmittelrückstände in Mandeln und Nüssen
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Pflanzenschutzmittelrückstände in Mandeln und Nüssen
Ergebnisse des Jahres 2008
Zusammenfassung Insgesamt wurden 19 Mandel- und Nussproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In 17 Proben konnten keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. Eine Probe Mandeln wurde aufgrund einer Höchstgehaltsüberschreitung beanstandet. Die wissenschaftliche Prüfung dieses Befundes ergab jedoch, dass nach derzeitigem Kenntnisstand ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher ausgeschlossen werden kann. |
Im Lebensmittelinstitut Oldenburg des LAVES wurden im 4. Quartal 2008 insgesamt 8 Proben Mandeln, 7 Proben Haselnusskerne und 4 Proben Walnusskerne auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Das Herkunftsland der Nüsse und Mandeln ist in den meisten Fällen leider nicht bekannt, da die Angabe gesetzlich nicht gefordert ist.
17 der untersuchten Nuss- und Mandelproben enthielten keine nachweisbaren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln. Eine Probe Mandeln wies einen Gehalt an Piperonylbutoxid unterhalb des Höchstgehalts auf. In einer weiteren Mandelprobe wurden Gehalte von Iprodion gemessen, die über dem gesetzlichen Höchstgehalt lagen. Neben der Beanstandung dieser Probe erfolgt in solchen Fällen eine zusätzliche Prüfung zur Ermittlung eines möglichen Verbraucherrisikos. Die Berechnung der Ausschöpfung der akuten Referenzdosis (ARfD) dient dabei als Grundlage für die Abschätzung des akuten gesundheitlichen Risikos im Falle einer Höchstgehaltsüberschreitung. In diesem speziellen Fall ist eine Berechnung jedoch nicht notwendig, da aufgrund der geringen akuten Toxizität von Iprodion vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine ARfD-Werte abgeleitet wurden.
Mehrfachrückstände (mehr als ein Wirkstoff pro Probe) traten in keiner Nuss- und Mandelprobe auf.
Fazit: Bis auf eine Ausnahme zeigen diese Ergebnisse, dass die untersuchten Nüsse und Mandeln keine oder nur sehr geringe Rückstände von Pflanzenschutzmitteln enthalten.