Pflanzenschutzmittelrückstände in Gemüsepaprika
Ergebnisse des 1. Quartals 2007
Im 1. Quartal dieses Jahres wurden im Lebensmittelinstitut Oldenburg 45 Proben Gemüsepaprika auf Pestizidrückstände untersucht. Die Proben stammten aus Israel (27), Spanien (10), Niederlande (3), Marokko (2), Griechenland (1), Türkei (1), eine Probe war unbekannter Herkunft (siehe Abbildung 1).
Etwa die Hälfte der Proben enthielt keine nachweisbaren Rückstände. In knapp 30 % der Proben konnte mehr als ein Wirkstoff bestimmt werden. Am häufigsten wurde – wie Abbildung 2 zeigt - lediglich ein Wirkstoff pro Probe identifiziert. In einer Probe mit Herkunft Türkei wurde eine Höchstmengenüberschreitung an Acetamiprid analysiert.
Insgesamt wurden 23 verschiedene Wirkstoffe bestimmt (vergleiche Abbildung 3).
In einem Drittel der Proben wurde das Insektizid Imidacloprid nachgewiesen.
Vergleicht man die Rückstandssituation für Gemüsepaprika in den Jahren 2004 bis 2007, wird deutlich, dass die Anzahl der Proben ohne nachweisbare Rückstände stetig zunimmt (siehe Abbildung 4, wobei die Zahlen für das Jahr 2005 aufgrund geringerer Probenzahlen –lediglich 25 – nicht repräsentativ sind).
Ein Grund für diese Zunahme liegt in der Herkunft der Proben begründet. In den Jahren 2004 und 2005 stammte die überwiegende Zahl der Proben aus Spanien und den Niederlanden. Insbesondere Gemüsepaprika aus Spanien weisen deutlich Rückstände an Pflanzenschutzmitteln auf. In 2006 und insbesondere in 2007 stammten die Proben neben Spanien und den Niederlanden auch insbesondere aus Israel. In 67 % der diesjährigen Proben mit Herkunft Israel konnten keine Wirkstoffe nachgewiesen werden (siehe auch Abbildung 1); im letzten Jahr waren es von 15 israelischen Proben 13, in denen keine Rückstände identifiziert wurden.
Die Anzahl der gesicherten Höchstmengenüberschreitungen war im Jahr 2004 mit 27 % im Vergleich zu den Jahren danach sehr hoch. Insbesondere wurden damals die Höchstmengen an Acetamiprid überschritten, ein Wirkstoff, der erst jetzt in die Anlagen der Rückstandshöchstmengenverordnung aufgenommen wurde. Für Acetamiprid galt bisher für Gemüsepaprika eine allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg, jetzt liegt sie bei 0,3 mg/kg. In den letzten Jahren lag die Beanstandungsquote mit 2 bis 3 % deutlich niedriger.
Gemüsepaprika