Amtliche Kontrollen von Importen ökologisch/biologischer Sendungen aus Drittländern
Stand 20.10.2023
Eine Anmeldung der Bio-Sendung beim LAVES für eine amtliche Kontrolle sollte wie folgt erfolgen:
Die Mitteilung der Referenznummer der Kontrollbescheinigung (z.B. COI.UA.2023.0000xxx), der Zeitpunkt der Ankunft der Sendung in Verbindung mit dem konkreten Ort, an dem die Sendung in den zollrechtlichen freien Raum überführt werden soll (dies bitte im Betreff der Meldung schon angeben), ist an folgende E-Mail Adresse zu senden:
Importmeldungen.Dez42@LAVES.Niedersachsen.de
Für die ab den 01.01.2022 vorgeschriebene Dokumentenprüfung bei Bio-Sendungen benötigt das
LAVES für die Abwicklung des Bio-Importes in TRACES folgende Dokumente:
a) Konnossements/Bill of Loading bzw. Frachtpapiere/Waybills
b) Handelsrechnungen/Invoices
c) Packlisten/Packing Lists
d) ggf. Laborergebnisse der Rückstandsuntersuchung aus den Drittländern
e) Kontrollbescheinigungen (COI im Anhang)
Die Dokumente sind in TRACES NT an dem entsprechenden COI als digitales Dokument beizufügen.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Karsten Nüvemann vom Dezernat 42 gerne zur Verfügung.
Tel. 0441-57026 328
Die Fundstellen der europäischen Rechtsgrundlagen finden Sie unter: www.eur-lex.europa.eu/legis/avis_consolidation.htm
Die Fundstellen der deutschen Rechtsgrundlagen finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de