Blühstreifen im ökologischen Landbau
Blühstreifen im ökologischen Landbau
Ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe können mit der Anlage eines Blühstreifens einen Beitrag zu einem hohen Niveau der biologischen Vielfalt leisten. Dies ist ausdrücklich eines der Ziele der ökologischen Produktion und gleichzeitig eine Vorbeugemaßnahme, dem Artenschwund zu begegnen.
Für die Produktion von Pflanzen darf auf ökologischen Flächen nur ökologisches Saatgut verwendet werden. Es kommt vor, dass ökologisches Saatgut nicht zur Verfügung steht; insbesondere wenn die Zusammenstellung einer Blühmischung detailliert vorgegeben ist und auf Grund von Förderbestimmungen nicht verändert werden kann. In diesem Fall kann die Verwendung von nicht-ökologischem Saatgut durch die zuständige Behörde, in Niedersachsen das LAVES, genehmigt werden.
Der Antrag auf diese Verwendung kann direkt an das LAVES versendet werden, oder durch die für das Unternehmen verantwortliche Kontrollstelle an das LAVES weitergeleitet werden. Diesem Antrag ist ein Nachweis anzufügen, dass das benötige Saatgut in der dafür vorgesehenen Datenbank www.organicxseeds.de nicht verfügbar ist. Ist der für jeweils maximal eine Saison zu erteilende Antrag genehmigt worden, darf ausschließlich unbehandeltes, also nicht gebeiztes Saatgut verwendet werden.
Dem Antrag beizufügende Angaben:
- Die genaue Zusammensetzung des beabsichtigten Saatguts
- Aktueller Nachweis über die Nichtverfügbarkeit aus der Datenbank www.organicxseeds.de
- Welches Förderprogramm soll in Anspruch genommen werden?
Die Rechtsgrundlage zu diesem Antrag finden Sie in der EU-Verordnung 2018/848 in der Anlage II Teil I unter Punkt 1.8.5.1.
Weiterführende Informationen zu Förderprogrammen finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) unter folgendem Link:
Anlage von einjährigen Blühstreifen auf Ackerland
Kontakt: dezernat42@laves.niedersachsen.de