Obst und Gemüse – Qualitätskriterien
Qualitätskriterien
Die Qualitätskriterien gliedern sich auf in Mindesteigenschaften und Klassenkriterien.
Mindesteigenschaften für Obst und Gemüse:
- Frisches Aussehen
- Gesund und frei von Schädlingen
- Sauber, das heißt frei von sichtbaren Fremdstoffen
- Frei von anomaler äußerer Feuchtigkeit
- Genügend entwickelt und gereift
Klassenkriterien:
Klasse Extra: |
Erzeugnisse von höchster Qualität, dürfen jedoch sehr leichte oberflächliche Schalenfehler aufweisen. |
Klasse I: |
Erzeugnisse von guter Qualität, leichte Fehler sind zulässig. |
Klasse II: |
Erzeugnisse von marktfähiger Qualität, die Fehler aufweisen, aber nicht verdorben sein dürfen. Die Ware muss verzehrfähig sein. |
Größensortierung
Die Einteilung des Erzeugnisses kann nach Querdurchmesser, Umfang oder Gewicht/Stückzahl erfolgen.
Toleranzen
Toleranzen von 10 Prozent werden gewährt, in Bezug auf die Größensortierung (die die Höchstgrenze festsetzen) und bei Abweichung von den Anforderungen. Für Fäulnis in der Regel nur 2 Prozent.
Gleichmäßigkeit
Gleichmäßigkeitskriterien der Ware werden hinsichtlich des Ursprungs, Sorte oder Handelstyp, Güte (Klasse), Entwicklung und Reife, Färbung und Größe gestellt.
Aufmachung
Um das Erzeugnis vor Transportschäden zu schützen, können unterschiedliche Anforderungen an die Aufmachung vorgeschrieben sein. Die Verpackung muss genügend stabil und das Innere neu, sauber und so beschaffen sein, dass es an den Erzeugnissen keine inneren oder äußeren Veränderungen hervorrufen kann.
Kennzeichnungsangaben
- Klasse (nur für wenige Erzeugnisse vorgeschrieben, nicht für alle Erzeugnisse zulässig)
- Ursprungsland
- Sorte (S), (nicht für alle Erzeugnisse vorgeschrieben)
- Absender/Packer am Packstück (an der Transportverpackung auf Großhandelsstufe)
- Angaben zu anderen Vorschriften (zum Beispiel Preis, Menge, Konservierung, Nacherntebehandlung Absender/Packer auf Verkaufsverpackungen und so weiter)
(PDF, nicht barrierefrei)
Merkblatt für Vermarkter von frischem Obst und Gemüse
(PDF, 0,74 MB)