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Obst und Gemüse - Exportkontrolle

Hinweise über die amtliche Exportkontrolle bei frischem Obst und Gemüse durch das LAVES

Mit Wirkung vom 1. September 2015 ist das LAVES zuständig für die amtliche Exportkontrolle bei frischem Obst und Gemüse, soweit dieses in Deutschland erzeugt wurde und den EU-Vermarktungsnormen unterliegt. Durch Staatsvertrag mit dem Bundesland Bremen nimmt das LAVES diese Aufgabe auch im Gebiet des Landes Bremen wahr. Für den Export von nicht in Deutschland erzeugtem frischen Obst und Gemüse ist weiterhin die BLE zuständig (s. § 3 Abs. 1 Nr. 2 der dt. Verordnung über EU-Normen für frisches Obst und Gemüse).

Nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 darf frisches Obst und Gemüse, welches den EU-Vermarktungsnormen unterliegt, nur dann in Drittstaaten exportiert werden, wenn

a) die Waren von einer Konformitätsbescheinigung begleitet werden,

b) die zuständige Kontrollstelle der Zollbehörde mitgeteilt hat, dass für die betreffenden Partien eine Konformitätsbescheinigung ausgestellt worden ist, oder

c) die zuständige Kontrollstelle der Zollbehörde mitgeteilt hat, dass sie keine Konformitätsbescheinigung für die betreffenden Partien ausgestellt hat, weil sie aufgrund der Risikobewertung gemäß Artikel 11 Absatz 1 nicht kontrolliert werden müssen (Verzichtserklärung).

Vor jeder Ausfuhr frischer deutscher Obst- und Gemüseerzeugnisse von Niedersachsen aus in Drittländer ist demnach bei der Kontrollstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein Antrag auf Erteilung einer Konformitätsbescheinigung zu stellen.

Den Antrag auf Erteilung einer Konformitätsbescheinigung stellen Sie bitte ausschließlich in der Weise, dass Sie das Antragsformular elektronisch ausfüllen und als Datei an die Mailadresse qualitaetskontrolle@laves.niedersachsen.de versenden. Eine unterschriebene Ausfertigung wird bis auf weiteres nicht benötigt. Sie erhalten dann umgehend per Mail eine Eingangsbestätigung mit Eingangsdatum und laufenden Nummer der zu erstellenden Konformitätsbescheinigung oder Verzichtserklärung. In Ausnahmefällen kann die Antragstellung auch per Post oder Fax erfolgen. Mit elektronischer Beantragung wird der Aufwand jedoch deutlich verringert und das Verfahren beschleunigt.

Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Abwicklung bedarf es einer frühzeitigen Antragstellung und Datenübermittlung, möglichst direkt auf die eingegangene Bestellung hin. Der vollständig ausgefüllte Antrag (Felder 1 – 14 des Antragsvordrucks) muss innerhalb der Geschäftszeiten (s. u.) und spätestens 24 Stunden vor der Verladung vorliegen. Bei zu kurzfristiger Antragstellung kann keine Garantie für eine termingemäße Erledigung/Abfertigung gegeben werden.

Voraussetzungen für die Durchführung einer Konformitätskontrolle von frischem Obst und Gemüse sind u. a.:


die Bereitstellung der Exportpartie derart, dass der/die Kontrolleur/in eine ordnungsgemäße Kontrolle vornehmen kann, ausreichend Raum- und Lichtverhältnisse zur Durchführung der Kontrolle, Bereitstellung eines Arbeitsplatzes zur Durchführung der Kontrolle, Hilfeleistung bei der Probenentnahme, Vorlage der geschäftlichen Unterlagen zur Einsicht und Prüfung, Auskunftserteilung.

Die Kontrolle erfolgt am Ort der Verladung, vor der Verladung.

Gebühren:

Die Erteilung von Konformitätsbescheinigungen nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 14 und von Verzichtserklärungen nach Art. 13 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) Nr. 543/2011 ist gebührenpflichtig und erfolgt nach Zeitaufwandaufwand (s. Nr. XIII.3.3 der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)). Reisekosten werden nach § 13 Abs. 3 Nds. Verwaltungskostengesetz (NvwKostG) erhoben.

Für Fragen rund um die Antragstellung und den Verfahrensgang wenden Sie sich bitte an

Frau Arndt, Dezernat 43 (Marktüberwachung/Exportkontrolle) im LAVES

Telefon: 0441 57026-336

Telefax: 0441 57026-157

E-Mail: qualitaetskontrolle@laves.niedersachsen.de

Postanschrift: Stau 75, 26122 Oldenburg

(Vertreter/in: Frau Meyer, Tel.: 0441 57026-317 oder Herr Wiecking, Tel.: 0441 57026-313)

Geschäftszeiten:

Mo. bis Fr. 9.00 - 12.00 Uhr und

Mo. bis Do. 14.00 - 15.30 Uhr

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