Marktüberwachung
Für diese landwirtschaftlichen Produkte wurden produktspezifisch EU-einheitliche Qualitätsnormen und Handelsklassen eingeführt, um den gemeinschaftlichen Handel zu erleichtern und die Bevölkerung mit Produkten mit gleichbleibend hoher Qualität zu versorgen.
Die Erzeuger können ihre Produktion nach diesen Qualitätsnormen ausrichten und damit an die Erfordernisse des Marktes anpassen. Der Handel und die Betriebe der Ernährungswirtschaft können das vorhandene Angebot anhand der definierten Qualitätsnormen besser vergleichen, ohne die Ware in Augenschein genommen zu haben.
Die amtliche Kontrolle und ggf. Beanstandung unzureichender Qualitäten oder Kennzeichnungen führt mittelbar auch zu einer Qualitätsverbesserung für den Endverbraucher.
Für alle Seiten, Erzeuger, Handel, Ernährungswirtschaft und Verbraucher, ergibt sich durch die Vermarktungsnormen somit eine bessere Markttransparenz und eine leichtere Preisfindung sowie eine Qualitätssteigerung. Mittelbar fördert dies auch den Absatz dieser Erzeugnisse.
Die Überwachung der Vermarktungsnormen im Lebensmitteleinzelhandel erfolgt durch die Landkreise und kreisfreien Städte, auf allen anderen Vermarktungsstufen durch die Marktüberwachung des LAVES. Mit dem Land Bremen wird durch Staatsvertrag geregelt, dass die Marktüberwachung diese Kontrollen auf allen Handelsstufen im Land Bremen wahrnimmt.
Seit Anfang 2017 ist die Marktüberwachung ferner für die Überwachung des Weinanbaus in Niedersachsen zuständig, seit Mai 2019 außerdem für die Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften zur Textilkennzeichnung.
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Sollten Sie weitere Fragen zur Marktüberwachung an das LAVES richten wollen, können Sie sich über folgendes Kontaktformular direkt an das zuständige Dezernat 43 wenden.
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Bitte beachten Sie die Datenschutzerklärung.
Datenschutzbeauftragter des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
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