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Gebühren Fachbereich Fleisch

Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)


Für den Fachbereich Fleisch werden Gebührentatbestände für die regelmäßig zweimal je Quartal stattfindenden Kontrollen und Tätigkeiten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1184 in Bezug auf die Handelsklassenschemata der Union für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen und auf die Meldung der Marktpreise für bestimmte Kategorien von Schlachtkörpern und lebenden Tieren erhoben.

Die Gebühr ist dabei als pauschalierter Betrag formuliert. Die Pauschalen berücksichtigen die Kontrollaufwendungen für die durchgeführte Tätigkeit, einschließlich der Vor- und Nachbereitung und sind nach Betriebsgrößen gestaffelt. Zusätzlich zu diesen Pauschalen werden in der Regel Pauschalen für An- und Abfahrt sowie für Reisekosten erhoben.

Bei den Routinekontrollen ist grundsätzlich die Einstufung, das Wiegen und die Kennzeichnung der Schlachtkörper vor Ort ohne Vorankündigung zu prüfen.

Gebührenschuldner ist hier jeweils der Betreiber des EU-zugelassene Betriebes.


Ebenso werden seitens des LAVES jährlich mindestens einmal die von den Schlachtbetrieben abgegebenen Preismeldungen kontrolliert. Auch diese Kontrollen sind gebührenpflichtig.

Gebührenschuldner sind hier die Unternehmen, die Schlachttiere gewerbsmäßig oder im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung schlachten oder schlachten lassen.


Für eine Nachkontrolle anlässlich einer Beanstandung im Rahmen der Überwachung eines Schlachtbetriebs oder sonstige anlassbezogenen Kontrollen werden wie auch schon bisher Gebühren nach Zeitaufwand berechnet.


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