Vermarktung von Eiern
Um die Qualität von frischen Eiern zu verbessern und deren Absatz zu erleichtern, wurden Vermarktungsnormen geschaffen. Sie dienen dem Erzeuger, dem Handel und dem Verbraucher für eine bessere Transparenz des Marktes. Sie gilt für Hühnereier, die im Binnenmarkt der EU vermarktet werden.
Für die Direktvermarktung gelten jedoch Ausnahmen. Der Erzeuger kann ab Hof oder direkt an der Haustür Eier ungekennzeichnet an Endverbraucherinnen und -verbraucher zum eigenen Bedarf abgeben. Diese Eier dürfen nicht sortiert oder verpackt sein, weil dies Tätigkeiten sind, die unter dem Packstellenvorbehalt stehen und damit nur in zugelassenen Packstellen erfolgen dürfen. Die Direktvermarktung über den Wochenmarkt ist ebenfalls möglich, in diesem Fall müssen die Eier jedoch mit dem Erzeugercode (dafür ist eine Registrierung erforderlich) gekennzeichnet sein. Auf einem Wochenmarkt dürfen Eier nicht ohne Einzeleikennzeichnung vermarktet werden. Die Direktvermarktung von Eiern über einen Automaten ist möglich, in Niedersachsen allerdings nur, wenn mindestens eine marktrechtliche Packstellenzulassung vorliegt.
Großküchen, Bäckereien und Gaststätten sind keine Endverbraucher in diesem Sinne und müssen daher ihre Ware über zugelassene Packstellen beziehen.
Zugelassene Packstellen verfügen über eine Packstellen-Kennnummer.