Vermarktung von Eiern - Packstellen
Nur Packstellen dürfen Eier nach Güte und Gewichtsklasse sortieren. Die Packstellen werden vom Fachdezernat Marktüberwachung zugelassen. Es erteilt auf Antrag jedem Betrieb oder Erzeuger, der über geeignete Räumlichkeiten und die entsprechende technische Einrichtung verfügt, eine Erlaubnis zum Sortieren sowie eine Kennummer. Die Erlaubnis kann widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Alle sortierten und verpackten Eier sind der Verordnung entsprechend zu kennzeichnen. Spätestens in der Packstelle werden die einzelnen Eier mit dem Erzeugercode versehen.
Großpackungen und Kleinpackungen sind auf einer Außenseite in deutlich sichtbarer und leicht lesbarer Druckschrift zu kennzeichnen. Anzugeben ist:
- die Anschrift des Betriebes, der die Eier verpackt oder die Verpackung veranlasst
- die Kennummer der Packstelle
- die Güteklasse und die Gewichtsklasse
- die Zahl der verpackten Eier
- das Mindesthaltbarkeitsdatum
- Angaben zur Lagerung
- die Art der Legehennenhaltung, z.B. Eier aus Käfighaltung
In den Packstellen werden je nach Art der Legehennenhaltung entsprechende Bücher über die Ein- und Ausgänge von Eiern geführt. Die Packstellen und deren Bücher werden vom LAVES regelmäßig geprüft.
Die Erzeuger, die die produzierten Eier unter Angabe einer besonderen Haltungsform vermarkten, sind beim Fachdezernat Marktüberwachung ebenfalls registriert. Sie erhalten eine Registriernummer und werden regelmäßig kontrolliert. Sie führen Buch über den Tag des Aufstallens, das Alter beim Aufstallen, die Zahl ihrer Legehennen, die Tageserzeugung und -lieferung der Eier, das Versanddatum sowie die Namen der Käufer.
Sortiereinrichtung für Eier in einem landwirtschaftlichen Betrieb