Mindestanforderungen an die Qualität von Eiern
Eier der Güteklasse A müssen folgenden Mindestanforderungen genügen:
Schale und Kutikula:
sauber, unbeschädigt und normale Form
Luftkammer:
Höhe nicht über 6 mm, unbeweglich
(bei Eiern, die unter der Bezeichnung "Extra" vermarktet werden sollen, nicht über 4mm)
Dotter:
beim Durchleuchten nur schattenhaft, ohne deutliche Umrisslinien sichtbar, beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend
Eiklar:
klar, durchsichtig
Keim:
nicht sichtbar entwickelt
Fremde Ein- und Auflagerungen:
nicht zulässig
Fremdgeruch:
nicht zulässig
Eier der Güteklasse A dürfen weder vor noch nach der Sortierung gewaschen oder anderweitig gereinigt werden.
Eier der Güteklasse A dürfen nicht haltbar gemacht oder in Räumen und Anlagen gelagert werden, deren Temperatur künstlich unter +5°C gehalten wird.
links: gekochtes frisches Ei (der Dotter liegt zentral, die Luftkammer ist klein) - rechts: gekochtes altes Ei (der Dotter liegt zur Schale verlagert, die Luftkammer ist groß)