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Erzeugung von Eiern - Käfighaltung

Die mit Abstand größte Menge der Eier (ca. 85 %) wird zur Zeit noch in Käfighaltungen produziert. Dabei handelt es sich nicht nur um Eier, die der Verbraucher im Laden für den Eigenbedarf kauft. Ein großer Teil geht über sogenannte Aufschlagwerke an Bäckereien, Nudelhersteller und andere Großverbraucher.

In den Käfighaltungen, die bis zum 13. März 2002 in Betrieb genommen wurden, müssen den Legehennen mindestens 550 cm² Käfigbodenfläche zur Verfügung stehen. Dabei muß der Käfig über 65 % der Fläche eine Mindesthöhe von 40 cm aufweisen und darf an keiner Stelle niedriger als 35 cm sein. Außerdem sind mindestens 12 cm Troglänge pro Tier sowie Trinkmöglichkeiten zu gewährleisten. Legehennen mit mehr als 2 Kilogramm steht entsprechend mehr Fläche und Futtertroglänge zur Verfügung.

Mit Neufassung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung in der Fassung vom 30.11.2006 ist die bisherige Form der Käfighaltung von Legehennen nur noch bis zum 31.12.2008 erlaubt, wenn der Betrieb über ein verbindliches und vom zuständigen Veterinäramt akzeptiertes Umbaukonzept auf eine andere Haltungsform (Bodenhaltung, Freilandhaltung) oder die neu in die Verordnung aufgenommenen Kleingruppenhaltung verfügt. Ab dem 01.01.2009 ist daher keine Haltung mehr in den bisherigen Käfigen möglich. Auch die Kleingruppenhaltung ist mit dem Erzeugercode "3" für Käfighaltung zu kennzeichnen. Eine Käfighaltung ohne entsprechendes Umbaukonzept ist seit dem 01.01.2007 nicht mehr zulässig.

Weiterführende Kontrollen zum Schutz der Tiere werden von den örtlich zuständigen Veterinärämter der Landkreise durchgeführt. Insbesondere im Baugenehmigungsverfahren der Legehennenställe werden die Veterinärämter beteiligt.

Käfighaltung

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