Einführung Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)
Marktüberwachung bei Eiern
Die Prüfenden des LAVES Dezernat 43 „Marktüberwachung“ nehmen mit ihren Vor-Ort-Kontrollen im Bereich der Eier verschiedene Aufgaben wahr. Bei Eierpackstellen und im Handel wird die Einhaltung bestimmter Güteeigenschaften und somit die Qualität von Eiern sowie deren Gewichtsklasse kontrolliert. In den Erzeugerbetrieben wird außerdem geprüft, ob die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Haltungsformen wie „Freilandhaltung“ oder „Bodenhaltung“ eingehalten werden. Ferner wird die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten der Erzeugerbetriebe und von Sammel- beziehungsweise Packstellen überprüft. Auch die korrekte Kennzeichnung der Verpackung und die Einzeleikennzeichnung wird im Sinne einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit überwacht, dazu zählt insbesondere die Kontrolle von Ausnahmen bei allen Marktteilnehmenden. Außerdem ist das Dezernat für die Registrierung von Erzeugerbetrieben und die Vergabe von Erzeugercodes nach dem Legehennenbetriebsregistergesetz zuständig. Auch die Zulassung von Packstellen für Eier nach Marktordnungs- und Hygienerecht erfolgt hier. Mehr Informationen dazu finden sich in der Infospalte.
Mit Wirkung vom 28.11.2023 ist die Verordnung (EG) 589/2008 aufgehoben worden. Die Regelungen sind in die delegierte Verordnung (EU) 2023/2465 und die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2466 überführt worden.
Änderungen haben sich insbesondere bei der Doppelnutzung von Legehennenausläufen, bei der Kennzeichnung von Verpackungen umgepackter Eier und bei der Benennung der Haltungsart „Käfighaltung“ ergeben. Die bisher vorhandene Regelung zum Mindesthaltbarkeitsdatum ist inhaltsgleich in die Verordnung (EG) 853/2004 übernommen worden. Soweit sich Änderungen ergeben haben, sind diese auf den folgenden Seiten dargestellt.
Weitere Änderungen ergeben sich mit Wirkung vom 08.11.2024 durch die Verordnung (EU) 2023/2464. Zu dem Zeitpunkt wird eine Einzeleikennzeichnungspflicht für alle Eier in der Produktionsstätte eingeführt. Den Mitgliedstaaten wird eingeräumt sachlich begründete Ausnahmenregelungen zu erlassen, soweit diese verhältnismäßig sind, die Rückverfolgbarkeit nicht beeinträchtigen und nicht zu Ungleichbehandlung führen. Für Deutschland soll eine solche Ausnahmeregelung erlassen werden.
Die erwähnten neuen Verordnungen sind der Infospalte unter „Rechtsgrundlagen“ hinterlegt.
Fragestellungen rund um die Auslauffläche in der konventionellen Freilandhaltung
Um Eier aus konventioneller Freilandhaltung vermarkten zu können, müssen entsprechende gesetzliche Anforderungen erfüllt werden. mehrLegehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
In Niedersachsen ist das LAVES die zuständige Behörde für die Registrierung von Legehennenbetrieben. Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Legehennenstall in Verkehr gebracht werden, für den eine Registriernummer (Erzeugercode) vergeben wurde. mehrMindestanforderungen an die Qualität von Eiern
An die Qualität von Eiern werden Mindestanforderungen gestellt. So muss die Schale etwa sauber und unbeschädigt sein, die Luftkammer unbeweglich und das Eiklar durchsichtig. Diese und weitere Anforderunge werden von den Prüferinnen un Prüfern des Fachdezernats Marktüberwachung überwacht werden. mehrErzeugung von Eiern
Mit Wirkung vom 01. Januar 2004 darf nur noch mit den Begriffen "Eier aus Freilandhaltung", "Eier aus Bodenhaltung" und "Eier aus Käfighaltung" geworben werden. Die bereits vorhandenen Haltungsanlagen haben mit bestimmten Restlaufzeiten Bestandsschutz. mehrVermarktung von Eiern
Um die Qualität von frischen Eier zu verbessern und deren Absatz zu erleichtern, wurden Vermarktungsnormen geschaffen. Sie dienen dem Erzeuger, dem Handel und dem Verbraucher für eine bessere Transparenz des Marktes. Sie gilt für Hühnereier, die im Gebiet der EU vermarktet werden. mehrDaten und Fakten zur Eiererzeugung und Legehennenhaltung in Niedersachsen
In Niedersachsen wird ein großer Teil der in Deutschland erzeugten Eier produziert. Seit 2004 werden Betriebe, die 350 oder mehr Legehennenplätze haben und nicht ausschließlich Direktvermarktung betreiben, im Legehennenbetriebsregister registriert. mehrAntragsformulare für Legehennenbetriebe beziehungsweise für Packstellen finden Sie hier als Download:
(PDF, nicht barrierefrei)
Delegierte VO (EU) 2023/2464
(PDF, 0,43 MB)
Delegierte VO (EU) 2023/2465
(PDF, 0,63 MB)