Finger weg von aufgetriebenen Konserven und aufgegangenen Weckgläsern – es könnte Clostridium botulinum dahinter stecken
Im Frühjahr 2018 kam es in Niedersachsen zu zwei schwerwiegenden Krankheitsgeschehen, die unabhängig voneinander durch Clostridium botulinum ausgelöst wurden.
In dem einen Fall erkrankte eine Person nach dem Verzehr in einem privaten Haushalt eingemachter Senfgurken. Das Glas Senfgurken war das Geschenk eines Kollegen.
In einem andern Fall erkrankte ein Ehepaar, das zuvor Wachsbohnen zu sich genommen hatte. Die Wachsbohnen stammten aus der eigenen Ernte 2017 und wurden zunächst eingeweckt. Nachdem das Glas „aufging“ wurden die Wachsbohnen aus dem Glas genommen und eingefroren. Im Frühjahr 2018 wurden diese Bohnen dann als Salat verzehrt.
In beiden Krankheitsgeschehen kam es zu sehr schwerwiegenden Symptomen wie Schwindel, Unwohlsein, Doppelsehen und Atemproblemen. Die Erkrankten wurden in Krankenhäuser gebracht und mussten künstlich beatmet werden. Es bestand Lebensgefahr.
Der Auslöser dieser lebensbedrohlichen Erkrankungen war Clostridium botulinum. Dieser Keim kann sehr starke Gifte bilden und wurde in den eingesandten Lebensmittelproben nachgewiesen. Geringste Mengen des Giftes können beim Menschen zum Tod führen.
Wie können sich Verbraucherinnen und Verbraucher schützen?
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich schützen, indem sie beim Einkochen von Gemüse- oder Fleischkonserven die Lebensmittel grundsätzlich doppelt erhitzen. Durch die zweite Erhitzung werden eventuell ausgekeimte Sporen abgetötet. Aufgetriebene Konserven (sogenannte Bombagen) oder nach der Lagerung nicht mehr verschlossene Gefäße sollten nicht geöffnet, sondern müssen unbedingt entsorgt werden.
Auch in Honig kann Clostridium botulinum enthalten sein. Für die Ernährung von Säuglingen unter einem Jahr ist Honig deshalb tabu. Diese Warnung gilt nicht für Honig in Säuglingsfertignahrung, da er behandelt wurde.
In Fleisch- und Fischerzeugnissen kann Clostridium botulinum ebenfalls eine massive gesundheitliche Gefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen.
Die beiden Krankheitsfälle im Frühjahr 2018 in Niedersachsen zeigen, dass „altes Wissen“ hinsichtlich des richtigen Einweckens verloren gegangen ist.
Der Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher, naturnahe, selbst eingemachte Lebensmittel zu genießen, hat auch Schattenseiten. Durch das Einhalten wichtiger Hygieneregeln beziehungsweise durch das strikte Verwerfen auffälliger Konserven und Weckgläser, lässt sich das Risiko jedoch stark minimieren.
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