Pflanzliche Alternativen - Vegetarische und vegane Brotaufstriche
Pflanzliche Brotaufstriche sind herzhafte Alternativen zu Wurst- und Käseaufschnitt. Inzwischen gibt es ein reichhaltiges Angebot an vegetarischen und veganen Brotaufstrichen. Sie werden auf Basis unterschiedlichster Zutaten hergestellt, zum Beispiel auf Grundlage von Gemüseerzeugnissen wie Tomatenmark, Paprika, Rote Bete oder Aubergine, auf Basis von Hülsenfrüchten wie Kichererbsen oder Linsen und auf Grundlage von Pilzen oder Sonnenblumenkernen. Pflanzliche Fette oder Öle und Wasser sowie zahlreiche geschmackgebende und würzende Zutaten runden die Zutatenliste ab.
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES hat im Jahr 2021 insgesamt 25 Brotaufstriche - davon 15 Ökoerzeugnisse - überprüft. Die meisten Produkte wiesen keine Mängel auf.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2021 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI BS/H) des LAVES insgesamt 25 Proben - davon 15 Ökoerzeugnisse - überprüft. Dabei waren sieben Erzeugnisse als vegetarisch und 14 als vegan ausgelobt. Bei den Brotaufstrichen wurden die Nährwerte und die Kennzeichnung überprüft.
Nährwerte
Das LVI BS/H überprüfte sowohl die Fett- und Eiweißgehalte als auch die Gehalte an Kochsalz. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Zusammensetzung der Brotaufstriche variieren die Gehalte an Fett und Eiweiß in Brotaufstrichen stark. Die deklarierten Fettgehalte lagen zwischen 10 und 37 g/100g. Die deklarierten Eiweißgehalte lagen zwischen 3 und 13 g/100g. Die deklarierten Kochsalzgehalte lagen zwischen 0,7 und 1,9 g/100g.
Zwei Brotaufstriche wurden als irreführend beurteilt, da bei dem einen Brotaufstrich der Salzgehalt und bei dem anderen Brotaufstrich der Fettgehalt deutlich höher waren als die deklarierten Gehalte. Die übrigen deklarierten Gehalte lagen im zulässigen Toleranzbereich.
Kennzeichnung
Bei zehn Proben wurde die Kennzeichnung bemängelt: Ein Brotaufstrich mit Fetakäse wurde als irreführend beurteilt, da ein Hinweis auf Spuren an Milchbestandteilen bei gleichzeitiger Verwendung von Milch als Hauptzutat widersprüchlich und für den Verbraucher nicht verständlich ist.
Bei zwei Proben war die Angabe der Zutat „Sonnenblumenöl“ unvollständig, da ölsäurereiches Sonnenblumenöl verwendet wurde. Neben den herkömmlichen Sorten Sonnenblumenöl gibt es solche, bei denen durch Züchtung der Linolsäuregehalt zugunsten der Ölsäure stark reduziert wurde. Daraus gewonnene Öle sind hitzestabiler und bieten daher technologische Vorteile, ernährungsphysiologisch sind sie jedoch aufgrund des geringeren Linolsäuregehaltes weniger wertvoll. Nach den Leitsätzen für Speisefette und -öle sind derart veränderte Sonnenblumenöle als solche zu bezeichnen.
Im Zutatenverzeichnis von drei Brotaufstrichen entsprachen Bezeichnungen von Zutaten nicht den Vorgaben der Rechtsvorschrift. Sonstige Kennzeichnungsmängel waren eine fehlende Mengenangabe wertgebender Zutaten, eine Unterbrechung des Zutatenverzeichnisses und ein unvollständiges Zutatenverzeichnis.
Geschmackgebende Zusätze
Zur sensorischen Aufwertung der Produkte setzen die Hersteller gerne geschmackgebende und würzende Zutaten, wie zum Beispiel Nährhefe beziehungsweise Hefe(extrakt), Eiweißhydrolysate, Aromen oder Geschmacksverstärker ein. Nährhefe ist eine durch Hitze inaktivierte Hefe, die dem Brotaufstrich einen herzhaften und würzigen Geschmack verleiht. Eiweißhydrolysate enthalten höhere Mengen an freier Glutaminsäure. In den vorliegenden Brotaufstrichen war nur in einer Probe Nährhefe im Zutatenverzeichnis deklariert, ein Brotaufstrich enthielt Eiweißhydrolysat, drei Brotaufstriche enthielten Aromen und keines der Erzeugnisse enthielt den Zusatzstoff Geschmacksverstärker. Dies ist umso erfreulicher als diese Zusätze vor allem von Verbraucherverbänden kritisch beurteilt werden.
Ergebnisse 2020
Das LVI BS/H hat im Jahr 2020 insgesamt 15 Proben - davon 10 Ökoerzeugnisse - überprüft. Dabei waren ein Erzeugnis als vegetarisch und elf als vegan ausgelobt. Bei den Brotaufstrichen wurden die angegebenen Nährwerte und die Kennzeichnung überprüft.
Nährwerte
Das LVI BS/H überprüfte sowohl die Fett- und Eiweißgehalte als auch die Gehalte an Kochsalz. Alle überprüften Nährwerte lagen im zulässigen Toleranzbereich.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von drei Proben entsprach nicht den Rechtsvorschriften. Bei zwei Proben war die Angabe der Zutat „Sonnenblumenöl“ unvollständig, da ölsäurereiches Sonnenblumenöl verwendet wurde.
Bei einer Probe wurden zahlreiche Kennzeichnungsmängel festgestellt: das Zutatenverzeichnis war unvollständig, die Bezeichnung einer Zutat war nicht ausreichend, die allergenen Zutaten waren im Zutatenverzeichnis nicht hervorgehoben und die Schriftgröße der Füllmenge war zu gering.
Ergebnisse 2019
Das LVI BS/H hat im Jahr 2019 insgesamt 22 Proben - davon 16 Ökoerzeugnisse - überprüft. Dabei waren fünf Erzeugnissse als vegetarisch und 13 als vegan ausgelobt. Die Brotaufstriche wurden auf während der Herstellung entstehende Kontaminanten, sogenannte Prozesskontaminanten, untersucht. Außerdem wurden die angegebenen Nährwerte und die Kennzeichnung überprüft.
Kontaminanten
In neun der zur Untersuchung vorgelegten Proben wurden Gehalte an 2- und 3-Monochlorpropandiol- (MCPD) und/oder Glycidyl-Fettsäureester ermittelt. In 13 Proben wurden erfreulicherweise keine dieser Prozesskontaminanten nachgewiesen (Nachweisgrenze: 0,1 mg/kg Fett). Diese Kontaminanten können während der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln gebildet werden, insbesondere durch die Temperaturbelastung bei der Fettraffination. Während der Verdauung entstehen aus 2- und 3-MCPD-Fettsäureestern freies 2- und 3-MCPD, aus Glycidyl-Fettsäureestern wird Glycidol freigesetzt. Von toxikologischer Bedeutung sind Glycidol und 3-MCPD. Für 2-MCPD liegen bislang noch keine toxikologischen Studien vor. Die maximalen Gehalte waren:
- 1,9 mg/kg Fett (3-MCPD-Fettsäureester berechnet als freies 3-MCPD)
- 0,8 mg/kg Fett (2-MCPD-Fettsäureester berechnet als freies 2-MCPD)
- 0,3 mg/kg Fett (Glycidyl-Fettsäureester berechnet als freies Glycidol)
Zum Vergleich: Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert) für 3‑MCPD wurde 2016 von der EFSA auf 0,8 μg/kg Körpergewicht festgelegt. Das bedeutet, dass ein 35 kg schweres Kind täglich 28 µg 3-MCPD zu sich nehmen kann, ohne ein gesundheitliches Risiko befürchten zu müssen. Die Probe mit dem höchsten Gehalt an 3‑MCPD-Fettsäureester berechnet als freies 3‑MCPD von 1,9 mg/kg Fett enthielt einen Fettgehalt von 81,1 Prozent. Daraus errechnet sich ein Gehalt an 3‑MCPD von 1,5 mg/kg Brotaufstrich. Bei einem Verzehr von 10 g Brotaufstrich würde man mit der Probe 15 µg 3‑MCPD aufnehmen. Das Risiko durch den Verzehr der Produkte wird somit als gering eingeschätzt.
NährwerteDie deklarierten Fettgehalte lagen zwischen 6,9 und 41 g/100 g, die deklarierten Eiweißgehalte zwischen 2,8 und 10 g/100 g. Eine Ausnahme bildete ein vegetarisches Zwiebel-Apfelschmalz mit einem Fettgehalt von 81 g/100 g und einem Eiweißgehalt von 1,6 g/100 g. Die deklarierten Kochsalzgehalte lagen zwischen 0,7 und 2,0 g/100 g. Ein Brotaufstrich wurde als irreführend beurteilt, da der Salzgehalt deutlich höher war als deklariert. Die übrigen deklarierten Gehalte lagen im zulässigen Toleranzbereich.
Nährwerte
Ein Brotaufstrich wurde als irreführend beurteilt, da der Salzgehalt deutlich höher war als deklariert. Die übrigen deklarierten Gehalte lagen im zulässigen Toleranzbereich.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung von drei Proben entsprach nicht den Rechtsvorschriften. Bei allen drei Proben war die Bezeichnung „Sonnenblumenöl“ im Zutatenverzeichnis unvollständig, da zur Herstellung der Probe nicht herkömmliches Sonnenblumenöl, sondern ölsäurereiches Sonnenblumenöl verwendet wurde.
FazitEs gibt eine große Auswahl an Brotaufstrichen als pflanzliche Alternative zu Wurst und Käse. Diese werden regelmäßig untersucht. Die meisten Produkte wiesen erfreulicherweise keine Mängel auf.
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