Alternativen zu Milch - was steckt drin in Hafer-, Soja- oder Mandeldrinks?
Alternatives Angebot zu Kuhmilchprodukten wird immer vielfältiger
Milch und Pflanzendrinks im Nährwertvergleich
Zum Müsli, in den Kaffee oder zwischendurch als Getränk – viele Menschen haben Kuhmilch im Kühlschrank und nutzen sie für verschiedene Zwecke. Doch Alternativen aus Soja, Hafer, Reis und Mandeln, gemischt mit Wasser, sind immer häufiger in Supermärkten oder Cafés zu finden. Rechtlich gesehen dürfen diese Ersatzprodukte nicht die Bezeichnung Milch tragen. Sie heißen zum Beispiel „Haferdrink“ oder lebensmittelrechtlich korrekt: Getränk auf Haferbasis.
Für Menschen mit Milchunverträglichkeit oder alle, die auf Zutaten tierischen Ursprungs verzichten möchten, sind diese pflanzlichen Alternativen eine willkommene Abwechslung. Tatsächlich greifen immer weniger Verbraucherinnen und Verbraucher im Kühlregal zur Kuhmilch: Hat eine Person im Jahr 2000 noch rund 54 Kilogramm Milch verzehrt, waren es 2020 nur noch 49,9 Kilogramm im jährlichen Durchschnitt (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), Versorgungsbilanzen Milch und Milcherzeugnisse).
Das alternative Angebot ist aktuell sehr vielfältig. Pflanzendrinks aus Hafer, Mandeln und Reis sind sehr beliebt und weitere Rohstoffe wie Cashewnüsse, Haselnüsse, Lupinen oder sogar Erbsenprotein sind im Kommen.
Wie werden die Ersatzprodukte hergestellt? Was steckt alles drin in den Pflanzendrinks?
Die Alternative aus Sojabohnen gilt als Klassiker unter den Pflanzendrinks. Sie besteht aus Wasser und Sojabohnen, beziehungsweise aus dem Presskuchen, wenn aus den Bohnen schon das Sojaöl herausgepresst wurde. Die Bohnen oder der Presskuchen werden mit Wasser eingeweicht, püriert und gefiltert. Anschließend wird die Flüssigkeit ultrahoch erhitzt, um sie haltbar zu machen, und weiter verarbeitet: Sojadrinks werden oft noch Vitamine oder Geschmacksaromen zugesetzt. Die Konsistenz erinnert an Kuhmilch, im Geschmack kommen aber eher die Bohnen und nussige Aromen durch.
Haferflocken werden in Wasser eingeweicht, gekocht und anschließend püriert. Oftmals sorgen zugesetzte Enzyme für eine Spaltung (Fermentation) der enthaltenen Stärke. Es gibt auch unfermentierte Haferdrinks. Anschließend wird die Masse gefiltert – übrig bleibt der Haferdrink, dem meist noch etwas Öl beigegeben wird für eine angenehme Konsistenz. Auf der Zutatenliste von gekauften Produkten finden sich meist noch Emulgatoren und andere Zusätze wie Vitamine oder Aromen. Fermentierter Haferdrink schmeckt recht süßlich, weil die Stärke duch Enzyme gespalten wird und Zucker entsteht. Augen auf bei der Zutatenliste: Manchmal wird auch Zucker zugesetzt.
Reisdrinks werden ähnlich wie Haferdrinks hergestellt, anstelle von Haferflocken wird die obige Prozedur mit Naturreis durchgeführt.
Geschälte Mandeln werden zunächst geröstet und gemahlen. Die Masse wird anschließend für mehrere Stunden in heißem Wasser eingeweicht und dann filtriert. Auch Mandeldrinks können mit verschiedenen Stoffen – wie Emulgatoren, Vitaminen oder Aromen – versetzt werden.
Haselnüsse, Cashewnüsse oder Walnüsse können ebenfalls auf diese Weise zu einem Pflanzendrink verarbeitet werden. Der Geschmack wird von der jeweiligen Nusssorte dominiert und ist meist recht süß-aromatisch.
Milch und Pflanzendrinks im Nährwertvergleich
Pflanzliche Alternativen unterscheiden sich deutlich von Kuhmilch. 100 Milliliter Kuhmilch enthalten etwa 64 Kilokalorien. Hafer- oder Reisdrinks bringen es hingegen nur auf 30 bis 50 Kilokalorien. Sie liefern also weniger Energie. Der Fettanteil ist ebenfalls geringer: 100 Gramm Haferdrink kommen in etwa auf 1,5 Gramm Fett – das ist vergleichbar mit fettarmer Milch, die ebenfalls 1,5 Gramm Fett auf 100 Gramm Milch enthält. Bei 100 Gramm Reisdrink sind es nur 0,1 bis 0,2 Gramm. Auch der Calciumgehalt ist viel niedriger als in Kuhmilch, weshalb Pflanzendrinks oft Mineralstoffe beigefügt werden.
Pflanzliche Alternativen lassen sich auch selbst herstellen: 80 bis 100 Gramm Haferflocken (oder Dinkelflocken) werden mit einem Liter Wasser und einem Esslöffel Salz in einem Topf kurz aufgekocht und quellen im Topf bei ausgeschalteter Herdplatte noch 15 Minuten lang. Anschließend wird die Masse solange püriert, bis sich ein sehr flüssiger Brei bildet. Mit einem Filterbeutel oder einem dünnen Baumwolltuch wird der Brei so gefiltert, dass die Flüssigkeit in eine separate Schüssel tropft. Der Haferdrink kann in eine Glasflasche umgefüllt werden und hält sich im Kühlschrank ein bis zwei Tage. Nach Bedarf kann er noch mit eingeweichten Datteln gesüßt werden.
Im Jahr 2021 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover 31 Pflanzendrinks untersucht, davon 12 Mandel-, elf Reis- und vier Haferdrinks.
Im Fokus standen diverse Schwermetalle wie zum Beispiel Quecksilber, Cadmium, Blei, aber auch Nickel, Mangan, Kupfer, die im Rahmen des bundesweiten Monitorings untersucht wurden, sowie die Prüfung der Kennzeichnung.
Während die Schwermetallergebnisse als unauffällig bewertet wurden, gab die Kennzeichnung bei etlichen Proben Anlass zur Beanstandung:
Vor allem bei Reisdrinks wurde die Angabe „Reis“ im Verzeichnis der Zutaten als irreführend beurteilt. Reis enthält von Natur aus nur sehr wenig Zucker. Die Reisdrinks enthielten deutlich mehr Zucker als nach den verwendeten Zutaten zu erwarten gewesen wäre. Zucker war nicht zugesetzt. Bei der Herstellung der Reisgetränke wird der Reis fermentiert. Dabei wird Stärke teilweise in Zucker umgewandelt. Auf diesen Fermentationsschritt wurde weder im Zutatenverzeichnis bei der Zutat Reis noch in der Bezeichnung der Getränke hingewiesen.
Außerdem wurde die Angabe „enthält von Natur aus Zucker“ bei diesen Drinks als unzulässig bewertet, da Reis von Natur aus keinen Zucker enthält, sondern dieser erst durch die Fermentation entsteht.
Ein Haferdrink mit Mangomark warb mit der Angabe „Buttermilk“. Solche Hinweise auf Milcherzeugnisse sind bei Pflanzendrinks nicht erlaubt.
Weitere Kennzeichnungsmängel betrafen die Nährwertdeklaration und das Zutatenverzeichnis.
2019 und 2020 wurden 85 Pflanzendrinks untersucht, davon 26 Hafer- und 34 Soja-Drinks, sechs Soja-Reis- und sieben Mandeldrinks, ferner Reis- und Cashewdrinks sowie ein Getränk auf Kokosnussbasis.
Die Proben wurden sensorisch und bezüglich ihrer Nährstoffe, wie zum Beispiel Fett und Eiweiß, aber auch Mineralstoffe wie Calcium untersucht. Die meisten Pflanzendrinks enthalten einen Zusatz von Calciumsalzen, was ernährungsphysiologisch sehr sinnvoll ist. Als vegan ausgelobte Erzeugnisse wurden sie darauf geprüft, dass auch keine tierischen Bestandteile nachweisbar sind. Sojaerzeugnisse wurden auf das Vorliegen gentechnisch veränderter Organismen untersucht. Tierische Bestandteile oder gentechnisch veränderte Soja waren in keiner der untersuchten Proben nachweisbar.
Abweichende Nährwerte gab es nur zweimal bei Calcium, wo geringere Werte ermittelt wurden als deklariert waren. Die Angabe „Milcheiweiß- und laktosefrei“ wurde bei einem Sojadrink als Werbung mit Selbstverständlichkeiten beurteilt.
Bei 11 Haferdrinks wurde die Bezeichnung beziehungsweise die Angabe der Zutat „Hafer“ im Verzeichnis der Zutaten als irreführend beurteilt. Hafer enthält von Natur aus nur sehr wenig Zucker. Die Haferdrinks enthielten deutlich mehr Zucker als nach den verwendeten Zutaten zu erwarten gewesen wäre. Zucker war nicht zugesetzt. Bei der Herstellung der Hafergetränke wird der Hafer fermentiert. Dabei wird Stärke teilweise in Zucker umgewandelt. Auf diesen Fermentationsschritt wurde weder im Zutatenverzeichnis bei der Zutat Hafer noch in der Bezeichnung der Getränke hingewiesen. Zusätzlich wurden drei Haferdrinks mit der Angabe „enthält von Natur aus Zucker“ beworben. Dieser Hinweis wurde als nicht zulässig bewertet, da Hafer von Natur aus keinen Zucker enthält, sondern dieser erst durch die Fermentation entsteht.
Die Angabe „leicht bekömmlich, da von Natur aus laktosefrei“ bei sieben Sojadrinks wurde als gesundheitsbezogene Angabe im Sinne der Health Claim-Verordnung VO (EG) Nr. 1924/2006 beurteilt. Die Angabe war als „Health Claim“ in der EU beantragt worden. Laut Health Claim Register wurde der Antrag zurückgezogen und befindet sich nicht mehr in Bearbeitung. Die Angabe wurde daher als unzulässige gesundheitsbezogene Angabe gewertet.
Bei sechs Proben waren die Mengen an Hafer beziehungsweise Soja nicht korrekt angegeben. Weitere Kennzeichnungsmängel betrafen die Nährwertdeklaration und die Allergenkennzeichnung.
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