Speiseeis von niedersächsischen Herstellern: überregional gefragt, im LAVES untersucht
Leckeres Eis gibt es nicht nur in der Eisdiele um die Ecke, sondern auch in etlichen Variationen als Fertigpackung im Handel. Was viele nicht wissen: viele dieser Speiseeise werden in Niedersachsen produziert. Mehrere große Hersteller, die ihre Kreationen überregional vertreiben, sind hier ansässig. Darüber hinaus gibt es kleinere Betriebe, die ihr Eis beispielsweise für Restaurants, Eiscafés oder Melkhüser produzieren.
Eis von niedersächsischen Produzenten ist überregional gefragt. Doch ist beim Eis „made in Niedersachsen“ auch alles in Ordnung? In den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig/Hannover des LAVES wird unter anderem die Kennzeichnung überprüft und die Zusammensetzung niedersächsischer Speiseeisproben untersucht.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2023 wurden im LVI Oldenburg und LVI Braunschweig/Hannover insgesamt 68 Speiseeisproben von niedersächsischen Herstellern untersucht. Davon wurden 18 Proben direkt beim Hersteller entnommen. Die übrigen Proben stammten aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Sämtliche Proben wurden als Fertigpackung in den Verkehr gebracht.
42 Speiseeise bestanden aus Eis mit weiteren Zutaten wie Sauce, Früchten und/oder Schokostückchen. 26 Eise bestanden nur aus einer Sorte Speiseeis. Es handelte sich beispielsweise um folgende Sorten: Vanilleeis (auch vegan), Schokoladen- und Stracciatellaeis, Eis mit Mango-, Minz- und Zitronengeschmack und viele weitere unterschiedliche Geschmacksrichtungen.
Leitsätze für Speiseeis Die Zusammensetzung von Speiseeis ist in den Leitsätzen für Speiseeis beschrieben. Beispielsweise enthält ein Fruchteis keinen Zusatz von Fett, eine Eiscreme hingegen muss mindestens zehn Prozent Milchfett enthalten. Ein Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch (entspricht mindestens 2,45 Prozent Milchfett – ausgehend von Vollmilch mit einem Mindestfettgehalt von 3,5 Prozent). |
Untersuchungsergebnisse
Untersucht wurden in den Proben zunächst die Kennzeichnung und die Richtigkeit der Nährwertkennzeichnung. Das heißt, ob die Zucker-, Fett- und Eiweißgehalte in den erlaubten Grenzen liegen. Des Weiteren wurden die Zusammensetzung und wertgebende Bestandteile überprüft – beispielsweise, ob ein Vanilleeis auch echtes Vanillearoma enthält.
In 43 der 68 Proben wurden keine Mängel festgestellt – das entspricht 63 Prozent. Bei den Mängeln der übrigen 25 Proben handelte es sich zum Teil lediglich um Kennzeichnungsmängel, beispielsweise fehlte eine Nährwertkennzeichnung oder sie war nicht in Tabellenform angegeben.
Beim größeren Teil der Mängel handelte es sich jedoch um irreführende Angaben. Zum Beispiel wurden auf vier Verpackungen die widersprüchlichen Angaben „Vanille" und „Eis mit Vanillegeschmack" gemacht. Nach den Leitsätzen für Speiseeis erhält ein Vanilleeis den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanillemark, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Ein Zusatz von synthetisch hergestelltem oder aus anderen Materialien als Vanilleschoten gewonnenem Vanillin zur Aromatisierung ist für ein Vanilleeis nicht zulässig. Solche Eise werden dann als „Eis mit Vanillegeschmack" bezeichnet. Da es sich bei den vier Proben jeweils um ein Eis mit Vanillegeschmack handelte, wurde die Angabe „Vanille" sowie die Angabe der beiden widersprüchlichen Angaben „Vanille" und „Eis mit Vanillegeschmack" als irreführend beanstandet.
Des Weiteren wurde bei fünf veganen Eisen die Auslobung „auf Mandelbasis" als irreführend beurteilt, da aus dem Zutatenverzeichnis ersichtlich war, dass Mandeln zu lediglich drei Prozent verwendet wurden. Eine Zutat, die lediglich zu drei Prozent eingesetzt wurde, kann hiesigen Erachtens nicht die Basis für eine Eismasse sein.
Frühere Untersuchungsergebnisse
Davon wurden 19 Proben direkt beim Hersteller entnommen. Die übrigen Proben stammten aus dem Lebensmitteleinzelhandel. Sämtliche Proben wurden als Fertigpackung in den Verkehr gebracht.
43 Speiseeise bestanden aus Eis mit weiteren Zutaten wie Sauce, Früchten und/oder Schokostückchen. 16 Eise bestanden nur aus einer Sorte Speiseeis.
In 45 der 59 Proben wurden keine Mängel festgestellt – das entspricht 76 Prozent. Bei den 14 Proben, die Mängel aufwiesen, handelte es sich meist lediglich um Kennzeichnungsmängel. Beispielsweise reicht die Angabe „Karottenextrakt“ oder „Gemüsekonzentrate“ im Zutatenverzeichnis nicht aus. Solche Produkte werden in der Regel zum Färben der Speiseeise verwendet, in diesen Fällen muss die Zutat durch die Angabe „färbendes Lebensmittel“ ergänzt werden. Einige Proben entsprachen aufgrund von irreführenden Angaben nicht den rechtlichen Vorgaben. Zum Beispiel enthielt das Vanillemilcheis kein echtes Vanillearoma.
Fazit
Die in niedersächsischen Herstellerbetrieben hergestellten Speiseeise entsprechen überwiegend den rechtlichen Anforderungen. In diesem Jahr war die Beanstandungsquote höher als vor zwei Jahren. Proben von Herstellerbetrieben werden daher weiterhin regelmäßig untersucht.
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