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Nusseis ist nicht gleich Nusseis

Inhaltsstoffe sind oft unzureichend gekennzeichnet


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Nusseis gehört sowohl zu Hause als auch in den Eisdielen zu den beliebtesten Sorten. Dabei gibt es viele Varianten, ob Haselnusseis, Walnusseis oder einfach nur Nusseis – die Auswahl ist groß. Doch nicht immer stecken in der süßen Leckerei die Inhaltsstoffe, die enthalten sein dürfen. Speiseeis aus niedersächsischen Eisdielen sowie aus industrieller Produktion wird deshalb regelmäßig intensiv vom LAVES kontrolliert.

Direkt zu den Untersuchungsergebnissen

Warenkunde und Qualitätskriterien

Verbraucherinnen und Verbraucher müssen von Anbietern über verschiedene Inhaltsstoffe im Eis informiert werden. Die Angaben zur Speiseeissorte oder zu den wertgebenden Inhaltstoffen müssen zutreffen. Ist dies nicht der Fall, werden die Angaben als irreführend beurteilt.

Zusätzlich ist ein Hinweis über mögliche im Eis vorhandene allergenwirksamen Zutaten wie Milch, Eier, Schalenfrüchte (namentliche Nennung), Erdnüsse, glutenhaltiges Getreide oder Soja erforderlich, sofern dies nicht aus der Bezeichnung ersichtlich ist.

Was muss in Nusseis enthalten sein?

Nach den Leitsätzen für Speiseeis des Deutschen Lebensmittelbuches müssen Nussfrüchte im botanischen Sinne wie zum Beispiel Hasel-, Macadamia- und Walnuss oder Kerne von Steinfrüchten (zum Beispiel Kokosnuss, Pekannuss oder Mandeln) in Nusseis enthalten sein. Der Nussanteil muss mindestens fünf Prozent betragen. Wird nur eine Nussart verwendet (zum Beispiel Haselnuss), so kann das Eis als „Haselnusseis“ bezeichnet werden. Werden mehrere Nussarten verwendet, so muss dies aus der Bezeichnung hervorgehen. Es sei denn, das Eis wird als „Nusseis“ bezeichnet.


Analytik

Mittels immunologischer Untersuchungen wird geprüft, welche Nussarten in dem Eis enthalten sind. Hierbei kann jedoch nicht in jedem Fall festgestellt werden, ob es sich bei einem qualitativ nachgewiesenen Fremdnussanteil um eine unbeabsichtigte Kontamination oder um eine Zutat handelt.

Weiterhin wird die Fettsäurezusammensetzung des in dem Eis enthaltenen Fettes untersucht. Die verschiedenen Nussarten haben charakteristische Fettsäuremuster, anhand derer Rückschlüsse auf die verwendeten Nussarten gezogen werden können. So enthält zum Beispiel Haselnussöl viel Ölsäure, während bei Walnussöl Linolsäure dominiert.

Walnusseis Bildrechte: © Robert Kneschke - Fotolia.com

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Untersuchung von Proben aus Eisdielen in 2022

Im Jahr 2022 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg insgesamt 21 Proben Nusseis aus loser Abgabe und zehn Nusspasten, die mit den jeweiligen Eisproben eingesendet wurden. Dabei handelte sich um zehnmal Haselnussmilcheis, sechsmal Haselnusseis, dreimal Walnussmilcheis, einmal Nussmilcheis und einmal Nusseis.

Sämtliche Nusspasten sowie acht Eisproben wiesen keine Mängel auf. Bei drei Eisproben wurden Spuren nicht deklarierter Nüsse nachgewiesen. Da analytisch nicht nachgewiesen werden kann, ob es sich bei diesen Spuren um einen Zusatz (möglicherweise auch über eine Zutat) oder um eine unbeabsichtigte Kontamination handelt, wurde empfohlen, dies vor Ort zu prüfen. Denn ein Zusatz muss kenntlich gemacht werden, da es sich um einen allergieauslösenden Stoff handelt, eine unbeabsichtigte Kontamination nicht. Gegebenenfalls muss bei einem Zusatz sogar die Bezeichnung geändert werden. Beispielsweise ist ein Walnusseis mit einem Zusatz an Haselnüssen kein Walnusseis mehr, sondern ein Walnuss-Haselnusseis, oder einfach ein Nusseis.

Zehn der 21 Proben wiesen eine oder mehrere Auffälligkeiten auf. In fünf Fällen waren die Allergene (Milch beziehungsweise namentliche Nennung der Nussart) nicht oder nicht rechtskonform aufgeführt. Siebenmal wurde die Bezeichnung als irreführend angesehen, beispielsweise bei Milcheis aufgrund eines zu geringen Milchanteils (Milcheis enthält mindestens 70 Prozent Milch) oder Walnusseis mit einem deutlichen Anteil an Haselnuss.

Fazit

Wie in den letzten Jahren wurden in einigen Eisproben Nussanteile gefunden, die nicht kenntlich gemacht waren. Eine Vor-Ort-Kontrolle ist in diesen Fällen nötig, um mögliche Eintragswege herauszufinden. Die Angabe der Allergene muss entsprechend der verwendeten Zutaten erfolgen. In den verwendeten Nusspasten wurden keine Auffälligkeiten festgestellt.

Auch die Bezeichnung der Eise war in einigen Fällen nicht zutreffend und somit irreführend. Aufgrund gleichbleibender Beanstandungsquoten werden in den nächsten Jahren weiterhin Nusseisproben intensiv überprüft.


Frühere Untersuchungsergebnisse

Untersuchung von Proben aus Eisdielen und Gastronomie

Von 2018 bis 2020 untersuchten die Lebensmittel- und Veterinärinstitute Oldenburg und Braunschweig/Hannover des LAVES 33 Proben loses „Nusseis“ aus Eisdielen und Gastronomie - darunter 20 Proben Haselnusseis, neunmal Walnusseis, zweimal Nusseis und zwei Proben Eis mit Haselnussgeschmack.

Insgesamt wiesen zehn der 33 Proben (30 Prozent) Auffälligkeiten auf.

Davon wurden sieben Proben als irreführend beurteilt, weil:

  • bei einem Haselnusseis immunologisch kein Haselnussprotein nachgewiesen wurde.
  • bei zwei Proben mit der Bezeichnung „Walnusseis“ auch Haselnussanteile nachgewiesen wurden, auf die nur bei einer der beiden Proben hingewiesen wurde.
  • ein „Milcheis Walnuss“ und ein „Milcheis Haselnuss“ pflanzliches Fremdfett enthielten und die Bezeichnung „Milcheis“ daher nicht zutraf.
  • eine Probe „Eiscreme Haselnuss“ zu wenig Fett enthielt. (Der Mindestmilchfettgehalt bei Eiscreme beträgt zehn Prozent)
  • bei einem „Haselnusseis“ immunologisch ein hoher Mandelgehalt nachgewiesen wurde. Außerdem fehlte der für Allergiker wichtige Hinweis „Enthält Mandeln“.

Ein weiteres Haselnusseis enthielt lediglich Spuren von Mandeln und wurde nicht als irreführend beurteilt. Die restlichen Haselnusseisproben zeigten bezüglich ihres Nussanteils keine Auffälligkeiten.

Zwei Walnusseise enthielten bis zu drei andere Nussarten in geringen Mengen. Analytisch konnte nicht geklärt werden, ob es sich hierbei um eine Zutat oder eine Kontamination (zum Beispiel über die Eisportionierer) handelt. Zur Klärung dieses Sachverhaltes wurde eine Vor-Ort-Kontrolle empfohlen.

Untersuchung Proben aus industrieller Produktion

Neben den losen Eisproben wurden 16 Proben aus industrieller Produktion auf Anteile anderer Nussfrüchte untersucht - darunter zehnmal Walnusseis, viermal Haselnusseis und zweimal Eis mit Mandel.

Bei einem Walnusseis wurde ein Haselnussanteil nachgewiesen. In der Kennzeichnung der zur Eisherstellung verwendeten Walnusspaste wurde lediglich auf Spuren von Haselnüssen hingewiesen. Auch hier konnte nicht beurteilt werden, ob der Eintrag der abweichenden Nussart über eine Zutat erfolgt ist oder ob es sich um eine unbeabsichtigte Kontamination handelt.

Fazit

Bei Haselnuss- und Walnusseis können Fremdnussanteile vorkommen, die in den Eisdielen nicht immer konsequent kenntlich gemacht werden. Bei vorherigen Untersuchungen (PDF nicht barrierefrei) wurden ebenfalls Auffälligkeiten festgestellt. Leider ist es auch analytisch nicht immer zweifelsfrei möglich herauszufinden, ob qualitativ nachgewiesene Nussanteile aus unbeabsichtigten Verunreinigungen oder aus der Verwendung von Zutaten stammen. Hier muss vor Ort in den Eisdielen ermittelt, die Rezeptur kontrolliert und die Kennzeichnung geprüft werden.

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