Speiseeis: Inhaltsstoffe oft unzureichend gekennzeichnet
Es lohnt sich für Verbraucher, Hinweisschilder in Eisdielen genau zu studieren, denn der Anbieter ist verpflichtet, den Kunden auf einige Inhaltsstoffe des Speiseeises hinzuweisen.
Im Jahr 2013 sind in den Lebensmittel- und Veterinärinstituten (LVI) Braunschweig/Hannover und Oldenburg des LAVES ca. 180 Speiseeisproben aus handwerklicher und industrieller Produktion sowie 11 Nuss- und Pistazienpasten, die zur Speiseeisherstellung bestimmt waren, auf ihre chemische Zusammensetzung untersucht worden.
Gefärbtes Eis
Grünes Kiwieis, rosiges Erdbeereis... buntes Eis sieht appetitlich aus, aber woher stammt eigentlich die Farbe? Sind es natürliche Farbstoffe aus Früchten oder handelt es sich um künstliche Zusatzstoffe? Wenn die Farbstoffe im Eis künstlich sind, muss der Hersteller dies kenntlich machen. Zudem müssen die Zusatzstoffe erlaubt sein. Die Verwendung und Kennzeichnung von synthetischen Farbstoffen wird ebenfalls durch die LAVES-Institute kontrolliert.
Für den Verbraucher lässt die Farbstoff-Kennzeichnung Rückschlüsse zu, ob z.B. das Erdbeerfruchteis tatsächlich einen hohen Fruchtanteil enthält oder ob es vor allem aus Wasser und synthetischen Farbstoffen besteht. Doch auch wenn keine künstlichen Farbstoffe vorkommen, kann das Eis durch andere natürlich Farbstoffe, z.B. Rote Beete Saft, seine leckere rosa Farbe bekommen. Ob es tatsächlich Erdbeeren sind, die das Eis so appetitlich aussehen lassen, bleibt im Dunkeln. Im Zweifelsfall hilft dem Verbraucher nur eines: Direkt beim Hersteller nachfragen.
Das LAVES untersucht zudem, ob die Kennzeichnung bestimmter Farbstoffe in Speiseeis auch hinsichtlich des seit dem 20. Juli 2010 vorgeschriebenen Warnhinweises „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" korrekt ist.
Die Ergebnisse einer im Auftrag der britischen Behörde für Lebensmittelsicherheit von der Universität Southampton durchgeführten Studie (sog. Southampton-Studie) deuten darauf hin, dass sich bestimmte Farbstoffe (Gelborange S (E110), Chinolingelb (E104), Azorubin (E122), Allurarot AC (E129), Tartrazin (E102) und Cochenillerot A (E 124) möglicherweise nachteilig auf das Verhalten hyperaktiver Kinder auswirken. Obwohl die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) diese Studie nicht als ausreichend für die Empfehlung von Schutzmaßnahmen ansah, wollte der europäische Gesetzgeber zumindest eine Warnpflicht einführen. Dies hat er in einer europäischen Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe (VO (EG) Nr. 1333/2008) getan, gemäß der bei einer Verwendung dieser Farbstoffe der Warnhinweis: "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" angegeben werden muss.
Insgesamt wurden bisher 57 Proben stark gefärbtes Eis auf Farbstoffe hin untersucht, darunter Waldmeister-, Pfefferminz- und Heidelbeereis, aber auch Speiseeis mit Phantasiebezeichnungen wie „Blauer Engel", „Himmelblau" und „Schlumpfeis".
Bei 7 Proben aus Eiscafes fehlte der gesetzlich vorgeschriebene Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen." Die Ergebnisse zeigen, dass offenbar noch nicht alle Hersteller von Speiseeisvorprodukten auf Erzeugnisse umgestellt haben, die diese Farbstoffe nicht mehr enthalten.Bei 8 weiteren Proben fehlte außerdem die Angabe „mit Farbstoff". Eine Probe mit einem künstlichen Farbstoff wurde als irreführend beurteilt, da mit der Angabe „mit natürlichem Farbstoff" geworben wurde. Bei einer weiteren Probe waren unzutreffende E-Nummern angegeben worden.
Rückstände von Desinfektionsmitteln
Im Jahr 2012 wurden Untersuchungen aus Bayern und Baden-Württemberg bekannt, nach denen vermehrt Rückstände der als Desinfektionsmittel eingesetzten quartären Ammoniumverbindungen Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) bei einer Vielzahl verschiedener Eissorten aus handwerklicher Herstellung nachgewiesen wurden. Diese Rückstände können aus DDAC-haltigen Reinigungsmitteln durch die Reinigung von Speiseeismaschinen in das Eis gelangen. Im Rahmen eines Projektes des LVI Braunschweig wurden 19 Proben auf Rückstände an quartären Ammoniumverbindungen untersucht. Die Untersuchungen wurden im LVI Oldenburg durchgeführt.
Die Ergebnisse:
9 Proben enthielten kein DDAC/BAC |
5 Proben enthielten weniger als 0,1 mg/kg DDAC/BAC |
4 Proben enthielten zwischen 0,1 und 0,5 mg/kg DDAC/BAC |
1 Probe enthielt 0,7 mg/kg DDAC |
In Leitlinien des ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkettte und die Tiergesundheit der europäischen Kommission (STALuT)[1] sind zeitlich befristet für DDAC/BAC Toleranzwerte von 0,5 mg/kg festgelegt.
Der ADI-Wert (akzeptable tägliche Aufnahmemenge) für DDAC liegt nach einer Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) bei 0,1 mg/kg Körpergewicht und Tag[2]. Ein 30 kg schweres Kind müsste z. B. mehr als täglich 3 mg DDAC aufnehmen, um den ADI Wert zu überschreiten.
Der Toleranzwert von 0,5 mg/kg wird bei einer Probe überschritten. Unter Berücksichtigung der analytischen Ergebnisunsicherheit ist die Überschreitung nicht ausreichend gesichert.
Bei dem festgestellten höchsten DDAC-Gehalt von 0,7 mg/kg Eis müsste ein 30 kg schweres Kind täglich mehr als 4 kg Eis verzehren, um den ADI-Wert zu überschreiten. Eine akute Gesundheitsgefahr wird wegen der großen Menge an Eis, die verzehrt werden müsste, hier nicht gesehen.
Da DDAC und BAC vermutlich durch Rückstände von Reinigungsmitteln, die bei der Reinigung von Eismaschinen nicht vollständig entfernt wurden, in das Eis gelangten, muss eindringlich auf eine Reduzierung hingewirkt werden. Durch sorgfältiges Spülen der Gerätschaften mit v. a. heißem Wasser kann dies erreicht werden. Nach § 3 Satz 1 der Lebensmittelhygieneverordnung dürfen Lebensmittel nur so hergestellt werden, dass sie keiner Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind. Eine nachteilige Beeinflussung im Sinne dieser Vorschrift ist auch eine Verunreinigung durch Reinigungsmittel oder Biozidprodukte.Es ist vorgesehen weitere Projekte zu der Problematik durchzuführen, um die Speiseeisproduzenten für einen verantwortungsbewussten Umgang mit Reinigungsmitteln zu sensibilisieren.
Eis mit Alkohol
Bezeichnungen wie Malaga-, Rum-, Zabaione- oder Eierpunscheis lassen erwarten, dass das Eis unter Verwendung von Spirituosen hergestellt wurde.
Es gibt keine festgelegten Mindestmengen an Ethanol (Alkohol) für derartige Eissorten. Lebensmittelrechtlich kann jedoch gefordert werden , dass eine wertgebende Zutat in charakteristischer Menge enthalten und senorisch wahrnehmbar ist.
In einem Projekt wurde „Malagaeis" unter die Lupe genommen. Bei Malagaeis handelt es sich um eine Speiseeissorte auf der Basis von Sahne, Zucker und Eiern. Charakteristisch für diese Eissorte ist die Zugabe von Malagawein bzw. von Rosinen, die zuvor in Malagawein, einem süßen Dessertwein, eingelegt wurden. Ein als „Malaga" bezeichnetes Eis sollte einen geruchlich, geschmacklich und analytisch deutlich wahrnehmbaren Gehalt an Alkohol aufweisen. Aus Rezepturen lässt sich ableiten, dass mindestens ein Alkoholgehalt von 0,3% zu erwarten ist.
Von 23 untersuchten Proben war bei 4 Proben eine alkoholische Note nur schwach oder gar nicht wahrnehmbar. Die Alkoholgehalte lagen deutlich unter 0,3 %. Die Bezeichung „Malaga-Eis" wurde bei diesen Proben als irreführend beurteilt.
Milcheis
Bei Milcheis wurden nach früheren Untersuchungen relativ häufig unzulässige Anteile an pflanzlichen Fetten sowie zu geringe Milchanteile nachgewiesen.
Die aktuellen Untersuchungen zeigen, dass dieses nach wie vor ein Problem darstellt. Von 30 untersuchten Proben wurde bei 7 (23 %) Proben die Bezeichnung „Milcheis" als irreführend beanstandet, da unzulässigerweise nicht der Milch entstammende Fette und/oder ein zu geringer Milchanteil enthalten waren.
Aflatoxine (Schimmelpilzgifte) in Nuss- und Pistazienpasten zur Speiseeisherstellung
Nicht nur das Eis sondern auch die Ausgangsstoffe werden gegebenenfalls überprüft. So wurden 11 Nuss- und Pistazienpasten zur Speiseeisherstellung auf Kontamination mit Aflatoxinen untersucht. Bei einer Probe wurde eine Höchstmengenüberschreitung festgestellt.
Aflatoxine sind Schimmelpilzgifte, die durch Verarbeitung verschimmelter Rohware in die Pasten gelangen können. Höchstmengen für Aflatoxine sind für Pistazien und Nüsse festgelegt. Werden die maximal zulässigen Höchstgehalte überschritten, so dürfen diese Pistazien bzw. Nüsse nicht zur Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden.
Kakaoanteil bei Schokoladeneis in Einzelportionspackungen
In einem weiteren Untersuchungsprojekt wurden 29 Proben Schokoladeneis in Einzelportionspackungen untersucht. Ziel dieses Projektes war es, den Kakaoanteil in dem Eis zu überprüfen. Bei den untersuchten Proben, die nur aus Schokoladeneis bestanden, entsprachen die ausgewiesenen Gehalte den deklarierten Mengen. Zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf.
Überprüfung von Nährwertangaben auf Fertigpackungen
Bei Kirsch- und Erdbeereis aus dem Einzelhandel wurden Nährwertangaben überprüft. In 19 von 20 Fällen stimmten die ermittelten Fett- und Zuckergehalte mit den deklarierten Werten überein. Eine Probe wies einen zu hohen Fettgehalt auf. Bei Fettgehalten unter 10 g pro 100 g Eis dürfen die angegebenen Werte maximal um 1,5 g Fett überschritten werden.
Auch hier wurden einige Proben auf Farbstoffe untersucht. Synthetische Farbstoffe waren jedoch nicht nachweisbar.