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Speiseeis aus der Gastronomie: nicht immer ist drin, was in der Speisekarte steht!

In einem weißen Schälchen sind drei Kugeln Eis, Vanille, Schokolade und Pistazie, darauf liegen Pistazien.   Bildrechte: © anaumenko - stock.adobe.com

Als Nachtisch noch ein Eis! Gerade im Sommer ist ein kühles Dessert sehr beliebt, daher haben auch Kantinen und Gaststätten häufig Eis auf der Speisekarte. Die Auswahl ist ansprechend, doch wie ist die Qualität der süßen Leckerei? Steckt drin, was drauf steht?

Untersuchung im LAVES

In den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig des LAVES wurden im Jahr 2023 insgesamt 48 Proben Speiseeis aus der Gastronomie (ausgenommen Eisdielen) untersucht. Die Proben stammten aus Gaststätten (29), Kantinen (6), Cafés (7), Imbissbetrieben (3), vom Volksfest (2) und einer Bäckereifiliale.

Es handelte sich um diverse Eissorten wie Milcheis oder Eiscreme mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, darunter Schokoladen-, Vanille-, Pistazien- oder Joghurteis, aber auch Sorten wie „Lemon Cheesecake“ oder „Mozart Praline“.

Die Proben wurden je nach Bezeichnung auf ihre wertbestimmenden Bestandteile untersucht, beispielsweise Vanilleeis auf den Gehalt an echter Vanille, Milcheis auf den Milchgehalt (nach den Leitsätzen für Speiseeis enthält Milcheis mindestens 70 Prozent Milch) und Schokoladeneis auf Kakobestandteile.

Bei einigen Proben wurde eine Nährwertkennzeichnung mit eingereicht, in diesen Proben wurden die Nährwerte Fett, Zucker und Eiweiß überprüft.

Weiterhin wurden die Proben – je nach Kenntlichmachung – auf Allergene untersucht. Diese Stoffe oder Erzeugnisse können Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen. Dazu gehören unter anderem glutenhaltiges Getreide (beispielsweise Weizen), Eier, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch und Schalenfrüchte. Werden bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels diese Zutaten verwendet, sind sie verpflichtend anzugeben.

Untersuchungsergebnisse

25 der 48 Proben (52 Prozent) wiesen eine oder mehrere Auffälligkeiten auf.

Dabei wurden 19 Proben (40 Prozent) als irreführend beurteilt. Insbesondere handelte es sich dabei um Vanilleeis, bei dem kein oder nicht ausschließlich echtes Vanillearoma enthalten war. In diesem Zusammenhang wurden von zehn Proben Vanilleeis acht Proben beanstandet. Weitere Gründe waren Haselnusseis, bei dessen Herstellung eine nicht ausreichende Menge an Haselnüssen verwendet wurde oder Milcheis, das zu wenig Milch enthielt.

Außerdem wurde bei zwei Proben Stracciatellaeis die Verwendung von kakaohaltiger Fettglasur statt Schokolade nachgewiesen. Auf eine Verwendung von kakaohaltiger Fettglasur muss – um die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu täuschen – in der Nähe der Bezeichnung hingewiesen werden.

Bei acht Proben wurde die Kennzeichnung des vorverpackten Eises mit eingereicht. Dabei stimmten in zwei Fällen die Gehalte in der Nährwertkennzeichnung mit den tatsächlichen Gehalten nicht überein. Insgesamt wurden neun Proben aufgrund von Kennzeichnungsmängeln beanstandet, insbesondere fehlte hier die Kenntlichmachung einiger Allergene.

Fazit: Die relativ hohe Beanstandungsquote zeigt, dass Speiseeis aus der Gastronomie regelmäßig untersucht werden sollte.

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