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Eis-Kreationen aus dem Supermarkt

LAVES untersucht Zusammensetzung und Kennzeichnung von Speiseeis aus dem „Premium-Bereich“


Wenn draußen die Temperaturen steigen, ist Eis zur Abkühlung sehr beliebt. Wer ein Eis zu Hause genießen möchte, findet in den Kühltruhen der Supermärkte eine sehr große Auswahl – beispielsweise Frucht- oder Wassereis ohne Fettzusatz oder Eis mit Milchfett wie Milcheis oder Eiscreme.

Leitsätze für Speiseeis

Vorgaben für die Zusammensetzung der verschiedenen Eise sind in den „Leitsätzen für Speiseeis“ aufgeführt. Die Leitsätze spiegeln die allgemeine Verkehrsauffassung wider. Weitere Informationen zu den Qualitätskriterien und der Geschichte des Speiseeis gibt es im Artikel Speiseeis - Kühler Genuss in der Sommerzeit.


Der Markt bietet eine große Auswahl an verschiedenen Eiskreationen. Dies können Mischungen der bekannten Eissorten mit Zutaten wie Keksstückchen, Schokostückchen und beliebten Saucen sein. Oft enthalten solche Eiskreationen besondere Verzierungen – auch Toppings genannt – beispielsweise in Form von Schokoladenflocken, Karamellstückchen oder Mandelblättchen.

Nicht nur bei den Eissorten und Eiskreationen, sondern auch bei den Preisen gibt es große Unterschiede. Im höherpreisigen „Premium-Bereich“ wird häufig Eiscreme – also Eis mit einem hohen Anteil an Milchfett wie beispielsweise Sahne – angeboten. Weiterhin steht bei teurerem Eis teilweise das Handwerkliche im Vordergrund und die Verwendung von nur wenigen „natürlichen“ Zutaten, möglichst ohne Zusatz von Verdickungsmitteln und Emulgatoren.


Bildrechte: LAVES/Moorth und Rolfe

Untersuchungen des LAVES

In den Jahren 2021 bis 2023 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (LVI) Oldenburg des LAVES 63 höherpreisige Speiseeisproben, die zumeist in höheren, runden Bechern zum Kauf angeboten werden. Dabei handelte es sich in 34 Fällen um Eiskreationen, also Eis mit Sauce, Toppings und/oder Zusätzen wie beispielsweise Keks- oder Kuchenstückchen.

Zudem wurden insgesamt 12 Vanilleeise und sechs Schokoladeneise eingeschickt. Bei den übrigen neun Eisen handelte es sich um unterschiedliche Sorten wie Karamell, Haselnuss, Joghurt, Malaga, Amarena, Walnuss und Pistazie ohne weitere zugesetzte Zutaten.

20 der 63 Eisproben wurden unter der Bezeichnung „Eiscreme“ in den Verkehr gebracht. Eine Eiscreme muss mindestens zehn Prozent Milchfett enthalten. Ein Eis wurde unter der Bezeichnung „Milcheis“ eingeschickt. Ein Milcheis enthält nach allgemeiner Verkehrsauffassung mindestens 70 Prozent Vollmilch. Die übrigen Proben wurden mit „Eis“ bezeichnet, für diese Bezeichnung sehen die Leitsätze keine Anforderungen vor.

Die eingesandten Proben wurden auf ihren Fett-, Zucker- und Eiweißgehalt untersucht, um die Nährwertkennzeichnung zu überprüfen. Weiterhin wurden wertgebende Bestandteile, wie beispielsweise der Milchfettgehalt oder die Anwesenheit von natürlichem Vanillearoma bei Vanilleeis untersucht.

55 der eingesandten Proben wiesen keine Auffälligkeiten auf. In einer Probe wurde eine Höchstmengenüberschreitung an einem Konservierungsstoff in einer der Zutaten festgestellt. Sechs Proben (9 %) wurden aufgrund abweichender Zusammensetzung als irreführend beurteilt. Hier wurde in drei Proben keine echte Vanille festgestellt, bei drei Proben stimmten die angegebenen Nährwerte nicht, eine Probe enthielt zu wenig Milchfett und eine Probe enthielt keinen Alkohol, obwohl dieser im Zutatenverzeichnis deklariert war. 14 der 63 Eisproben (22 %) wiesen kleinere Kennzeichnungsmängel wie zu kleine Schriftgröße, fehlende oder unzureichende Quid-Angaben, Zutatenverzeichnis und/oder Nährwertedeklaration nicht der Form entsprechend auf. Bei zwei Proben fehlte bei zugesetzten Pflanzenextrakten den Hinweis auf färbende Eigenschaften.

Fazit:

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bei der Zusammensetzung der „Premium“ Eise wenig Auffälligkeiten festgestellt wurden. Teilweise müssen jedoch die Kennzeichnung und die Angaben der Bezeichnungen verbessert werden.

Ergebnisse der Vorjahre

Im Jahr 2020 untersuchte das LVI 22 höherpreisige Speiseeisproben.

Dabei handelte es sich in 18 Fällen um Eiskreationen. Lediglich eine Bio-Vanilleeiscreme, eine Pistazieneiscreme, ein Erdbeer-Minze-Sorbet und ein Kakaoeis hatten keine weiteren Extra-Zutaten.

17 der 22 Eisproben wurden unter der Bezeichnung „Eiscreme“ in den Verkehr gebracht. Bei einer Probe handelte es sich um ein „Sorbet“, das keinen Fettzusatz und auch keine Milch oder Milchbestandteile enthalten darf. Vier weitere Proben wurden mit „Eis“ bezeichnet.

Hinsichtlich ihrer Zusammensetzung konnten in keiner Probe Mängel festgestellt werden. Jedoch wiesen 10 der 22 Eisproben (45 Prozent) unter anderem kleinere Kennzeichnungsmängel (22 Prozent) oder irreführende Angaben (ebenfalls 22 Prozent) auf. Zwei Proben enthielten sowohl Kennzeichnungsmängel als auch irreführende Angaben.

Als Kennzeichnungsmangel fehlte beispielweise bei einem Zutatenverzeichnis der Klassenname „Emulgator“, es war lediglich die Bezeichnung des Emulgators aufgeführt.

Bei den irreführenden Angaben handelte es sich überwiegend um widersprüchliche Bezeichnungen wie beispielsweise die Bezeichnung „Vanilleeiskrem (acht Prozent Milchfett)“. Ein Eis mit acht Prozent Milchfett darf nicht als Eiscreme bezeichnet werden, da Eiscreme üblicherweise mindestens zehn Prozent Milchfett enthält. Die richtige Bezeichnung eines solchen Eises wäre „Milcheis Vanille“.

Fazit:

Bei der Zusammensetzung der „Premium“-Eise konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden. Teilweise müssen jedoch die Kennzeichnung und die Angaben der Bezeichnungen verbessert werden.

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