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Echte Vanille im Vanilleeis?

LAVES untersucht Proben aus loser Abgabe und in Fertigpackungen


Vanilleeis Bildrechte: © unpict - Fotolia.com

Die Vanillepflanze, ein in den Tropen beheimatetes Orchideengewächs, liefert eines der beliebtesten, wichtigsten und auch teuersten Gewürze der Welt: Echte Vanille! Sie wird aus den noch unreif geernteten, fermentierten und getrockneten Vanilleschoten gewonnen. Während des Fermentationsprozesses bildet sich sowohl das charakteristische Vanillearoma als auch die bekannte dunkle Farbe der Schoten.

Die für das Vanillearoma wichtigste Komponente ist das Vanillin. Es kommt in Mengen von etwa ein bis zwei Prozent in den Vanilleschoten vor.
Neben Vanillin tragen noch eine Vielzahl von Substanzen zum Vanillearoma bei, die oftmals nur in sehr geringen Mengen vorhanden sind.

Der hohe Preis der Vanille und die steigende Nachfrage machen es zu einem lukrativen Ziel, nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma zu verwenden.

In den Lebensmittel- und Veterinärinstituten Braunschweig/Hannover und Oldenburg des LAVES wird regelmäßig geprüft, ob echte Vanille für Vanilleeis verwendet wurde.

Vanillemark Bildrechte: TrudiDesign – Fotolia.com

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2023 wurden vom LAVES insgesamt 23 Proben Vanilleeis untersucht, davon waren 11 Proben als Milcheis bezeichnet. Alle Proben wurden in Eisdielen oder Eiscafés entnommen, in den meisten Fällen handelte es sich um Eisdielen mit eigener Herstellung.

Die Vanilleeise wurden unter anderem auf die Authentizität des Vanillearomas untersucht. Ein Eis, dass mit synthetischem Vanillearoma hergestellt wurde, muss als „Eis mit Vanillegeschmack“ bezeichnet werden.

13 der 23 Proben (57 Prozent) wurden beanstandet, davon wurde in 12 Fällen die Bezeichnung „Vanille“ als irreführend beurteilt, weil das Eis nicht oder nicht ausschließlich mit echter Vanille hergestellt wurde. Ein Hinweis auf die Verwendung von nicht natürlichem Vanillearoma ist zum einen der Nachweis von dem nicht natürlichen Aroma Ethylvanillin, das in vier Proben nachgewiesen wurde, zum anderen das Vorliegen von Aromakomponenten der Vanille in einem nicht typischen Verhältnis zueinander. Bei acht Proben ergab sich der Verdacht auf die Verwendung von nicht natürlicher Vanille. Es wurde angeregt, die verwendeten Ausgangsstoffe zu überprüfen.

Weiterhin wurde bei den elf Produkten, die als „Milcheis“ bezeichnet wurden, geprüft, ob für ein Milcheis genug Milch verwendet wurde (nach den Leitsätzen für Speiseeis enthält ein Milcheis mindesten 70 Prozent Milch) und ob ausschließlich Fett aus Milch verwendet wurde. Die Bezeichnung „Milcheis“ wurde bei vier Proben als irreführend beanstandet, davon einmal, weil für ein Milcheis nicht genug Milch verwendet wurde und dreimal, weil neben Milchfett auch Fett nachgewiesen wurde, das nicht der Milch entstammte.

Drei Eisproben wurden als „Vanilleeis mit Vanillegeschmack" (2x) bzw. „Vanille. Milcheis mit Vanillegeschmack" (1x) bezeichnet. Unabhängig von der chemischen Untersuchung sind die Angaben „Vanille" und „mit Vanillegeschmack" widersprüchlich, da sie verschiedene Produkte beschreiben. Dieser Widerspruch wurde ebenfalls als irreführend beurteilt.

Fazit: Die Beanstandungsquote bei Vanilleeis bleibt seit Jahren konstant hoch. Vanilleeis wird daher weiterhin kontinuierlich untersucht.

Frühere Untersuchungsergebnisse des LAVES

In den Jahren 2020 und 2021 wurden vom LAVES insgesamt 64 Proben Vanilleeis auf die Verwendung von echter Vanille geprüft. Dabei handelte es sich um 21 Proben aus loser Abgabe sowie um 43 Proben in Fertigpackungen. Insgesamt wurden 26 Proben beanstandet, davon 16 lose Proben und zehn in Fertigpackungen.

Die Beurteilung erfolgte nach den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Speiseeis. Danach erhält Vanilleeis den Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma. Der Vanillegeschmack ist deutlich wahrnehmbar. Eis mit Vanillegeschmack erhält seinen Geschmack ausschließlich oder überwiegend durch die Zugabe von Aromen. Bestandteile aus der Vanille müssen nicht enthalten sein.

Bei den Untersuchungen der 21 losen Proben gab es folgende Ergebnisse (manche Proben wurden mehrfach beanstandet):

  • Einmal stimmte die Bezeichnung Milcheis nicht.
  • 13-mal war die Bezeichnung Vanilleeis unzutreffend, weil kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma verwendet wurde. Es hätte „Eis mit Vanillegeschmack“ heißen müssen.
  • Einmal erfolgte ein Hinweis, da die Bezeichnung „Vanille“ aufgrund der Aromauntersuchungen fraglich war. Hier wurde jedoch nicht beanstandet, da keine Absicherung durch Isotopenanalyse vorlag.
  • Weitere Beanstandungen bezogen sich auf fehlende Zusatzstoffkennzeichnung (dreimal) und fehlende oder zu unspezifische Allergenkennzeichnung (fünfmal).

Bei den Untersuchungen der 43 Proben in Fertigpackungen gab es folgende Ergebnisse (manche Proben wurden mehrfach beanstandet):

  • Bei vier Proben wurde die Bezeichnung „Vanille“ beanstandet, weil kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma verwendet wurde. Bei einer dieser Proben wurden zusätzlich Vanilleblüten abgebildet. Die Abbildung von Vanilleblüten und/oder -Schoten ist nur zulässig, wenn ausschließlich natürliches Vanillearoma eingesetzt wird.
  • Einmal erfolgte ein Hinweis, da die Bezeichnung „Vanille“ aufgrund der Aromauntersuchungen fraglich war. Hier erfolgte keine Beanstandung, da die Absicherung durch Isotopenanalyse aufgrund des geringen Gehaltes an Vanillin nicht möglich war.
  • Bei drei Proben wurde die Bezeichnung „Karottenextrakt“ im Zutatenverzeichnis als unvollständig beurteilt, da der Hinweis „färbendes Lebensmittel“ fehlte.
  • Bei einer Probe wurde die Nährwertdeklaration als irreführend beurteilt, weil die angegebenen Gehalte an Fett und Zucker mehr als 20 Prozent von den tatsächlichen Gehalten abwichen.
  • Sechs weitere Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet. Dazu zählten: Schriftgröße zu klein, die Nährwertkennzeichnung nicht in Tabellenform oder gar nicht vorhanden, eine Zutat unzulässigerweise zusammengefasst und das Mindesthaltbarkeitsdatum nicht vollständig beziehungsweise nicht vollständig lesbar.

Fazit: Bei 62 Prozent der losen Proben aus Eiscafés wurde kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma verwendet beziehungsweise die Verwendung von natürlichem Vanillearoma war fraglich. Insbesondere bei Vanilleeis aus loser Abgabe gilt es deshalb weiter wachsam zu sein.

Im Jahr 2019 hatte das LAVES insgesamt 69 Proben Vanilleeis auf die Verwendung von echter Vanille geprüft. Dabei handelte es sich um 38 Proben aus loser Abgabe (hauptsächlich aus Eiscafés) sowie um 31 Proben in Fertigpackungen. Insgesamt gab es 14 Beanstandungen.

Bei 42 Prozent der losen Proben aus Eiscafés wurde kein oder nicht ausschließlich natürliches Vanillearoma verwendet beziehungsweise war die Verwendung von natürlichem Vanillearoma fraglich.

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