Das LAVES ist regelmäßig an OSPSON-Operationen gegen Lebensmittelkriminalität beteiligt.
Sonnenblumenöl: Gestreckt und verfälscht?
LAVES und niedersächsische Lebensmittelüberwachungsbehörden beteiligt an bundesweiter OPSON-Operation gegen Lebensmittelkriminalität
Ein vielseitiges und beliebtes Öl in der Küche und bei der Lebensmittelproduktion: Sonnenblumenöl. Die Früchte der Sonnenblume ergeben kaltgepresst ein gelbes Öl mit saatig-nussigen Geruch und Geschmack. Raffinierte Sonnenblumenöle sind hellgelb und schmecken fast neutral.
Bei Sonnenblumenöl kam es aufgrund des Krieges in der Ukraine seit 2022 zu einer Verknappung des Angebots und zu Lieferengpässen, die in Deutschland zeitweise zu leeren Regalen in den Geschäften führten. Die Ukraine ist einer der Hauptlieferanten für Sonnenblumenöl in Deutschland.
Sonnenblumenöl sollte in einer konzertierten Aktion auf Streckung mit anderen Ölen und sonstige Verfälschungen untersucht werden. Niedersachsen beteiligte sich mit 20 Proben an dieser sogenannten OPSON-Operation XII zur Aufdeckung von Lebensmittelkriminalitätsfällen. Die regelmäßigen OPSON-Operationen legen jedes Jahr den Fokus auf ein bestimmtes Thema, wie zum Beispiel Verfälschung von Honig oder Fremdwasser in Fisch. Für in Frage kommende Überwachungsbehörden wurde ein Projekt mit dem Titel „Verfälschungsparameter bei Sonnenblumenöl“ auf der Probenbörse zur Verfügung gestellt.
Die Probennahme erfolgte zum großen Teil im Einzelhandel, bei Zentrallagern aber auch bei Herstellern von Snack-, Feinkosterzeugnissen und Margarine, die Sonnenblumenöl bei der Verarbeitung verwenden.
Wie wurde das Sonnenblumenöl auf eine mögliche Verfälschung untersucht?
Die teilnehmenden Bundesländer haben im Vorfeld zusammen mit dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) beraten, welche Untersuchungsparameter sinnvoll sind im Hinblick auf das OPSON-Operationsziel und welche in den jeweiligen eigenen Untersuchungseinrichtungen als Analysemethode etabliert sind.
Die Proben der kommunalen Lebensmittelüberwachungsbehörden wurden durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover auf folgende Parameter untersucht:
- Sensorik
- Wertbestimmende Parameter wie Säurezahl und Peroxidzahl
- Spezifische Inhaltsstoffe zur Bestimmung der Authentizität wie z.B. Fettsäurezusammensetzung, Sterin- und Triglyceridverteilung
- Prozess-Kontaminanten (2- und 3-MCPD-Fettsäureester sowie Glycidylfettsäureester)
- Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
- Mineralöle (MOSH – mineral oil saturated hydrocarbons / MOAH –mineral oil aromatic hydrocarbons)
Außerdem wurde bei Proben in Fertigpackungen die Kennzeichnung überprüft.
Erfreulicherweise wurden keine Verfälschungen im Sinne der OPSON-Operation beobachtet.
10 von 20 Proben wurden aufgrund einer irreführenden Angabe sowie einem oder mehreren Kennzeichnungsmängeln und/oder einer Überschreitung des Orientierungswertes für MOSH beziehungsweise des Grenzwertes für MOAH beanstandet beziehungsweise bemängelt. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Zusammenfassung der Ergebnisse.
Beanstandungsgründe/Bemängelungen | Anzahl Proben |
Sensorisch | 1 |
Nährwertkennzeichnung | 8 |
Mindesthaltbarkeitsdatum:
|
3 1 |
Schriftgröße | 3 |
Angabe „Natur“ | 1 |
Überschreitung MOSH/MOAH
|
1 3 2 |
Gesamtergebnis | 23 |