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Rohkostsalate hergestellt in Supermärkten - frisch und knackig?

Theken mit frischen und knackigen Salaten sind aus Supermärkten inzwischen nicht mehr wegzudenken. Deshalb wurden im Jahr 2002 vermehrt frische verpackte Salate zur Untersuchung in die Lebensmittelinstitute des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) eingeliefert. Diese Salate wurden als vorverpackte, küchenfertige Mischsalate oder als im Einzelhandel selbst hergestellte Salate in Fertigpackungen angeboten. Supermärkte großer Handelsketten, haben vielfach eigene Bereiche eingerichtet, in denen Salat- und Gemüsezutaten gewaschen, zerkleinert und abgepackt werden. Dies entspricht dem Bedürfnis der Verbraucher nach frischen, gesunden Lebensmitteln mit geringem Arbeitsaufwand. So müssen die Zutaten nicht mühsam und zeitraubend im eigenen Haushalt vorbereitet werden. Es fallen keine großen Mengen an, die vor allem in kleinen Haushalten kaum zu bewältigen sind, wie z.B. ein ganzer Kohlkopf oder Chinakohl. Die Rohkostmischungen können meistens ohne weitere Zusätze gegessen werden, allenfalls wird noch ein Dressing dafür gebraucht.

Kennzeichnung

Die Salate werden meist in durchsichtigen Kunststoffboxen mit Deckel oder in Styroporschalen, die mit Kunststofffolie umwickelt sind, abgefüllt. Sie werden als "Salatmix", "Salatcup", "Salatschale" "gemischter Salat", "Rohkostmischung" "Gemüsesalat" und ähnlich bezeichnet. Auf den Packungen müssen die nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geforderten Angaben vorhanden sein. Das sind: Verkehrsbezeichnung, Hersteller mit Name und Anschrift, Zutatenverzeichnis, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie in bestimmten Fällen auch eine Mengenangabe bestimmter Zutaten.
Grundsätzlich beträgt das Mindesthaltbarkeitsdatum nur wenige Tage, da die Salate leicht unansehnlich werden und verderben. Zerkleinerte Salate bekommen schnell rötliche oder braune Verfärbungen an den Schnittstellen und werden welk. Gurken- und Tomatenscheiben werden glasig. An diesen Merkmalen kann der Verbraucher selbst die Frische der angebotenen Ware erkennen.
Im Zutatenverzeichnis müssen alle Zutaten aufgeführt werden, die bei der Herstellung der Salate verwendet werden, also z.B. auch die aufgestreute Petersilie. Dabei müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils angegeben werden. Wenn die Gewichtsanteile einer Salat/Gemüsemischung in ihren Gewichtsanteilen annähernd gleich sind, reicht im Verzeichnis der Zutaten der Hinweis wie "in veränderlichen Gewichtsanteilen".
Zusätzlich zu den nach der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung geforderten Angaben muss auf den Packungen außerdem das Nettogewicht angegeben werden.

Untersuchung

Die Proben, die zur Untersuchung eingeliefert wurden, wurden am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums mikrobiologisch und sensorisch (Aussehen, Geruch und evtl. Geschmack) untersucht. Außerdem wurde das Gewicht ermittelt. Bei gemischten Salaten wurden die einzelnen Bestandteile separat ausgewogen, um die Reihenfolge der Zutaten auf dem Etikett zu überprüfen, ebenso bei Zutaten, die mengenmäßig extra gekennzeichnet sind. Spezielle weitere Untersuchungen erfolgen im Einzelfall je nach Zusammensetzung und Kennzeichnung der Lebensmittel.

Ergebnisse der Untersuchungen

Jede dritte Probe zeigte am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums entweder zu hohe Keimgehalte oder bereits kompostartige Veränderungen des Salatgutes. Auch die Kennzeichnung war häufig zu beanstanden. Oft stimmte die Reihenfolge der Zutaten nicht, bzw. es wurden Zutaten angegeben, die nicht vorhanden waren und umgekehrt. In manchen Fällen fehlte die erforderliche Mengenkennzeichnung von Zutaten. Gelegentlich war der Hersteller nicht angegeben. In einigen Märkten scheint es zudem Probleme bei der Gewichtsermittlung zu geben. Offenbar wird teilweise die Verpackung mit gewogen und dem Nettogewicht zugeschlagen, so dass der Verbraucher weniger Inhalt bekommt als angegeben.

Fazit

Vorverpackte frische Salate bereichern das Angebot und helfen auch dem eiligen Verbraucher, sich gesund zu ernähren. "Wem Zeit und Lust zum Waschen, Putzen und Zerkleinern fehlt, der kann durch diese fertigen Mischungen trotzdem der goldenen Regel "Fünf am Tag" (d.h. 5x Obst oder Gemüse pro Tag) näherkommen", erläutert Dipl.-Oec. troph. Diana Ahlborn, Ernährungsexpertin des LAVES.
Allerdings sollten die Lagerdauer und die Lagerbedingungen dieser leicht verderblichen und temperaturempfindlichen Produkte von Seiten der Hersteller kritischer beurteilt werden. Auch die Kennzeichnung und die Deklaration des Gewichtes sind bei manchen Erzeugnissen noch verbesserungswürdig.

Rohkostsalat

Rohkostsalat

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