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Schwermetalle in ayurvedischen Nahrungsergänzungsmitteln?

In der heutigen schnelllebigen Zeit erfährt Ayurveda gerade in unserer Gesellschaft einen enormen Zuspruch, weil seine Grundsätze ein Gegengewicht zu Stress, Erschöpfung und innerlicher Leere anbieten.
Bei der Untersuchung von ayurvedischen Nahrungsergänzungsmitteln aus Niedersachsen auf Schwermetalle wie Blei, Cadmium und Quecksilber wurden 2018 im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES keine Auffälligkeiten festgestellt. Dennoch sollte man nur von vertrauenswürdigen Anbietern Produkte beziehen.


Ayurveda ist eine ganzheitliche indische Gesundheitslehre und man versteht darunter das ungefähr 3500 Jahre alte „Wissen vom langen und gesunden Leben“. Ziele des Ayurveda sind das Erreichen eines hohen Lebensalters mit gleichzeitiger Erhaltung der natürlichen Gesundheit für die gesamte Lebensspanne.

In der ayurvedischen Ernährungskunde gilt: Essen ist wichtig für Körper und Geist und jeder Mensch benötigt auf den jeweiligen Konstitutionstypen abgestimmte passende Lebensmittel für ein inneres Gleichgewicht. Eine ausgewogene Ernährung spielt im Ayurveda somit eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung der Gesundheit.

In den ayurvedischen Schriften wird eine Vielzahl pflanzlicher und mineralischer Nahrungsergänzungen beschrieben. Nach Angaben der Anbieter werden diese nach jahrtausendealten, original ayurvedischen Rezepturen meist aus Arzneipflanzen und Mineralien hergestellt.

Zu kaufen sind diese Produkte in Naturkostläden und Reformhäusern sowie in asiatischen Lebensmittelläden oder auch im Internet.

Aus Schwermetallen hergestellte Präparate

Verschiedene importierte ayurvedische Produkte, die nach traditioneller Herstellungspraxis zubereitet wurden, können neben Pflanzenmaterialien auch Mineralzubereitungen und hochgiftiges Quecksilber und andere Schwermetalle wie Blei und Arsen als Ausgangsmaterial enthalten.

Bei Marktkontrollen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung fallen daher immer wieder übermäßig mit Schwermetallen belastete ayurvedische Nahrungsergänzungsmittel auf, wie unter anderem das Europäische Schnellwarnsystem für Lebensmittel und Futtermittel (RASFF) zeigt.

Die 2016 im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover untersuchten Produkte enthielten teilweise hohe Gehalte an Blei (bis 12,7 mg/kg), Quecksilber (bis 87,5 mg/kg) und Arsen (bis 7,0 mg/kg). Von anderen amtlichen Untersuchungseinrichtungen wurden teilweise noch höhere Schwermetallgehalte veröffentlicht.

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Beurteilungsgrundlagen

Bei einem nicht absichtlichen Zusatz einer Schwermetallverbindung als Zutat wird das Schwermetall als Kontaminante beurteilt. Die Europäische Union (EU) hat für einige Schwermetalle in Nahrungsergänzungsmitteln Höchstgehalte festgelegt: für Blei 3,0 mg/kg, für Cadmium 1,0 mg/kg beziehungsweise 3,0 mg/kg NEM aus Seetang und für Quecksilber 0,1 mg/kg (VO (EG) Nr. 1881/2006). Höher belastete Produkte dürfen nicht vermarktet werden.

Diese EU-Verordnung ist nicht anwendbar auf Lebensmittel, denen Schwermetallverbindungen absichtlich zugesetzt wurden. Jedoch verbietet sich der Zusatz von Schwermetallverbindungen als Mineralstoffverbindungen sowohl für Nahrungsergänzungsmittel als auch für sonstige Lebensmittel (§ 3 Abs. 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung und Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006).

Neben den genannten Beurteilungsgrundlagen müssen die rechtlichen Regelungen zum Gesundheitsschutz im Sinne der VO (EG) Nr. 178/2002, der sogenannten Basisverordnung, berücksichtigt werden.

Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden (Art. 14 Abs. 1). Lebensmittel gelten als nicht sicher, wenn davon auszugehen ist, dass sie

a) gesundheitsschädlich sind,

b) für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind (Art. 14 Abs. 2).

Für die Beurteilung der Lebensmittelsicherheit hat das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) duldbare wöchentliche beziehungsweise monatliche Aufnahmemengen für Schwermetallbelastungen in Lebensmitteln abgeleitet, an denen die analysierten Gehalte gemessen werden.

Untersuchungsergebnisse 2018

Alle im Jahr 2018 vorgelegten ayurvedischen Nahrungsergänzungsmittel von in Niedersachsen ansässigen Inverkehrbringern, waren im Hinblick auf die Belastung mit Schwermetallen unauffällig. Die in der Kontaminanten-Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel festgelegten Höchstgehalte an Blei, Cadmium oder Quecksilber wurden nicht erreicht.

Untersuchungsergebnisse 2016

In drei ayurvedischen Nahrungsergänzungsmitteln konnten im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover analytisch Gehalte an Blei und Quecksilber bestimmt werden, die über den in der Kontaminanten-Verordnung (VO (EG) Nr. 1881/2006) festgelegten Höchstgehalten lagen.

Unter Berücksichtigung der auf dem Etikett genannten empfohlenen täglichen Verzehrmengen wurden (mit einer Ausnahme) mit den Nahrungsergänzungsmitteln die geltenden und aktuellen duldbaren Aufnahmemengen der WHO hinsichtlich der Schwermetalle Blei, Quecksilber, Cadmium und Arsen nicht ausgeschöpft.

Bei einem ayurvedischen Nahrungsergänzungsmittel waren die gefundenen Mengen an Quecksilber jedoch so hoch, dass die duldbare Aufnahmemenge der WHO bei der empfohlenen Verzehrmenge des Produkts um mehr als das Zweifache überschritten wurde. Das Lebensmittel wurde als nicht sicher beurteilt und darf damit nicht vermarktet werden.

Empfehlungen und Tipps:

Vorsicht im Umgang mit ayurvedischen Nahrungsergänzungsmitteln ist allemal geboten! Erzeugnisse mit schwermetallischen Substanzen haben auf dem EU-Markt nichts zu suchen und sollten von Verbraucherinnen und Verbrauchern generell gemieden werden.

  • Problematisch kann es vor allem beim privaten Bezug von ayurvedischen Erzeugnissen aus dem Ausland via Internet oder als Reisemitbringsel werden. Sicherheitshalber sollten also keine Produkte aus dem Urlaub mitgebracht werden.

  • Für die einwandfreie Beschaffenheit und Zusammensetzung sowie für die Sicherheit von Lebensmitteln tragen die Hersteller beziehungsweise die Importeure die Verantwortung. Es empfiehlt sich daher, ayurvedische Produkte über vertrauenswürdige Händler und Vertriebswege zu beziehen. Dazu gehören Apotheken, der Biohandel und auch Händler, die chemische Untersuchungen namhafter Labore ausweisen und auf Verlangen deren Protokolle vorweisen können.

  • Verbraucherinnen und Verbraucher können sich zudem am Prüfzeichen des Bundesverbands der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e. V. (BDIH) orientieren. Mit dem geschützten Namenszeichen des BDIH mit der textlichen Ergänzung „heavy metal controlled“ dürfen auf Schwermetalle geprüfte Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet werden. Der Verband bietet im Internet eine Produktliste an.

  • Verbraucher, die ayurvedische Produkte konsumieren und dauerhaft unter Symptomen wie Übelkeit, Durchfall, Erbrechen, Appetitlosigkeit oder körperliche Schwäche leiden, sollten die Präparate absetzen und unbedingt einen Arzt aufsuchen. Dieser sollte abklären, ob es Anzeichen für eine Vergiftung mit Schwermetallen gibt. Ehe man Kindern ayurvedische Mittel verabreicht, sollte zwingend der Kinderarzt dazu befragt werden.


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