LAVES untersucht Milch in Fertigpackungen auf Qualität und Kennzeichnung
Alle Proben wurden auf den wertbestimmenden Parameter Fett sowie die Parameter Dichte und Gefrierpunkt untersucht, mit denen eine Verwässerung nachgewiesen werden kann. Bei dem Projekt „Bio-Milch“ standen zusätzlich Pflanzenschutzmittel auf dem Analysenplan. Erfreulicherweise konnten weder Hinweise gefunden werden, dass eine Milchprobe mit Wasser gestreckt worden war, noch konnten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden.
Fettgehalt
Der Fettgehalt, der auf jeder Milchpackung deklariert werden muss, war allerdings nicht immer eingehalten. Insgesamt fielen fünf Proben aufgrund eines zu niedrigen Fettgehaltes auf.
Mit modernen technologischen Verfahren kann der Fettgehalt der Milch sehr genau eingestellt werden. Als Abweichung wird daher nur die durch die Analysenmethode vorgegebene Messunsicherheit toleriert, die je nach Fettgehalt bei 0,04 g/100 g für fettarme Milch beziehungsweise 0,06 g/100 g für Vollmilch liegt.
Eine weitere Probe, eine regional vertriebene „fettarme Milch“, wies mit 2,7 g/100 g einen Fettgehalt auf, der deutlich über dem für fettarme Milch vorgeschriebenen Bereich von 1,5 % bis 1,8 % lag. Die Bezeichnung „fettarme Milch“ war daher nicht zutreffend, die Milch hätte mit der Bezeichnung „Trinkmilch“ vermarktet werden müssen. Die Angabe „1,5 % Fett“ auf der Verpackung wurde zusätzlich als irreführend beurteilt.
Das EU-Recht unterscheidet – je nach Fettgehalt – drei verschiedene Kategorien von Konsummilch:
Bei Vollmilch unterscheidet man zwischen standardisierter Vollmilch, deren Fettgehalt in der Molkerei auf einen bestimmten Gehalt – mindestens 3,5 % – eingestellt wurde, und nicht standardisierter Vollmilch, die im Fettgehalt nicht eingestellt wurde, also den natürlichen Fettgehalt aufweist. Die nicht standardisierte Vollmilch erkennt man daran, dass der Fettgehalt auf der Verpackung als Mindestangabe deklariert ist (zum Beispiel „mind. 3,5 % Fett“), während bei der standardisierten Vollmilch immer der genaue Fettgehalt angegeben werden muss (zum Beispiel „3,5 % Fett“). Milch, die einen Fettgehalt aufweist, der außerhalb der oben genannten Bereiche liegt, wird in Deutschland als Trinkmilch bezeichnet. Im Handel erhältliche Konsummilch ist immer wärmebehandelt – mit einer Ausnahme: der Vorzugsmilch. Sie darf ohne Wärmebehandlung im Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden, unterliegt aber sehr strengen Hygienevorschriften sowie besonderen Kennzeichnungsregelungen. Vorzugsmilch wird nicht im Fettgehalt eingestellt. Das Homogenisieren der Milch dient der Zerkleinerung der natürlichen Fettkügelchen, was zur Folge hat, dass die dann deutlich kleineren Fettkügelchen nicht mehr aufrahmen, sondern in der Milch homogen verteilt sind. Dieser Verarbeitungsschritt ist rechtlich nicht vorgeschrieben, wird aber in den meisten Fällen – weil vom Verbraucher gewünscht – durchgeführt. Erkennbar ist dies an der Angabe „homogenisiert“ auf der Milchpackung. Eine wachsende Zahl an Verbrauchern bevorzugt mittlerweile allerdings Milch, die möglichst naturbelassen ist. Das hat dazu geführt, dass heute im Gegensatz zu früher auch nicht homogenisierte Milch in den Regalen einiger (insbesondere Bio-)Supermärkte zu finden ist. |
Eine Probe Vollmilch trug auf der Verpackung sowohl die Angabe „3,8 % Fett“ als auch die Angabe „mind. 3,8 % Fett“. Der Fettgehalt betrug 3,8 %, beide Angaben waren also inhaltlich richtig. Da sie aber auf unterschiedliche Milchsorten verweisen, wurden sie als widersprüchlich und damit irreführend beurteilt.
Bei einer Probe fehlte der Hinweis„traditionell hergestellt“. Die Angabe steht für frische Milch, die zur Haltbarmachung „nur“ pasteurisiert wurde. Diese Milch ist bei Kühllagerung etwa sieben bis 12 Tage haltbar. Der Hinweis „traditionell hergestellt“ dient der Abgrenzung zur sogenannten ESL-Milch (Extended Shelf Life = verlängertes „Regalleben“), einer ebenfalls frischen Milch, die zusätzlich zur Pasteurisation entweder mikrofiltriert oder für kurze Zeit hocherhitzt wurde. Durch diesen zusätzlichen Verfahrensschritt wird der Keimgehalt der Milch weiter reduziert, was zu einer verlängerten Haltbarkeit von 21 bis 24 Tagen bei Kühllagerung führt. Die ESL-Milch ist erkennbar an dem Hinweis „länger haltbar“. Die Angaben „traditionell hergestellt“ und „länger haltbar“ sind rechtlich nicht geregelt, sondern beruhen auf einer Selbstverpflichtung der Hersteller. Der fehlende Hinweis bei der Probe wurde bemängelt.
In dem Projekt „laktosefreie Milch“ wurden 24 Proben eingereicht.Alle waren analytisch unauffällig: Laktose konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden.
Laktose ist das Kohlenhydrat der Milch, der Milchzucker. Sie kommt natürlicherweise nur in Milch und Milchprodukten vor, ihr Gehalt in der Milch liegt bei etwa 4,8 Prozent. Im Dünndarm wird die Laktose, bei der es sich um einen Zweifachzucker handelt, durch das Enzym Laktase in die Bausteine Glukose (Traubenzucker) und Galaktose aufgespalten. Manchen Menschen fehlt das Enzym Laktase, oder es ist nicht in ausreichender Menge vorhanden. Bei diesen Menschen kann die Laktose im Dünndarm nicht vollständig gespalten werden. Sie gelangt in den Dickdarm, wo sie von Bakterien verstoffwechselt wird, was zu Blähungen und krampfartigen Bauchschmerzen führen kann. Man spricht von Laktoseintoleranz. Wenn man der Milch das Enzym Laktase zusetzt, wird die Laktose bereits in der Milch in Glukose und Galaktose gespalten. Der Restlaktosegehalt beträgt dann weniger als 0,1 Prozent. Diese Milch wird als „laktosefrei“ bezeichnet. Sie schmeckt süßer als herkömmliche Milch, da aus einem Zucker (Laktose) zwei Zucker (Glukose und Galaktose) gemacht wurden, die einzeln einen süßeren Geschmack aufweisen als in ihrer Verbindungsform. |
Eine weitere Probe Bio-Milch fiel auf durch eine Werbeangabe zur Qualität und zum Erhalt wertvoller Inhaltsstoffe durch ein Hocherhitzungsverfahren. Hocherhitzungsverfahren führen naturgemäß zu größeren Verlusten von bioaktiven Stoffen als Erhitzungsverfahren mit niedrigeren Temperaturen. Außerdem wurde der „natürliche Geschmack“ hervorgehoben, obwohl die Milch in einer Flasche aus Weißglas in den Verkehr gebracht worden war. Weißglas schützt Milch nicht vor Sonnen- und Leuchtstoffröhrenlicht, das Vitamine schädigen und Geschmacksfehler hervorrufen kann (sogenannter „Lichtgeschmack“ von Milch). Zu beiden Aspekten wurde der Hersteller um Stellungnahme gebeten.
Die Angabe „Weidemilch“ stellt einen Hinweis auf die Haltungsform der Kühe dar. Im Projekt „Weidemilch“ fehlten bei zwei Proben Angaben zu diesem Begriff, also zum Beispiel zu den Weidezeiten der Kühe. Der Begriff wurde daher bei diesen Proben als nicht leicht verständlich beurteilt.
Kennzeichnungsmängel wurden nur bei zwei der 152 Proben festgestellt. In einem Fall war auf einer Glasflasche ein Etikett versehentlich teilweise über ein anderes Etikett geklebt worden, so dass einige Pflichtkennzeichnungselemente ganz oder teilweise verdeckt waren. In einem anderen Fall war die Nährwertkennzeichnung nicht leicht lesbar.
Fazit:
Insgesamt ist das Ergebnis erfreulich: Es wurden 17 Verstöße gegen Rechtsvorschriften festgestellt, neun Mal wurden Angaben bemängelt. Das betraf insgesamt 20 Proben. 87 Prozent der Proben waren nach Art und Umfang der durchgeführten Untersuchungen ohne Mängel.
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