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Mangelhafte Kennzeichnung vitaminisierter Milcherzeugnisse

Vitaminspritze für die Milch



In den Kühlregalen der Supermärkte stehen immer häufiger Milchprodukte wie erfrischende Buttermilch-Drinks, denen künstlich Vitamine zugesetzt wurden. Verbraucher, die sich gesund ernähren möchten, sollen durch die Auslobung des Vitamingehalts angesprochen werden. Manchmal wird auf der Verpackung auch die positive Wirkung von Vitaminen auf die Gesundheit beschrieben. Die Mitarbeiter des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg haben sich fast 60 der Vitaminbomben aus dem Kühlregal genauer angesehen.


Vitamine sind lebenswichtig. Unser Körper kann diese Stoffe mit wenigen Ausnahmen nicht selbst herstellen, sondern muss sie mit der Nahrung aufnehmen. Ob Lebensmittel, denen künstlich Vitamine zugesetzt wurden, Bestandteil einer gesunden Ernährung sein sollten, ist umstritten. Dennoch werden solche Produkte zunehmend beliebter und auf immer mehr Lebensmittelverpackungen finden sich Hinweise auf einen Vitaminzusatz.

Rein rechtlich ist klar: Wird für ein Lebensmittel der Vitamingehalt angegeben, handelt es sich um eine „nährwertbezogene Angabe“, die gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die Angaben sollen den Verbraucher über die Produkte informieren und ihm helfen, nur in den Einkaufskorb zu packen, was seinen Bedürfnissen entspricht. Daher ist es wichtig, dass diese Angaben verlässlich sind: Der tatsächliche Vitamingehalt muss mit dem auf der Verpackung angegebenen übereinstimmen.


Auf die Nährwertkennzeichnung ist nicht immer Verlass

Um zu überprüfen, ob vitaminisierte Milchprodukte halten, was ihre Verpackungen versprechen, wurden im Oldenburger Labor 49 Milchmischgetränke wie Vanillemilch oder Buttermilch- Drinks, sechs Molkenmischgetränke (Fruchtmolke), ein Fruchtjoghurt und zwei Frischkäsezubereitungen mit Frucht unter die Lupe genommen. Je nach Produkt wurden sowohl der Gehalt wasserlöslicher Vitamine (Vitamin C, B1, B2, B6, Niacin) als auch der Gehalt des fettlöslichen Vitamins E ermittelt.

Bei mehr als einem Fünftel der untersuchten Proben (13 von 58) lag der analytisch ermittelte Vitamingehalt außerhalb des Toleranzbereichs (GDCh-Toleranz). Bei zehn dieser Proben lag der tatsächliche Vitamingehalt deutlich unter dem vom Hersteller angegebenen. So war hier nur halb so viel Vitamin B1 enthalten wie angegeben, Vitamin E war sogar um bis zu 80 Prozent unterdosiert. In drei Fällen lagen erhebliche Überdosierungen an Vitaminen vor: Bei zwei Proben war der tatsächliche Vitamin B1-Gehalt doppelt so hoch wie vom Hersteller deklariert, bei einer Probe war der Vitamin C-Gehalt viermal so hoch wie angegeben. So hatten die Verbraucher keine Möglichkeit, sich vor dem Kauf angemessen über diese Produkte zu informieren.

  • GDCh-Toleranz
  • Die Nährstoffgehalte in Lebensmitteln unterliegen natürlichen und technologischen Schwankungen. Um Abweichungen der gemessenen Gehalte von den in der Nährstoffkennzeichnung angegebenen dennoch beurteilen zu können, werden von der Fachgruppe Lebensmittelchemische Gesellschaft in der Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) „Toleranzen für Nährstoffschwankungen“ empfohlen (erschienen 2009 in der Fachzeitschrift Lebensmittelchemie 63, S. 89–112). Hiernach ist für fettlösliche Vitamine, Biotin und B12 eine Minusabweichung von 30 Prozent und für sonstige wasserlösliche Vitamine eine Minusabweichung von 20 Prozent zu tolerieren. Durch die Instabilität der Vitamine werden Überdosierungen von 50 Prozent, in bestimmten Fällen bis zu 100 Prozent toleriert.


Eine „Portion“ kann unterschiedlich groß ausfallen

Die gesetzlichen Regelungen greifen aber noch weiter: Ist beispielsweise Vitamin C auf einem Becher mit Zitronenbuttermilch ausgelobt, muss die Buttermilch eine signifikante Menge dieses Vitamins enthalten. Die EG-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben schreibt vor, dass mindestens 15 Prozent der empfohlenen Tagesdosis enthalten sein müssen. Wird ein Produkt sogar als „besonders reich“ an einem Vitamin beschrieben, müssen 30 Prozent der empfohlenen Tagesdosis enthalten sein. Dieser Vitamingehalt bezieht sich auf 100 g bzw. ml der Probe oder auf eine Portion, sofern das Lebensmittel als Portionspackung in den Verkehr gebracht wird.

Der Begriff „Portion“ ist rechtlich nicht definiert. Die Portionsgröße der untersuchten Milchprodukte variierte stark: Mal waren 90 g eine Portion, mal wurden bis zu 500 g bzw. ml als Portion bezeichnet. Häufig werden die geforderten 15 Prozent der Tagesdosis erst erreicht, wenn der Verbraucher eine Portion von mehr als 100 g bzw. ml verspeist. Verbraucherfreundlich ist das nicht – lebensmittelrechtlich allerdings nicht zu beanstanden. Verbraucher sollten deshalb vor dem Kühlregal den tatsächlichen Vitamingehalt der Produkte vergleichen, der in der Nährwertkennzeichnung angegeben wird.


Gut für die Gesundheit: Lebensmittel mit Zusatznutzen

Wird auf dem Becher mit Buttermilch zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Verbraucher mit dem Kauf der vitaminisierten Zitronenmilch ihrer Gesundheit Gutes tun „Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei“, macht der Hersteller eine „gesundheitsbezogene Angabe“. Seit Ende 2012 dürfen bestimmte allgemeine gesundheitsbezogene Angaben, die von der EU-Kommission als wissenschaftlich fundiert anerkannt und in einer Liste veröffentlicht wurden, unter festgelegten Bedingungen verwendet werden. Das sind zum Beispiel Angaben über die Bedeutung von Kalzium für gesunde Knochen oder eben von Vitamin C für das Immunsystem, wenn deren Gehalt im so beworbenen Lebensmittel den geforderten Mindestwert erreicht.

Werden derartige zulässige gesundheitsbezogene Angaben gemacht, so muss der Hersteller allerdings auf die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung und gesunden Lebensweise hinweisen. Zudem ist anzugeben, wie viel des Lebensmittels verzehrt werden muss, um die ausgelobte Wirkung zu erzielen. Bei den untersuchten Milcherzeugnissen fehlten diese Angaben in acht von zehn Fällen. Insgesamt entsprachen 21 der 58 zur Untersuchung eingesandten Proben aufgrund ihrer Angaben zu Vitaminen nicht den Rechtsvorschriften. Die neuen Kennzeichnungsanforderungen werden von der Lebensmittelwirtschaft nur langsam angenommen, doch die Untersuchungen und die darauf folgenden Maßnahmen der kommunalen Behörden tragen nach und nach zu ihrer Umsetzung bei.

Milch Bildrechte: © Springfield Gallery - Fotolia.com
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