LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Kühler Genuss: Milchmischgetränke und Milchmischerzeugnisse

Joghurtdrinks, Buttermilch oder Kefir mit Früchten, kakao- oder kaffeehaltige Milchmischgetränke – die Kühlregale in Supermärkten bieten ein reichhaltiges Angebot für den kleinen Hunger zwischendurch. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut des LAVES hat im Jahr 2018 diverse Milchmischerzeugnisse auf ihren Zucker- und Fettgehalt untersucht und die Kennzeichnung überprüft.

Zur Untersuchung wurden Milchmischerzeugnisse jeglicher Art eingesandt. Milchmischerzeugnisse müssen laut Milcherzeugnisverordnung aus Milch und/oder einem oder mehreren Milcherzeugnissen (Sauermilch-, Joghurt-, Kefir-, Buttermilch- oder Sahneerzeugnissen) unter Zusatz bis zu maximal 30 Prozent beigegebener Lebensmittel (zum Beispiel Früchte) bestehen.

Bei den in diesem Projekt eingesandten 39 Proben handelte es sich hauptsächlich (27 Mal) um Produkte zum Trinken auf Basis von Milch, Kefir, Joghurt, Buttermilch oder Molke. Es waren diverse Geschmacksrichtungen vorhanden: Frucht, Schoko bzw. Kakao, Vanille oder Kaffee. Von den übrigen zwölf Produkten waren acht Proben Milchmischerzeugnisse aus Joghurterzeugnissen.

Bei 16 Proben (41 Prozent) wurden Auffälligkeiten festgestellt:


"Fettarm" ausgelobte Produkte mit zu hohem Fettgehalt

Bei 38 der eingesandten Proben wurden der Zuckergehalt und der Fettgehalt bestimmt und die Einhaltung der Toleranzen zu der Nährwertkennzeichnung überprüft. Außerdem trugen acht Produkte nährwertbezogene Angaben zum Fett- bzw. Zuckergehalt. Die Einhaltung der Anforderungen für diese Auslobungen wurde ebenfalls überprüft. Eine Probe wurde lose in den Verkehr gebracht. Diese wurde mikrobiologisch untersucht.

Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen konnte bei einer Probe ein Zuckergehalt nachgewiesen werden, der außerhalb der zulässigen Toleranzen zur Nährwertdeklaration lag. Bei vier Drinks auf Basis von Kefir, die die nährwertbezogene Angabe „fettarm“ trugen, wurden Fettgehalte festgestellt, die auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit oberhalb des zulässigen Gehaltes von 1,5 g pro 100 ml für diese Angabe lagen. Die nährwertbezogene Angabe war demnach für das entsprechende Produkt nicht zulässig.

Allgemeine gesundheitsbezogene Angaben nicht zulässig

Zusätzlich zu den nährwertbezogenen Angaben wurden bei zwei Proben allgemeine gesundheitsbezogene Angaben, „Vollfit“ und „Trink dich fit“, gemacht. Diese sind nur zulässig, wenn ihnen spezielle zugelassene gesundheitsbezogene Angaben beigefügt sind und damit ein Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile und der Gesundheit besteht. Dies war hier nicht der Fall, sodass die allgemeinen gesundheitsbezogenen Angaben als unzulässig beurteilt wurden.


Farbstoffe und Aromen

Bei Farbstoffen handelt es sich grundsätzlich um zulassungspflichtige Zusatzstoffe. Gemäß der Definition sind Farbstoffe Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen. Hierzu gehören natürliche Bestandteile von Lebensmitteln, sowie natürliche Ausgangsstoffe, die weder als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden. Auch Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente selektiv extrahiert werden, gelten als Farbstoffe. Eine weitere Differenzierung oder Definition für Farbstoffe existiert nicht, sodass jegliche Hinweise auf „künstliche“ oder „nicht künstliche“ Farbstoffe keine klare oder leicht verständliche Information für den Verbraucher darstellen.

Vier Proben wurden mit der Angabe „ohne künstliche Farbstoffe“ ausgelobt. Dabei handelt es sich nicht um eine eindeutige Information für den Verbraucher, da keine Unterscheidung der Farbstoffen in „künstlich“ und „nicht künstlich“ definiert ist. Eine solche Unterscheidung wäre auch nicht sinnvoll, da jegliche Färbung von Lebensmitteln deren „natürlichen“ Zustand verändert und es sich bei (Farb-)Stoffen unabhängig von deren Vorkommen in der Natur um isolierte chemische Verbindungen handelt.

Zwei Proben wurden als zur Irreführung geeignet beurteilt. Bei einer Probe waren Vanilleblüten abgebildet, obwohl die Probe ausschließlich mit synthetisch oder biotechnologisch hergestelltem Aroma aromatisiert worden war, also mit Aroma, das nicht aus der Vanilleschote stammt. Die Abbildung von Vanilleblüten ist ausschließlich Produkten vorbehalten, die mit Vanilleschoten oder mit natürlichem Vanillearoma aromatisiert werden. In der Kennzeichnung der anderen Probe wurde „Erdbeere“ hervorgehoben. Aus dem Zutatenverzeichnis ging hervor, dass für die Herstellung natürliches Aroma und keine Fruchtbestandteile verwendet worden waren.

Überprüfung der Kennzeichnung

Eine Probe wurde als Joghurt bezeichnet. Im Zutatenverzeichnis der Probe war Joghurt mild angegeben. Bei „Joghurt“ und „Joghurt mild“ handelt es sich um zwei unterschiedliche Standardsorten der Gruppe Joghurterzeugnisse. Daher war die Angabe auf dem Produkt widersprüchlich.

Bei einem als Molkenmischerzeugnis benannten Produkt fiel auf, dass dieses nicht den Herstellungsvorschriften der Milcherzeugnisverordnung entsprach, da für die Herstellung eine nicht zulässige Zutat verwendet worden war.

Auch bei der Überprüfung der weiteren Kennzeichnung zeigten sich Auffälligkeiten. So konnten eine trennende Angabe im Zutatenverzeichnis, zweimal eine falsche Zutatenbezeichnung, eine fehlende Zutatenklasse eines Zusatzstoffes und dreimal eine fehlende oder nicht ausreichende Allergenkennzeichnung festgestellt werden.

Weiterhin fehlten bei einer Probe die Aufbewahrungsbedingungen. Bei einer anderen Probe war die Schriftgröße der Angaben nicht ausreichend, und bei wieder einer Probe wurde die Nährwertdeklaration nicht in einer Tabelle angegeben, obwohl auf der Verpackung ausreichend Platz vorhanden war.

Bei einem weiteren Produkt wurden zusätzlich zur vorgeschriebenen Nährwertkennzeichnung die Gehalte an Zucker, Eiweiß und Kilokalorien an anderer Stelle aufgeführt. Eine derartige alleinige Wiederholung von Nährwertangaben ist nicht zulässig. Wenn eine Nährwertkennzeichnung vorhanden ist, dürfen entweder nur der Brennwert alleine oder der Brennwert zusammen mit den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz in der Kennzeichnung wiederholt werden.

Fazit:

Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass eine analytische Überprüfung der besonderen Auslobungen (wie zum Beispiel fettarm) und der deklarierten Nährwerte wichtig ist. Weiterhin ist auch die Überprüfung der Kennzeichnung bedeutsam, um eine ausreichende und richtige Information der Verbraucher über die entsprechenden Lebensmittel sicherzustellen.

Milchmischerzeugnisse werden regelmäßig über das Jahr verteilt in Projekten auf unterschiedliche analytische Parameter im Lebensmittel- und Veterinärinstitut in Oldenburg untersucht, und die entsprechende Kennzeichnung wird überprüft.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:
Fruchtbuttermilch Bildrechte: © Ildi - stock.adobe.com

Fruchtbuttermilch – frisch und aromatisch, aber auch fruchtig?

Erfrischend und lecker, Buttermilchdrinks gibt es vielen fruchtigen Geschmacksrichtungen. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat verschiedene Sorten auf ihren Zucker-, Eiweiß- und Fettgehalt hin untersucht und die Kennzeichnung überprüft. mehr
Fruchtjoghurt Bildrechte: © bluedesign - Fotolia.com

Joghurt mit Fruchtzusatz – cremig & fruchtig?

Er darf in keinem Kühlschrank fehlen und ist einer der beliebtesten Snacks für Zwischendurch: der Joghurt. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat unterschiedliche Joghurts mit Fruchtzusatz auf ihre Zusammensetzung untersucht. mehr
Milchshakes Bildrechte: © verca - Fotolia.com

Milchshakes: was sie sind und was sie enthalten

In Eisdielen, Melkhuisen oder anderen Gastronomiebetrieben werden gerne sogenannte Milchshakes angeboten. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat Milchshakes auf ihren Gehalt an Zusatzstoffen untersucht. mehr
Glas mit Erdbeermilch Bildrechte: © sorcerer11 – Fotolia.com
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln