Fruchtbuttermilch – frisch und aromatisch, aber auch fruchtig?
In dem Projekt wurden insgesamt 28 Proben Fruchtbuttermilch (Milchmischerzeugnisse) mit Zusatz diverser Früchte untersucht: Erdbeere, Zitrone, Himbeere, Pfirsich-Nektarine oder auch ausgefallenere Sorten wie Ananas-Kokos, Orange-Ingwer, Zitrone-Holunderbeere oder Himbeer-Granatapfel und auch Multivitamin-Erzeugnisse.
Die Untersuchung der Fruchtbuttermilch auf ihren Fett-, Zucker- und Eiweißgehalt ergab erfreulicherweise keine Auffälligkeiten. Die ermittelten Werte lagen innerhalb der empfohlenen Toleranzen zu den auf der Verpackung in der Nährwertkennzeichnung angegebenen Werten. Nährwertbezogene Angaben zum Fettgehalt („fettarm“ oder „maximal 1 Prozent Fett“) waren auf 22 Proben vorhanden. Auf den Zuckergehalt wurde auf den Packungen nicht werblich hingewiesen, da er mit 8,9 bis 14,2 Prozent Gesamtzucker recht hoch lag. Zum natürlicherweise enthaltenen Calcium („Calciumquelle") oder Protein („Proteinquelle“) fanden sich auf neun Erzeugnissen nährwertbezogene Angaben, deren Bedingungen von den Produkten erfüllt wurden.
Farbstoffe, Aromen und Dickungsmittel
Bei Farbstoffen handelt es sich grundsätzlich um zulassungspflichtige Zusatzstoffe. Von der EU sind zurzeit 40 Lebensmittelfarbstoffe zugelassen, darunter neun Azofarbstoffe und Chinolingelb. Gemäß der Definition sind Farbstoffe Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen. Hierzu gehören auch natürliche Bestandteile von Lebensmitteln, sowie natürliche Ausgangsstoffe, die weder als Lebensmittel verzehrt, noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden wie zum Beispiel Carotinoide, Beerenfarbstoffe (Anthocyane) und Farbstoffe von Gewürzen wie Paprika, Safran und Gelbwurzel (Curcumin).Auch Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische und/oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente selektiv angereichert werden, gelten als Farbstoffe. Lebensmittel können andererseits auch durch Zusätze von färbenden Lebensmitteln gefärbt werden, die nicht zu den zulassungspflichtigen Farbstoffen zählen (zum Beispiel Rote Beete, Karotte, Kurkuma). So enthielten 20 von 28 Fruchtbuttermilchen (71 Prozent) zur Verbesserung der Farbe färbende Frucht- und Pflaneznkonzentrate. Lediglich eine Fruchtbuttermilch enthielt zusätzlich einen zulassungspflichtigen Farbstoff.
Bei 27 (96 Prozent) von 28 Fruchtbuttermilchen kamen Aromen zur Unterstützung des Geschmacks der verwendeten Früchte zum Einsatz. Nur das Bio-Erzeugnis kam ohne Aromastoffe aus. Bei allen Produkten enthielt die verwendete Fruchtzubereitung Verdickungsmittel oder Stärke.
Überprüfung der KennzeichnungAuf 26 (93 Prozent) der 28 untersuchten Proben waren Werbeangaben zu nicht zugesetzten Zusatzstoffen zu finden: So wurde darauf hingewiesen, dass keine Farb-, Süß- oder Konservierungsstoffe enthalten sind - Werbung mit dem Verzicht auf einen Farbstoffzusatz, schließt die Verwendung färbender Lebensmittelzutaten nicht aus.12 Proben trugen zudem den Hinweis „glutenfrei“, und es wurde damit geworben, dass sie für Vegetarier geeignet sind. Insgesamt ergab die Prüfung der Kennzeichnung der Produkte keine rechtsrelevanten Auffälligkeiten.
Fazit:
Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass eine analytische Überprüfung der besonderen Auslobungen (wie zum Beispiel fettarm) und der deklarierten Nährwerte wichtig ist. Weiterhin ist auch die Überprüfung der Kennzeichnung bedeutsam, um eine ausreichende und richtige Information der Verbraucher über die entsprechenden Lebensmittel sicherzustellen.
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verwendet werden. Als Orientierungshilfe zur Auslegung der QUID-Regelungen in der LMIV hat die Europäische Kommission eine QUID-Leitlinie (Bekanntmachung der Kommission zur Anwendung des Prinzips der mengenmäßigen Angabe von Lebensmittelzutaten (2017/C 393/05)) veröffentlicht.