Honig - Werbeversprechen auf dem Prüfstand
Gesundheitsbezogene Werbung für Honig im Internet
Mit ihrer Fleißarbeit liefert die Biene ein wertvolles Naturprodukt, den Honig. Der Wassergehalt eines reifen Honigs liegt im Bereich von circa 15 bis maximal 20 Prozent. Zu 80 Prozent besteht Honig aus natürlichem Zucker. Fruchtzucker (Fruktose) mit knapp 40 Prozent und Traubenzucker (Glukose) mit gut 30 Prozent machen dabei den größten Teil des Gesamtzuckergehaltes aus. Je nach Honigsorte können diese Werte stark variieren. Über 120 verschiedene Aromastoffe und organische Säuren machen den Geschmack und den Geruch des Honigs aus. In seiner Zusammensetzung ist jeder Honig einzigartig.
Aufgrund von Beanstandungen der Produktetiketten änderten die Anbietenden die Kennzeichnung entsprechend. Da viele Anbietende als Folge der Beanstandungen verstärkt das Internet als Werbeplattform für Manuka-Honig nutzen, wurde 2017/2018 ein Projekt zur Kontrolle von Werbung von Honigen im Internet durchgeführt.
Es wurden bei 24 Honigen und 11 Manuka-Honigen aus 21 Betrieben unzulässige Werbeaussagen auf Internetseiten festgestellt. Davon wurden 28 Honige mit unzulässigen gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beanstandet. Hierbei wurden gesundheitsbezogene Angaben wie „stärkt die Abwehrkräfte“ oder „wertvoll bei der Verdauung“ verwendet. Gesundheitsbezogene Angaben dürfen gemäß der Health-Claims-Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) nur nach einer speziellen Zulassung verwendet werden. Für Honig gibt es weder eine Zulassung noch einen Antrag auf eine Zulassung.
In einigen Fällen wurde mit Angaben wie „für die Behandlung von Wunden“ dem Honig eine heilende Wirkung zugeschrieben. Angaben, die suggerieren ein Lebensmittel wie beispielsweise Honig könne eine Krankheit heilen, sind im Sinne der Lebensmittelinformationsverordnung (VO (EU) Nr.1169/2011) verboten.
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