LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Eiswaffeln – das Tüpfelchen auf dem i

Das LAVES überprüft die Kennzeichnung und die Acrylamid-Gehalte von Eiswaffeln


  Bildrechte: ©gudrun - stock.adobe.com

Ein Eis ohne Waffel? Für viele unvorstellbar, denn eine Waffel gehört zum Eisgenuss dazu. Unterwegs ist ein Waffelhörnchen die perfekte Basis, um sich ein paar Kugeln Speiseeis zu gönnen. Und im Eiscafé dekoriert die Waffel jeden Eisbecher. Sie rundet den Eisgenuss ab und ist das „Tüpfelchen auf dem i“. Zudem liegt sie voll im Trend der Nachhaltigkeit: als essbares Geschirr.

Für den Eisgenuss zu Hause gibt es entsprechende Erzeugnisse im Einzelhandel - teils als Saisonartikel, teils ganzjährig. Erhältlich sind Eiswaffeln zum Befüllen zum Beispiel in Form von Waffelhörnchen, Tulpenhörnchen, Waffelbechern oder gewellten Waffelschalen. Zum Dekorieren werden Waffeln mit Cremefüllungen, Waffelröllchen, Waffelherzen, runde oder eckige flache Waffeln angeboten. Manche schmecken nach Zitrone, Vanille oder Kakao.

Untersuchungen des LAVES

In Niedersachsen gibt es mehrere Hersteller, die sich auf die Produktion von Eiswaffeln spezialisiert oder sie im Sortiment haben. Die Proben werden direkt bei den Herstellern, aber auch in Eiscafés oder im Lebensmitteleinzelhandel entnommen. Im Fokus der Untersuchungen des LAVES stehen die Kennzeichnung, die Überprüfung der Nährwertdeklaration, insbesondere Fett-, Eiweiß- und Zuckergehalte, die Untersuchung auf Allergene wie Soja, Milch beziehungsweise Lactose, Sesam oder Lupine und insbesondere die Prozesskontaminante Acrylamid. Faktoren wie der hohe Kohlenhydratgehalt, der Backprozess, das vergleichsweise geringe Gebäckvolumen und der niedrige Wassergehalt des Enderzeugnisses können bei der Herstellung von Eiswaffeln die Bildung von Acrylamid begünstigen.

Zur Beurteilung des Acrylamid-Gehaltes von Eiswaffeln wird die Lebensmittel-Kategorie „Kekse und Waffeln“ in der Verordnung 2017/2158/EU herangezogen. Der aktuelle Acrylamid-Richtwert für Kekse und Waffeln beträgt 350 μg/kg. Die Lebensmittelunternehmer sind zur Anwendung von Maßnahmen zur Minimierung des Acrylamidgehalts verpflichtet. Bei Überschreitung von Richtwerten müssen die Lebensmittelunternehmer die angewandten Maßnahmen zur Reduzierung des Acrylamidgehalts überprüfen und anpassen. Ziel sind möglichst niedrige Acrylamidgehalte.

Die beiden folgenden Ergebnisse sind erfreulich: Richtwertüberschreitungen sind Einzelfälle und seit 2017 nehmen die mittleren Acrylamid-Gehalte der untersuchten Eiswaffeln tendenziell ab. Hier scheinen die Minimierungskonzepte bereits Wirkung zu zeigen.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2022 wurden 26 Proben untersucht. Elf Proben (43 Prozent) wurden beanstandet. Keine der Proben überschritt jedoch den Richtwert für Acrylamid. Auf drei Proben waren irreführende Angaben: ihr tatsächlicher Fettgehalt wich von den Angaben auf der Verpackung ab. Acht Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf: bei zweien wurde der Wortlaut, der dem Mindesthaltbarkeitsdatum voranzustellen ist, nicht eingehalten, fünf Produkte gaben in der Zutatenliste Molke an, dies ist jedoch keine ausreichend spezifische Bezeichnung gemäß der Milcherzeugnisverordnung. Ein Produkt hielt in der Nährwertdeklaration die vorgeschriebene Reihenfolge nicht ein.

Im Jahr 2020 wurden 18 Proben untersucht. In der Produktspezifikation einer Probe runder Waffeln wurde ein zu hoher Fettgehalt angegeben. Die Angabe einer zusammengesetzten Zutat als „Compound“ wurde als unzureichend beurteilt, da sie nicht in deutscher Sprache erfolgt. Außerdem entsprach die Angabe der Zutat „Molke“ im Verzeichnis der Zutaten nicht den rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen für Milcherzeugnisse dieser Art. Bei einer Probe erfüllte die Schriftgröße der Füllmenge nicht die entsprechenden Mindestanforderungen.

Im Jahr 2019 wurden 15 Proben untersucht. In einer Probe Waffelhörnchen wurde der Acrylamid-Richtwert überschritten. Die Überprüfung der deklarierten Gehalte an Fett, Eiweiß und Zucker ergab keine Abweichungen. Bei einer Probe wurde die Verwendung von „echtem Zitronensaft“ angegeben. Die Auslobung „mit echtem Zitronensaft“ schreibt einer Zutat besondere Eigenschaften zu, in diesem Fall Unverfälschtheit. Es müssen jedoch alle Zitronensäfte unverfälscht sein. Deshalb ist die Angabe „mit echtem Zitronensaft“ Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Außerdem wurde laut Zutatenverzeichnis statt Zitronensaft Zitronensaftpulver verwendet. Bei zwei Proben desselben Herstellers war der Hinweis auf die Stelle des Datums der Mindesthaltbarkeit („mindestens haltbar bis: siehe…“) unzutreffend. Das Datum war an einer anderen Stelle aufgedruckt. Bei einer Probe Waffelschalen war bei zwei von drei eingereichten Packungen die enthaltene Füllmenge zu gering.

Im Jahr 2018 wurden 22 Proben untersucht. Bei einer Probe Tulpenhörnchen war der Acrylamid-Richtwert überschritten. In einem Fall war der deklarierte Eiweißgehalt von Waffelhörnchen zu gering und wurde als irreführende Angabe beurteilt. Bei zwei Proben desselben Herstellers fehlte die vorgeschriebene Angabe der Loskennzeichnung.

Im Jahr 2017 wurden elf Proben untersucht. In einer Probe Waffelbecher wurde der Richtwert an Acrylamid überschritten. In einer weiteren Probe war der deklarierte Fettgehalt zu hoch und wurde als irreführende Angabe beurteilt. In einem Fall waren im Verzeichnis der Zutaten Weizenfasern aufgeführt. Zusätze von Weizenfasern mit überwiegend technologischer Zweckbestimmung sind als zulassungspflichtige Zusatzstoffe einzustufen. Die Zulässigkeit der Verwendung der Weizenfasern kann anhand der hier vorhandenen Informationen zu den Proben nicht abschließend beantwortet werden. Es muss beim Hersteller anhand der Produktspezifikation der Fasern und der Rezeptur überprüft werden, ob der Zusatz zulässig ist.

Im Jahr 2016 wurden 23 Proben untersucht. In einer Probe Eiswaffeln in einer Fertigpackung war verkohltes Material eingebacken. Die Eiswaffeln wurden als zum Verzehr nicht geeignet beurteilt. Die konkrete Ursache einer solchen Verunreinigung muss im herstellenden Betrieb ermittelt werden. Die Überprüfung der deklarierten Gehalte an Fett und Eiweiß ergab keine Abweichungen. Die Proben wurden auf die allergenen Zutaten Soja und Lupine hin untersucht. In einem Fall wurden bei der Untersuchung auf Allergene Sojaproteine nachgewiesen. Eine sojahaltige Zutat war nicht deklariert. Es wurde empfohlen zu prüfen, ob der Eintrag von Soja rezepturmäßig über eine Zutat erfolgt und gegebenenfalls die Kennzeichnung entsprechend zu ändern. Bei einer Probe wurde der Zusatz an Weizenfasern zu technologischen Zwecken als Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffes beurteilt.

Fazit: In den Jahren 2016 bis 2020 wurden insgesamt 89 Proben Eiswaffeln geprüft. Bei 70 Proben (79 Prozent) wurden keine Auffälligkeiten festgestellt. Richtwertüberschreitungen sind Einzelfälle und seit 2017 nehmen die mittleren Acrylamid-Gehalte der untersuchten Eiswaffeln tendenziell ab. Das sind erfreuliche Ergebnisse, um sich unbeschwert ein „Tüpfelchen auf dem i“ zu gönnen.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:


Bildrechte: ©AnnaFotyma - stock.adobe.com

Speiseeis aus Niedersachsens Eisdielen - Kalt, süß und intensiv kontrolliert

Niedersachsens Verbraucherinnen und Verbraucher können beruhigt ihren Eisbecher genießen. Das Speiseeis in den Eisdielen des Landes wird intensiv kontrolliert. Dabei wird es mikrobiologisch untersucht, mit besonderem Augenmerk auf Krankheitserreger und Hygieneparameter. mehr
Bildrechte: ©fox17 - stock.adobe.com

Acrylamiduntersuchung in Lebensmitteln – ein Überblick

Werden Lebensmittel stark erhitzt, kann Acrylamid entstehen, das beim Menschen krebserzeugend wirken kann. Betroffen sind davon zum Beispiel Getreideprodukte oder auch Chips. Die Untersuchungen zeigen: Für einige Lebensmittel ist erfreulicherweise eine beeindruckende Reduzierung der Werte möglich. mehr
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln