LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Schwarzbrot – der Klassiker

Bildrechte: © ji_images - stock.adobe.com

Morgens am Frühstückstisch, mittags am Arbeitsplatz oder als klassisches Abendbrot - Schwarzbrot ist zu unterschiedlichen Zeiten eine beliebte Mahlzeit. Damit ist umgangssprachlich ein dunkles, fast schwarzes Brot gemeint. Im Gegensatz zu Weißbrot ist dieses jedoch in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Brot und Backwaren nicht aufgeführt. In der Regel wird unter Schwarzbrot ein Roggenvollkornbrot verstanden. Charakteristisch ist somit die Verwendung von Roggenvollkornschrot und -mehl sowie die Herstellung mit Sauerteig.

Was im Schwarzbrot enthalten ist, wird im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht.

Untersuchungen des LAVES

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 52 Schwarzbrote auf die Konservierungsstoffe Sorbinsäure (E 200), Benzoesäure (E 210) und Propionsäure (E 280) untersucht.

In einer Probe Roggenvollkornschrotbrot wurde eine Überschreitung der Höchstmenge an Sorbinsäure, die in abgepacktem, geschnittenem Brot zulässig ist, festgestellt. Der Konservierungsstoff war zudem im Zutatenverzeichnis der Probe nicht genannt, sodass zusätzlich ein unvollständiges Zutatenverzeichnis vorlag.

Die Angabe des Herstellers war aufgrund der geringen Schriftgröße ebenfalls zu bemängeln: für die verpflichtenden Angaben gilt eine festgelegte Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter, die im vorliegenden Fall nicht erreicht wurde.

Insgesamt 30 der 52 Schwarzbrote (58 Prozent) wurden zusätzlich auf Mutterkornalkaloide untersucht. Bei einer Probe Vollkornbrot wurde ein Gehalt an Ergotalkaloiden nachgewiesen.

Bei den 52 Proben handelte es sich um 32 lose Waren - zum Beispiel aus Bäckereifilialen - und 20 vorverpackte Erzeugnisse.

Bei Letzteren wurde bei 17 Proben das Mindesthaltbarkeitsdatum mittels eines Lagerversuches überprüft. Hierbei wurde bei den Scheiben eines Roggenvollkornbrotes mit Sonnenblumenkernen vor Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) Schimmelbefall festgestellt. Lebensmittel, die vor Ablauf des MHD unter den vorgesehenen Lagerbedingungen verderben, sind als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet einzustufen. Zudem ist das Mindesthaltbarkeitsdatum als irreführende Angabe zu beurteilen.

Bei 18 Proben wurden Beanstandungen wegen verschiedener Kennzeichnungsmängel ausgesprochen - das entspricht einer Beanstandungsquote von 35 Prozent. So waren beispielsweise einige Proben aufgrund von unvollständigen Zutatenverzeichnissen, fehlender oder unvollständiger Allergenkennzeichnung, unzureichender Bezeichnung oder schlecht lesbarer verpflichtender Kennzeichnungselemente auffällig.

Bei einer Probe war in der Bezeichnung explizit die Zutat „Sonnenblumenkerne“ genannt, weshalb die Angabe der zur Herstellung verwendeten Menge an Sonnenblumenkernen erforderlich ist („QUID“, Quantative Ingredient Declaration, also die Angaben bestimmter Zutaten oder Zutatenklassen mittels einer Prozentangabe). Die Angabe fehlte in der Kennzeichnung des Produktes.

Ein Roggenvollkornbrot wurde mit der Angabe „100 % Roggen“ beworben. Neben Roggen enthielt das Brot aber noch weitere Getreidesorten wie Weizenschrot, Haferflocken und Gerste, sodass die Angabe „100 % Roggen“ als zur Irreführung geeignet beurteilt wurde.

Die Etikettierung der Probe enthielt zudem die gesundheitsbezogene Angabe („ideal für eine gesunde Ernährung“). Diese allgemeine gesundheitsbezogene Angabe ist nur zulässig, wenn eine spezielle zugelassene gesundheitsbezogene Angabe beigefügt ist, was bei der Probe nicht der Fall war.

Zudem wurde das Produkt mit einer allgemeinen nährwertbezogenen Angabe, die auf das Vorhandensein von Vitaminen und Mineralstoffen abzielt, beworben („reich an Vitaminen und Mineralstoffen“). Nährwertbezogene Angaben sind nur dann zulässig, wenn sie im Anhang der VO 1924/2006 aufgeführt sind und den festgelegten Bedingungen entsprechen. Die genannte Angabe ist im Anhang nicht genannt und daher unzulässig. Spezifischere Angaben mit der Nennung der bestimmten Vitamine oder Mineralstoffe wären möglich.

Aufgrund der nährwertbezogenen Angabe „reich an Ballaststoffen“ müssen die Ballaststoffe in der Nährwertdeklaration der Probe genannt werden, was bei der Probe ebenfalls fehlte.

Für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben gelten in der Europäischen Union strenge Regeln. Mehr Informationen dazu finden sich beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Bei einem Dinkelvollkornbrot war der analytisch ermittelte Fettgehalt deutlich höher als der deklarierte, sodass diese Angabe als zur Irreführung geeignet beurteilt wurde.

Frühere Untersuchungen des LAVES

Im Jahr 2020 wurden insgesamt sechs Roggenvollkornbrote auf Konservierungsstoffe, Mutterkornalkaloiden und die Nährwertdeklaration untersucht. Es wurden weder die Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Propionsäure noch ein Gehalt an Mutterkornalkaloiden nachgewiesen. Die angegebenen Fett- und Eiweißgehalte waren in allen Fällen zutreffend.

Bei einem der Brote wurde die unzulässige Abkürzung „ges. Fettsäuren“ in der Nährwertdeklaration verwendet. Auf der Verpackung des Brotes wurde auf die Internetseite des Herstellers hingewiesen. Dort erfolgten in Bezug auf die Brote des Herstellers unzulässige krankheitsbezogene Angaben hinsichtlich Diabetes und Darmpilz. Außerdem fand sich eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Angabe hinsichtlich des Einflusses von Ballaststoffen auf den Stoffwechsel und eine nicht spezifizierte und somit unzulässige Angabe zur „Bekömmlichkeit“. Die Internetseite wurde mittlerweile überarbeitet und enthält keine unzulässigen Angaben mehr.

Weitere interessante Artikel:

Brot- und Brötchen Bildrechte: © Alexstar - Fotolia.com

Brot- und Brötchenvielfalt im LAVES-Check

Brot und Brötchen gehören für die Menschen in Deutschland zu den am meisten verzehrten Lebensmitteln. Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES werden Proben aus dem vielfältigen niedersächsischen Brot- und Brötchensortiment überprüft. mehr
Eiweißbrot Bildrechte: © PhotoSG - Fotolia.com

Trendlebensmittel Eiweißbrot - Was steckt drin? Was steht drauf?

Im Handel werden Spezialbrote und -brötchen mit erhöhtem Eiweiß- und reduziertem Kohlenhydratanteil angeboten. Neben der Zusammensetzung hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES insbesondere auch die Kennzeichnung der Brote überprüft. mehr
Glutenfrei Bildrechte: © Daniela Stärk - Fotolia.com

„Frei von Gluten“ - Backwaren auch bei Unverträglichkeit genießen

Als „glutenfrei“ ausgelobte Lebensmittel gibt es in einer großen Angebotsvielfalt. Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover hat glutenfreie Brote und Brotbackmischungen – nicht nur auf ihren Glutengehalt – untersucht. mehr

Mehr Informationen zur Brot- und Brötchenvielfalt und weitere Untersuchungen:

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln