Knabbern mal anders: Brotchips und andere Snacks
Neben klassischen Kartoffel- und Gemüsechips bietet das Regal mit den Knabbereien auch eine bunte Auswahl an Chips und Snacks aus Brot und Knäckebrot. Die Geschmacksrichtungen sind dabei vielfältig: Meersalz oder Knoblauch, Sour-Cream- oder Honig-Senf-Geschmack. Und auch Füllungen bringen Abwechslung in das Knabbererlebnis
2020 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover in zwei Projekten Produkte aus diesem Sortiment untersucht: klassische Brotchips sowie Snacks aus Knäckebroten.
Brotchips
Untersucht wurden insgesamt 20 Proben, darunter 17 Proben klassische Brotchips und drei Proben knäckebrotartiges Gebäck sowie knuspriges Laugengebäck. Die Produkte hatten eine Vielfalt an Geschmacksrichtungen und Beigaben, beispielsweise mit Meersalz, Knoblauch, Zwiebeln, Kräutermischungen, Basilikum, Oregano, Tomaten (auch getrocknet), Oliven, Sour-Cream-Geschmack, Honig-Senf-Geschmack oder Käse. Überprüft wurden die Nährwerte, die Zusammensetzung und die Kennzeichnung der Produkte. 17 Proben waren ohne Mängel.
Die Ergebnisse im Einzelnen:
- Bei allen Proben wurden die deklarierten Gehalte an Fett und Eiweiß überprüft. In einem Fall war der deklarierte Fettgehalt zu gering und wurde als irreführende Angabe beurteilt.
- Bei einer Probe mit Emmentaler Käse erfolgte auf der Verpackung die Angabe „mit echtem Käse“. Für den Begriff „Käse“ besteht ein Bezeichnungsschutz, das heißt die Bezeichnung „Käse“ ist ausschließlich Milcherzeugnissen vorbehalten. Die Auslobung „mit echtem Käse“ schreibt somit der Probe besondere Eigenschaften zu, obwohl alle vergleichbaren Lebensmittel dieselben Eigenschaften haben. Deshalb wurde die Angabe als Werbung mit Selbstverständlichkeiten und somit als irreführend beurteilt.
- In einem Zutatenverzeichnis wurde eine Mischung, die überwiegend aus Salz und anderen Zutaten und wenigen Gewürzen bestand, als Pesto-Gewürz bezeichnet. Dies wurde als unzutreffende Bezeichnung einer zusammengesetzten Zutat beurteilt. Die Bezeichnung „Gewürze“ darf gemäß den Leitsätzen für Gewürze und andere würzende Zutaten nur für Pflanzenteile, die wegen ihres Gehaltes an natürlichen Inhaltsstoffen als geschmack- und/oder geruchgebende Zutaten zu Lebensmitteln bestimmt sind, verwendet werden.
- Bei einer Probe hob sich der Fettdruck der allergenen Zutaten nur unwesentlich vom Schriftstil der anderen Zutaten ab, so dass diese Zutaten nicht eindeutig als Allergen erkennbar waren.
- Auf einer Verpackung erfolgte die zusätzliche Angabe „enthält Gluten“, obwohl im Zutatenverzeichnis die glutenhaltige Zutat Weizenmehl wie vorgeschrieben hervorgehoben war. Diese wiederholende Angabe ist nicht zulässig.
- Auf einer Verpackung wurden die Nährwerte als Fließtext aufgeführt. Dies ist nur bei Platzmangel auf der Verpackung zulässig. Da der Platz auf der Verpackung ausreicht, muss die Deklaration zukünftig in Tabellenform erfolgen.
Zur Untersuchung gelangten Snacks in Form von kleinen Knäckebrotstücken sowie einfache oder gefüllte Knäckebrote von mehreren Herstellern. Wertgebende Zutaten waren Tomaten, Oliven, Emmentaler, Mozzarella, Sesam, Basilikum oder anderen Kräuter.
Bei den insgesamt 14 Proben lag der Fokus insbesondere auf der Überprüfung der Fett- und Eiweißgehalte. Die deklarierten Gehalte waren in allen Fällen zutreffend.
Lediglich zwei Proben wiesen Mängel auf:
- In einem der Zutatenverzeichnisse war „Apfelfaser“ angegeben. Die Zulässigkeit der Verwendung von Apfelfasern ist fraglich und kann anhand der hier vorhandenen Informationen zu den Proben nicht abschließend beantwortet werden. Es muss beim Hersteller anhand der Produktspezifikation der Fasern und der Rezeptur des Brotes überprüft werden, ob der Zusatz zulässig ist.
- In einem Fall war die vorgeschriebene Angabe der Adresse unvollständig, es fehlte die Angabe der Postleitzahl und des Ortes.
Brotchips selber machen
Eine gute Möglichkeit alte Brotreste zur verwerten, ist es, sie in knusprige Brotchips zu verwandeln. Dafür das Brot einfach in dünne Scheiben schneiden, mit Olivenöl beträufeln oder mit Kräuterbutter bestreichen und im vorgeheizten Ofen bei etwa 180° C zu knusprigen Chips backen.
Mehr Informationen zur Brot- und Brötchenvielfalt und weitere Untersuchungen: