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Food-Trend: Brotbackmischungen für besondere Ernährungsformen aus dem Onlinehandel

In Papiertüten sind verschiedene Mehlsorten zu sehen. Bildrechte: © Africa Studio - stock.adobe.com
Frisches Brot soll es sein, aber „glutenfrei", „lower carb", „ketogen" und „paleo" hat die Bäckerei vor Ort nicht im Sortiment? Dann bieten Brotbackmischungen aus dem Onlinehandel eine einfache Möglichkeit trotzdem nicht auf den Genuss eines frischen Butterbrotes verzichten zu müssen. Selbst backen liegt im Trend und auch besondere Brotmischungen gibt es online in großer Auswahl. Doch sind diese Brotbackmischungen unbedenklich?

Woraus ist „glutenfreies" Brot?

Getreide wie Weizen, Roggen, Dinkel, aber auch Einkorn und Emmer haben eines gemeinsam: das Eiweißgemisch Gluten. Es sorgt in herkömmlichen Broten für die bekannten Eigenschaften des Teiges. Er bindet Wasser, ist nach ausreichendem Kneten elastisch, geht schön auf und sorgt so für lockeres Brot. Brot ohne glutenhaltige Getreide steht daher vor der Herausforderung diese Backeigenschaften durch andere Zutaten zu erhalten. Grundlage ist häufig eine Mischung aus Hirse, Mais oder Hülsenfrüchten wie Linsen, aber auch Pseudogetreiden, die ebenfalls kein Gluten enthalten wie Amaranth, Quinoa oder Buchweizen. Reis oder Hafer sind auch glutenfrei und ebenso wie andere stärkehaltige Erzeugnisse wie Kochbananenmehl in einigen Broten zu finden. Glutenfreie Brote können auch Gemüse oder Obst enthalten, die dem Teig länger Feuchtigkeit verleihen. Zudem hilft Guarkernmehl dabei eine gute Struktur zu schaffen und die Zutaten zu binden.

Woraus ist „lower carb" Brot?

„Lower Carb" bedeutet „weniger Kohlenhydrate". Diese Brote enthalten häufig einen Anteil eiweißreicher Zutaten wie Nüsse und Samen oder auch Quark. Ballaststoffe wie Kleie oder Flohsamenschalen können den Kohlenhydratanteil ebenfalls senken.

Der Begriff „low Carb“ beziehungsweise „wenig Kohlenhydrate“ ist eine nährwertbezogene Angabe, die nicht im Anhang der Health Claim Verordnung (VO (EG) Nr. 1924/2006) aufgeführt wird. Lediglich die Angabe „lower carb“ oder „weniger Kohlenhydrate“ wird toleriert, da diese Angabe auf eine Reduzierung abzielt (vergleiche Reduzierter (Nährstoff)-Anteil).

Woraus ist „ketogenes" Brot?

Brot für eine ketogene Ernährung enthält sehr viel weniger Kohlenhydrate als herkömmliches Brot. Hierfür werden statt Getreidemehl beispielsweise Nussmehle oder Mehle aus Hülsenfrüchten verwendet. Auch Eier können dem Teig seinen vergleichsweise hohen Eiweißanteil verleihen.

Was ist „paleo" Brot?

In Brot, welches nach den Regeln der Paläo-Diät gebacken wurde, ist kein Getreide enthalten. Stattdessen werden Samen wie Leinsamen und Sonnenblumenkerne oder Nüsse wie Cashewnüsse, Haselnüsse und Mandeln verwendet. Auch Öle oder Eier können im Brot enthalten sein.

Untersuchung des LAVES

Im Vorfeld zu den Untersuchungen im Jahr 2023 wurde eine Recherche zu Herstellern und Vertrieb im Onlinehandel in Niedersachsen in der Sparte „Brotbackmischungen und Mehle mit besonderen Auslobungen“ wie „low(er) carb“, „glutenfrei“, „ketogen“ und „paleo" durchgeführt. Zur Untersuchung eingeliefert wurden an das Lebensmittel- und Veterinärinstitut am Standort Braunschweig insgesamt elf Proben.

Neben der Untersuchung auf Mykotoxine wurde eine Kennzeichnungsprüfung bei den Proben durchgeführt. Die Mykotoxin-Untersuchung war bei allen Proben unauffällig.
Zehn der eingelieferten Proben wurden beanstandet:
  • Neunmal wurden Kennzeichnungsmängel (fehlerhaftes Zutatenverzeichnis oder Nährwertdeklaration),
  • fünfmal unzulässige nährwertbezogene Angaben (zum Beispiel low carb) und
  • einmal die Verwendung eines nicht zugelassenen Zusatzstoffs festgestellt.
Bei sieben Proben wurden fehlende beziehungsweise falsche Pflichtangaben auf der Internetseite beurteilt.
Drei Webseiten mit unzulässigen nährwert-, gesundheits- oder krankheitsbezogenen Angaben wurden zur Beurteilung an das zuständige Dezernat weitergeleitet.

Ein Online-Shop ist durch die Verwendung des für die vertriebenen Produkte nicht zulässigen Zusatzstoffes Erythrit in einer Vielzahl der Produkte (Teigwaren, Mehle, Backmischungen) aufgefallen. Der zuständige Landkreis wurde darüber informiert.

Weitere Informationen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:

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